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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 183. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, den 24, Januar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und drei und achtzigste öffentliche Siz- zung der zweiten Kammer, am 21, Jan. 1834, (Beschluß.) Vertrag mehrerer Deputatwusberichte. Nachdem der Präsident der Kammer noch die Anzeige gemacht hatte, daß er dem Abg. von der Planitz einen Urlaub auf 2 Lage bewilligt habe, und der Abg. Sachße bemerkt hatte, daß er während der Dauer der Krankheit des Abg. v. Lhielau von der 4. Deputation zum Vorstand ernannt worden fei, werden die von der 4. Deputation zurüchgewiesenen Peti tionen verlesen, wie folgt: Dem §. 118. der Landtagsordnung gemäß zeigt die 4. De putation hiermit durch ihren Vorstand an, daß sie die an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichteten und der bestehen den Einrichtung gemäß von der I. Kammer an die 2. abgegebenen Beschwerden, und zwar 1) Beschwerde der Communrepräsen- tanten zu Marienberg, 2) Beschwerde des SLadtraths zu Ea- menz, 3) Beschwerde der Hausler Earl Friedrich Peneder und Consorten zu Stötteritz, 4) Beschwerde der Innung der Gold schmiede zu Leipzig, 5) Beschwerde der Gemeinde Obcroderwitz, bei Herrnhut, 6) Beschwerde des Windmüllers Earl August Winkler zu Böhlen, bei Leisnig, 7) Beschwerde der Geschwister Johanna Rosina Blumenstengel in Witznitz, 8) Beschwerde der Gemeinde Lindenthal, bei Leipzig, 9) Beschwerde der Ge meinde Pchershau und 10) Beschwerde Heinrich Benjamin Bil- ligs zu Neugeistg aus dem Grunde abzuwcisen erachtet hat, weil im Allgemeinen der Z. 111. der Verfassungsurkunde nicht beob achtet und nicht nachgewiesen ist, .daß diese Beschwerden bis zu den betreffenden Ministerialdepartements gebracht und daselbst ohne Abhilfe geblieben seien.—Ueberdieß hat sie nicht nur die Be schwerdeführer unter Nr. ß. und 9, auf das Ablösungsgesetz ver wiesen, sondern auch denen unter Nr. 6. und 8. außerdem zu er kennen gegeben, dgß einzelnen Einwohnern aufKosten dex Andern eine Erleichterung nicht gewährt werden könne, ehe nicht das be absichtigte neue Steuersystem eingeführt worden, welches die Grundlage für die Verpflichtung zu Uebertragung der den zu hoch Besteuerten abzunehmenden Lasten aufstellen wird, Die Tagesordnung enthielt mehrere Gegenstände. Der 1, Gegenstand betraf den Vortrag der vereinigten 1. und 2. Deputation über die Beschlüsse der 1. Kammer hinsicht lich des Gesetzentwurfes wegen der Entrichtung der Schlacht- Steuer. Referent Eisenstuck verliest.denBericht, Der Beschluß der 1. Kammer, das Wort: „alt" vor-das Wort; „Ziege" einzuschieben, wird sofort angenommen. Bei tz. 4, hatte die 1. Kammer die abgcanderte Fassung be schlossen: „durch bewirkende Ermittelung des Gewichts, des Schlachviehes in ausgeschlachtetem Zustande, einschließlich der Kleinodien." Die Deputation war damit einverstanden, Auf die Bemerkung des Abg. Runde, daß sich dieses in der Praxis schwer machen würde, entgegnet Referent, daß diese Bestimmung lediglich beim Bank schlachten vorkomme und man allerdings von Wichtigkeit ange sehen habe, daß die Kleinodien mit eingeschlossen würden, und auch Yon Seiten der Regierung sei man damit einverstanden gewesen. Demnach wird dem Deputationsgutachten gegen 12 Stim men heigetreten. Im 8- 5., in welchem die 1. Kammer die Worte: „gericht liche oder thierärztliche Zeugnisse" umzugestaltcn beschlossen hatte in: „Zeugnisse der Aeltesten der am Drte bestehenden Fleischerinnung, der Dorfgrrichte oder Thierarzte" fand man von Seiten der Deputation diese Abänderung bedenklich und konnte derselben in Betreff der Aeltesten der Fleischerinnung nicht beitreten, weil man diese für nicht geeignet und wohl gar oft mals betheillgt erachtete, und beschloß, lieber zu setzen anstatt: „der Aeltesten" „der Locafpoliceibehörde". Die Kammer trat diesem Gutachten einstimmig bei. Zu §. 7. wird dem Vorschläge, daß gesetzt werde: „daß noch vor Anmeldung und Lösung des ersten oder bei Verlegung des Schlachttages eines zweiten", die Zustimmung sofort ertheilt. Ferner hatte die 1. Kammer bei Z. 7. die Ansicht gefaßt, die Gewichtsdifferenz auf Procente zu bestimmen und solche bei dem Bankschlachtcn in Betreff der Fleischer auf 10 Proeent, hinsicht lich anderer auf 5 Procent zu normiren und beschlossen, einen Antrag der Art in der Schrift zu stellen. Diesem schloß man sich zwar auch an, jedoch mit der Abänderung, daß man die Procente gleich zu stellen und auf 5 Procent festzusetzen sich be stimmte, hauptsächlich aus den Gründen, um die Fleischer nicht schlechter zu stellen, als andere und einen nicht zu großen Aus fall in der Staatskasse herbeizuführen. Abg. Adler: Die Abschätzung ist nie so sicher, daß man das Gewicht auf so wenige Pfunde bestimmen kann, und ich halte daher für zweckmäßiger, daß man hier das Verhältnis nach Steinen sestsetze, und z. B. sage, sobald es einen Stein nicht übersteigt. Staatsminister v. Zeschaur Ich wollte dagegen bloß be merken, daß die Bestimmung von 5 Procent passender erscheint, und glaube nicht, daß dasselbe durch eine Bestimmung nach
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