Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
aber nach der Meinung der Deputation jetzt noch nicht vollständig in Berathung genommen werden soll. — Das, was der vorzu legende Gesetzentwurf, die Maßregeln gegen Vagabonden und Bettler betreffend, enthalt, kann füglich von der Sraatsregie- rung durch Verordnung promulgirt werden, wenigstens interi mistisch. Es stellt der Präsident wegen jedes der gedachten Ge setze besonders die Frage: Tritt man dem Deputationsgutachtcn, daß dieses Gesetz bei gegenwärtigem Landtage nicht zur Bera- thung kommen solle, bei? und sie wird beide Male einstim mig mit Ja beantwortet. Referent liest nun im Berichte weiter: Ferner sind es außer der Executionsordnung und der Wech selordnung noch die Gewerbeordnung, das Gesetz, die Volks schulen, und das Gesetz, die Gelehrtenschulen betreffend, welche insgesammt bis zum nächsten Landtageausgesetztbleiben möchten, jedoch, wie die Deputation sich vorzuschlagen erlaubt, einer auf die Zeit zwischen dem jetzigen und dem nächsten Landtage zu er nennenden, aus Mitgliedern beider Kammern bestehenden De putation, vielleicht derselben, welche nach dem Beschlüsse beider Kammern .den von der Staatsregierung vorzulegenden Entwurf eines allgemeinen Criminalgesetzbuchs bis zum nächsten Zusam mentritt der Stände vorbcrathen soll, ebenfalls zur Borberathung und Begutachtung zu überweisen waren, damit sie dann von den Ständen sofort bei deren Zusammentritt, nebst dem Criminalge- setzbuche, in den Kammern bcrathen werden können, mithin es dann den Kammern nicht an Vorlagen, die bereits von den De putationen begutachtet sind, fehle, und die Zeit zu den desfallsi- gen aufhältlichen Vorarbeiten der Deputationen nach Versamm lung der Stande zu andern Arbeiten erspart werde. Hinsichtlich der Executions - und Wechselordnung bemerkt Staatsminister von Könneritz, daß solche bei gegenwärti gem Landtage nicht werden vorgelegt werden. Ob es beim nächsten geschehen werde, sei ungewiß; da, was insonderheit hie Wechselordnung anlange, die 2. Kammer die Vorlegung eines vollständigen Handelsgesetzbuches beantragt habe, von welchem die Wechselordnung einen Theil ausmachen werde. Wegen der Vorlegung an eine zu ernennende Zwischendeputa tion müsse sich aber die Regierung ihre Entschließung noch Vor behalten. Die Frage: Sollen die zuletzt erwähnten beiden Gesetze, nach dem Vorschläge der Deputation, bis zum nächsten Land tage ausgesetzt bleiben? wird hierauf einstimmig be jahet. Wenn hkernächst der Deputationsbericht der Gewerbeord nung Erwähnung thut, so giebt zuvorderst Staatsminister v. Lind en au die verschiedenen Rücksich ten an, aus welchen das baldige Erscheinen der Gewerbeord nung wohl wünschenswert!) erscheine. Prinz Johann aber hält für ausreichend, was die Depu tation dcsfalls S. 736. ihres Berichtes vorgcschlagen habe, wo mit sich sodann auch Staatsminister v. Lindenau einversteht. v. Deutlich tritt auch dem bei, und hält.dafür, es werde namentlich von Nutzen sein, mit der Gewerbeordnung abzuwarten, wie sich die Gewerbe nunmehr unter den neuen Abgaben- und Handelsverhältnissen gestalten werden. Hierauf wird die Frage des Präsidenten: Soll die voll ständige Gewerbeordnung bei gegenwärtigem Landtage nicht zur Berathung gebracht, dabei aber dem Deputationsvorschlage S. 736. nachgegangen werden ? Mit einstimmigem Ja beant wortet. Als man demnächst auf die Gesetze über Volks - und Ge lehrtenschulen übergeht, entspinnt sich eine lebhaftere Ver handlung. Bürgermeister Gottschald wiederholt seinen gestern ge stellten Antrag, und bemerkt: Er erlaube sich, die Kammer an die eindringlichen Worte des Herrn Cuktusminr'sters, die der selbe gestern gesprochen, zu erinnern, und wenn sich die Kammer dieselben vergegenwärtigen wolle, so könne er hoffen, daß sein An trag Genehmigung finden werde. Er habe gestern schon auf meh rere Mangel und Gebrechen aufmerksam gemacht, und wolle mit mehreren, die er in Bereitschaft habe, die Kammer nicht ermüden. Nur wolle er noch bemerken, daß mit bloßen Geldmitteln, wie Mehrere und auch die Deputation meine, dieser hoch wichtigen Angelegenheit nicht allein zu helfen sei. Er habe die Ansicht, daß zugleich das Interesse der Gemeinden an den Schulangelegenheiten geweckt werden müsse. Dieß werde geschehen durch die Concur- renz der Gemeinde bei den Schulangelegenheiten. Namentlich hoffe er durch die im Gesetzentwürfe vorgeschlagene Bestellung vom Schulvorständen dieses Interesse geweckt zu sehen. Wären die Schulinspectoren von der Wichtigkeit der Sache nicht so durch drungen, wie sie es sein sollen, so würden am Ende die Geldmittel nutzlos verschwendet. Er bitte daher auch, kein so großes Gewicht bei dieser Angelegenheit auf die lange Dauer des Landtags zu legen; denn, wenn die Vertreter des Volks zum wahren Wohl und Segen des Landes noch länger hier verweilen müßten, so würden sie dem Volke gewiß nicht zu lange.hier bleiben. Desgleichen empfiehlt Bürgermeister Hübler die Sache, und deren Dringlichkeit der Kammer nochmals angelegentlichst zur Beherzigung. - Bürgermeister Wehner stimmt bei, schlägt aber vor: Die besagten Gesetze von einer dazu besonders zu ernennenden Depu tation durchsehen, und sich von derselben darüber Bericht er statten zu lassen, ob nicht selbige wenigstens in einzelnen Theilen, welche die dringendsten Gegenstände enthalten, noch jetzt zurBe- rathung zu bringen seien. Amtshauptmann v. Welck erklärt die Verbesserung des Volksschulenwcsens ebenfalls für eine der wichtigsten Angelegen heiten. v. Deut-rich erklärt sich für den Wehncr'schen Vorschlag, jedoch mit Ausschluß des Gesetzes über Gelehrtenschulen und über die Aufbringung der Parochiallasten. Staatsminister v. Müller: Ich muß bei den hier vorwal tenden Verhältnissen mich enthalten, Ihnen darüber, ob und welche der in dem Cultusministerio bearbeiteten Gesetzentwürfe von der gegenwärtigen Ständeversaw.mlung zu berathen sein mochten, bestimmte Äußerungen zu machen, und beschränke mich daher darauf, einige Bemerkungen über jetzt und sonst geschehene Auslassungen mitzutheilen. Der geehrte Abg. Wehner hat den Antrag gestellt, durch eine Deputation von dem Inhalte der in Rede stehenden Gesetze Kenntniß nehmen und begutachten zu las-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder