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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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daß von diesen das Postwesen so regulirt werden wird, und ich habe in England selbst den Fall gehabt, daß ich in der Nahe der Hauptstadt liegen bleiben mußte. Abg. v. Thielau: In Bezug auf England muß ich be merken, daß man dort die Freiheit und das Eigenthum respectirt, und Niemanden zwingt, für einen speciellen Fall dasselbe her zugeben. Dort ist dieses Geschäft in den Händen der Priva ten, und wo man nicht fortkommt, muß man einige Stunden warten; das ist nicht so wichtig, als daß ein Reisender nicht einige Stunden warten könne. Abg. Axt: Ich habe den Uebelstand nicht verkannt, wel cher mit dem Postvorspannen verbunden ist, ich kann aber nicht umhin, sie noch als nothwendr'g anzusehen. Es ist erwähnt worden, daß möglich, Contracte abzuschlicßen. Das wird aber nur dann sein können, wenn man in den Nachbardörsern soviel Pferde hat, die man gern zu einem solchen Vorspann hergiebt. Es grebt gewisse Straßen, wo zu gewissen Zeiten das Fuhrwerk besonders stark herbeigeschafft werden muß, wie auf der Carlsbader Straße, und wenn auch die Postmeister dort einen Contract abschiießen wollten, so würden sich sehr Wenige dazu bequemen. Wollen wir nicht von dem Rufe, den das Postwesen Sachsens in ganz Europa hat, zurück kommen, und Preußen zwingen, daß es eine andere Route um unser Land herum nimmt, so müssen wir noch immer diese Vorspann dulden. ' Abg. v. Könneritz: Wenn es so große Schwierigkeiten macht, diese Postvorspanns-Verbindlichkeit ganz aufzuheben, so möchte ich doch darauf antragen, um doch die Gleichheit eini germaßen herzustellen, daß man Spännkassen errichtet; denn bis jetzt trifft diese Last nur diejenigen, welche an einer Station liegen, und von diesen nur wieder die, welche Pferde haben. Auch Abg. Lommatzsch stimmt diesem Anträge Lei, und macht auf die drückenden Verhältnisse dieser Vorspannsleistung aufmerksam. Stäatsmiru'stcr v. Zeschau: Ich glaube, die geehrte Kammer wird sich in ihrer Mehrzahl davon überzeugen, daß jetzt und überhaupt nie thunlich sei, diesen Zwang ganz aufzuheben, wenn nicht in der Beförderung der Posten ein Nachthell eintceten soll. Es scheint mir zu dieser Petition nur dieß Veranlassung gegeben zu haben, daß man voraussetzt, die Postmeister benutzten das Mittel nicht, sich durch Accord Hilfsmittel zu verschaffen. Diesem wird das Ministerium da durch zu begegnen suchen, daß man sich von allen Postmeistern Nachweisen laßt, welche Accorde sie geschlossen haben, und wie weit sie den Anforderungen Genüge leisten können. Sollen sich einzelne Spannpflichtige beschweren, so würde sich das zu einer Untersuchung eignen, und die Regierung wird sich bestreben, dem Mißstände zu begegnen. Nur noch auf eine Bemerkung, daß man di'ese Verpflichtung nicht mit der Verfassungsurkunde vereinbar findet, weil die Last nicht gleich fei, habe ich zu er- wiedem, daß in allen konstitutionellen Staaten Deutschlands in dieser Beziehung nichts verfassungswidriges gefunden worden ist. Es giebt keinen Staat in ganz Deutschland, wo sich die Post nicht an Spannpflichtige wenden könnte, und gegen Ent richtung des Pvstgcldes nicht diese Vorspann gewahrt würde. Ich bin sehr dafür, das, was die Berfassungsurkunde sagt, so weit thunlich ist, zu verwirklichen, und in meiner Stelle dahin zu wirken, daß sie erfüllt werde; man muß aber der Verfas- sungsmkunve nicht solche Gegenstände unterlegen, welche nicht darin zu finden sind. Abg. Schmidt: Wenn bemerkt worden ist, daß die Be schwerde daraus entstehe, weil man befürchte,' daß die Pferde durch den schnellen Lauf ruinirt werden, so könnte vielleicht durch einen Vorschlag dieses beseitigt werden. Allerdings ist begründet, was der Staatsminister gesagt hat, daß eine gänz liche Aufhebung sich nicht wohl machen lasse. Wenn aber bei gefügt würde, daß in solchen Fällen, wo Pferde von ihren Be sitzern durch Zwang reguirirt werden, die Zeit etwas verlängert würde, welche für eine Poststation bestimmt ist. Das ist mein Vorschlag. Abg. Sachße: Ich kann mir eine Einrichtung denken, wo Pferde nicht mangeln würden, ohne daß eine Staatseinrich tung dabei statisindet. Es könnte nämlich eine Versteigerung an den Meistbietenden stattfinden, daß Pferde gestellt werden müßten. Es könnte zwar der Fall sein, daß die Pferde höher zu stehen kämen, dieses würde aber nur beweisen, daß diese Vorspann eine recht drückende Last sei. Wenn ferner erwähnt worden ist, daß man den Postmeistern nur zu gewissen Zeiten viele ! Vorspann zu leisten hatte, so würde auch da eine Abhilfe mög lich sein; denn es dürften sich die Postmeister nur für die Jah reszeit Pferde von geringerer Qualität anschaffen. Wäre aber dessenungeachtet der Fall möglich, daß eine Beförderung nicht statt finden könnte, so würde das dem Staate in einem constk, tutionellen Leben nicht zum Vorwurf gereichen, weil eben kein ! Pvstzwang und keine Frohnen bestehen; daher könnte dieß auch keinen Übeln Eindruck machen. Abg. Haußner: Ich glaube, daß das Postwesen ein ! Zweig der Gewerbe iss, welche sich besser in den Händen der Privaten, als den der Regierung befinden. Indessen habe ich nicht umhin gekonnt, zu dem Berichte meine Zustimmung zu geben. Die Gründe, welche mich dazu bewogen haben, beru hen namentlich auf den bei dem Postwesen bestehenden Gesetzen. Es bestehet z. B. ein Gesetz) daß kein Fremder binnen der ersten 24 Stunden von Lohnkutschery weiter fortgeschafft werden darf; dieser würde also einen Regreß an die Staatskasse nehmen kön nen. Wenn man übrigens Vertrage abschließen kann, so fetzt das voraus, daß ein anderer den Vertrag abschließen will, und eben wie dem einzelnen Gutsbesitzer seine Pferde zu Schanden getrieben werden können, eben so weiß jeder Kutscher, daß seine Pferde nicht geschont werden, und er wird sich weigern, einen solchen Contract abzuschließen, und schon aus dem Grunde, weil er dann tagtäglich seine Pferde im Stalle halten müßte. Was die Beziehung auf die Verfaffungsmkunde betrifft, so heißt es auch in einem andern Z., baß der Staatsbürger ver bunden ist, zu Staatszweckm sein Eigenthum gegen vollkom mene Entschädigung abzugeben, und dieß hat die Deputa?
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