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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 188. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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276. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Sonnabends, den 25. Januar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und acht und achtzigste öffentliche Siz- zung der ersten Kammer, am 15. Januar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf, wegen zweckmäßiger Organisation dec Patrimonialgerichte. Bürgermeister Hartz und Ri tterstadt finden ebenfalls in dem fraglichen Vorschläge einen Widerspruch mit tzZ. 1. und 2., und ist der letztere der Ansicht, daß man, um diesen Widerspruch nicht zu auffallend zu machen, von der Erwähnung der Z11. u. 2. ganz abfehen müsse. Referent entgegnet noch, daß man bei §Z. 1. und 2. nur über die Regel abgestimmt, die Abstimmung über die Ausnahmen aber sich noch Vorbehalten habe. Das Präsidium richtet nun zuvörderst an die Kammer die Frage: Soll auf den vom Referent v. Carlowitz gestellten An trag überhaupt eine Frage gerichtet werden ? -Dieß wird mit 19 gegen 13 Stimmen bejaht. Bürgermeister Hartz: Nach diesem Amendement könne nun auch die Police!, bei welcher es gerade am wünschenswerthe- stcn sei, sie an einem Orte in einer Hand zu sehen, getheilt werden. Staatsminister v. Könneritz macht darauf aufmerksam, daß es Orte gebe, wo sogar die freiwillige Gerichtsbarkeit ge theilt fei. Prinz Johann schlägt vor, den fraglichen Zusatz folgen der Gestalt zu fassen,: „die Bestimmungen der tztz. 1. u. 2. lei den auch auf dieselben in so fern keine Anwendung, als in dem gefammten Gemeindebezirke die freiwillige Gerichtsbarkeit, ein schließlich der gerichtsobrigkeitlichen Befugnisse, in Verwaltungs sachen einerseits und die streitige Gerichtsbarkeit, einschließlich der Criminalgerichtsbarkeit andererseits in einer und derselben Hand bereits vereinigt sind, oder vereinigt werden." Der Referent v. Carlowitz vereinigt sich mit diesem Vor schläge. Kreishauptmann v. Einsiedel bemerkt noch, daß er der Abstimmung über diesen Vorschlag zwar nicht entgegen fei, da bei aber den schon früher bei Z. 2. gemachten Vorbehalt wieder holen wolle: daß es jedem Mitglieds der Kammer freistchen möge, am Schlüsse der Berathung über 30. b. auch noch andere Paragraphen in Vorschlag zu bringen, welche hiermit unter den Ausnahmen aufzuzahlen seien. Der Vorschlag des Prinzen Johann wird hierauf hinrei chend unterstützt, und auf die vom Präsidenten deshalb ge stellte Frage, mit 23 gegen 9 Stimmen angenommen. Bürgermeister Wehner kommt auf feinen früher» Antrag, §. 15. hier ganz unberührt zu lassen, zurück, und bemerkt noch, daß er die Verwaltung durch den Gerichtsherrn selbst zwar wohl allenfalls bei Policcisachen, so wert nicht ein Strafverfahren dabei eintrete, keineswegs aber bei der freiwilligen Gerichtsbar keit zulässig finden würde. Zu Beseitigung dieses Bedenkens schlagt Prinz Johann folgende Veränderung in der Fassung der Deputation vor, daß cs heißen solle „rc. der Paragraphen 20.21. und 27. ingleichen tz. 15., insoweit dieser auf die streitigen Verwaltungssachen be zieht." Auf mehre von Secr. v. Zedtwitz und Staatsminr'ster v. Könne ritz gegen den tz. 15. ausgestellte Bedenken, welche namentlich von den gesetzlichen Bestimmungen über die Befähi gung zum Protocolliren, und von dem bei verschiedenen Hand lungen der willkührlichen Gerichtsbarkeit cinschlagcnden In teresse der Gerichtsherrn hergenommen sind, entgegnet Fürst v. Schönburg und Referent v. Carlowitz: daß zu Handlun gen eine besondere Befähigung gesetzlich vorgeschricben sei, letz tere allerdings auch bei dermGcrichtsherrn, wenn er dergleichen Geschäfte selbst führen wolle, vorausgesetzt werden müsse, und daß die von ihnen abgefaßten Protokolle freilich keine Beweis kraft für sie haben könnten. v Nachdem Bürgermeister Hartz und Viceprasident v. Deutlich sich auch noch dafür, daß tz. 15. hier unerwähnt bleibe, ausgesprochen haben, erhält der Wehnersche Antrag zwar dienöthige Unterstützung; aber eine auf dessen An nahme gerichtete Frage wird mit 17 gegen 14 Stimmen ver neint. Sodann erlangt der zuletzt vom Prinzen I oHann gethane Vorschlag ausreichende Unterstützung, und es schlägt Bürger meister und Secr. Ritterstädt vor, nach dem darin enthalte nen Worte „Verwaltungssachen" noch hinzuzusetzcn: „mit Ausnahme der Straffälle" welcher Vorschlag aber ohne hinrei chende Unterstützung bleibt; worauf sodann auf die Frage: Wird der jetzt in Rede stehende Vorschlag des Prinzen Johann angenommen? mit 19 gegen 13 Stimmen verneint wird. Dagegen findet ein vom Staatsminister v. Könneritz zur Beseitigung der gegen die Erwähnung von tz. 15. angeregten Bedenken gethaner Vorschlag Beifall, weicher dahin geht, statt dieser Erwähnung zu sagen: „ Solche Gerichte können auch die Gerichtsherren selbst verwalten, wenn sie dazu befähigt sind, und überhaupt die zur Uebernahme von Gerichtsbestallungen vor geschriebenen Bedingungen erfüllen ", wozu Prinz Johann noch den Zusatz vorschlägt: „auch das Justizministerium seine Genehmigung dazu giebt", worauf jedoch
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