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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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den fraglichen Gesetzentwurf, der einer Abänderung unterliegen einer und derselbe Gegenstand in beiden Kammern zugleich zur könne, ausgeschlossen zu sehen. Er könne daher den Wunsch z sius zu vernehmen, wie er deren Erlassung nach §. 51. Holz-H Verfaffungsurkunde und darum für nothwendig .halte, iVagabonden und Bettler betreffend, gerichtet, einstimmig bejahet. damit der dritte Stand auch auf den Kreistagen vertreten werde. Nachdem ihm aber hierauf entgegnet worden ist, daß die Gegenstände, welche auf Kreistagen verhandelt zu werden pfle gen > nicht von solcher Wichtigkeit seien, daß die Kreistagsord- nung nicht den Schulgesetzen noch sollte nachgesetzt werden kön nen, wird die vom Präsidenten auf die Annahme des De- putationsgutachtens hinsichtlich der Krcistagsordnung, so wie hinsichtlich der revidirten Ordonnanz gestellte Frage, die erflere mit 27 gegen eine Stimme, die letztere einstimmig be jahet. In Bezug auf den Gesetzentwurf, die Entschädigung we gen gelieferter Stückpferde betreffend, bemerkt Referent, daß ein solcher ohne besondern Antrag, nach einer Eröffnung des Ministern, nicht vorgelegt werden, und man wohl nicht gemeint sein werde, einen dergleichen Antrag während des jetzigen Landtags zu stellen, daher man denn eine Fragstellung hier nicht nöthig findet. Dm Gesetzentwurf über die Verhältnisse der evangelischen und katholischen geistlichen Behörden findet Bürgermeister Hübler nach dem, was auf einem früher von der 3. Deputa tion über diese Verhältnisse erstatteten Bericht beschlossen worden sei, nothwendig und dabei nicht umfänglich. Es wird ihm aber erwiedert, daß man damals noch nicht so genau habe übersehen können, was alles noch auf dem ge genwärtigen Landtage werde zu bearbeiten sein, und daß sich übrigens die Verhältnisse zwischen beiden Confessioncn im Va terlande freundlicher gestaltet zu haben schienen, sodaß dieses Gesetz noch nicht für so dringend geachtet werden könne. > Als hierauf der Präsident fragt: Tritt man dem Vor schläge der Deputation bezüglich des Gesetzentwurfes über die Verhältnisse der evangelischen und katholischen geistlichen Be hörden bei? so wird diese Frage mit 23 Stimmen gegen 5, die gleiche Frage aber auf den Gesetzentwurf, die Maßregeln gegen (Beschluß folgt.) Verantwortliche Redaction: v. Gretsch el. nicht unterdrücken, daß bald zur Berathung dieses Gesetzent wurfes geschritten werden möge. Die hierauf gestellte Frage: Tritt man dem Gutachten der Deputation auch hinsichtlich des Gesetzentwurfes, die Ange legenheit der Presse betreffend, bei? wird mit 26 Stim men gegen 2, die darauf folgenden gleichen Fragen aber, auf den Gesetzentwurf, die Staatsangehörigkeit, und den Gesetz entwurf, das Lottospiel betreffend, allgemein bejahet. DieKreistagsordnung anlangend, gicbtV. Cru- der gemeinschaftlichen Zwischendeputation berathen und bcgut-. stch nicht der Zweck der eingegangenen Petition der Leipziger n°chstm Sondtags Buchdruck« Md Buchhändler gewesen sei, dl- B-mthmg üb« so entsteht daraus der große Vorthell, daß sofort dle Berathung z / o in beiden Kammern beginnen, mit ihr füglich also, daß nicht! Berathung komme, fortgefahren, und wahrend der geraumen Zeit, welcke die Berathung, namentlich über das Criminalgesetz- buch erfordern wird, von den Deputationen mit Begutachtung anderer Vorlagen sich beschäftigt werden kann, so daß es der un angenehmen Maßregel einer Vertagung nicht bedürfte. Wollte man dennoch, eine solche eintreten zu lassen, vorziehen, so wür den von den zuletzt aufgeführten zurückzulegenden Werath'ungs- gegenstanden genug wichtige und umfängliche übrig bleiben, wel che von den Deputationen während der Zeit der Vertagung bear beitet werden könnten. Staatsminister v. Könneritz giebt einige Erläuterungen über die Veranlassung zu dem Gesetze über die Bestrafung derö diebstahle und über die Baumfrevel, und über die dabei ange-! nommenen Grundsätze, wornach denn dessen baldiges Erscheinen wohl auch sehr zu wünschen sei. Doch werde man auch allenfalls die hauptsächlichsten Puncte herausheben und die Regierung er mächtigen können, nach den darüber gefaßten Beschlüssen ein Ge setz zu erlassen. Mit dem Erscheinen eines Criminalgesetzbuchs scheine die Sache aber in so fern nicht zusammen zu hängen, als die Forstvergchen stets eine besondere Gesetzgebung erheischen würden. Hierauf beginnt der Präsident die von der Deputation aufgezählten Gegenstände durch einzeln darauf gestellte Fragen zur Erledigung zu bringen, und richtet die erste dahin: Tritt die Kammer dem Gutachten der Deputation wegen Aussetzung des Entwurfs der Landtagsordnung bei? welche ebenso, wie die gleiche Frage, auf den Gesetzentwurf wegen der öffentlichen Tanz belustigungen gerichtet, mit einmü thigem Ja beantwortet wird. Als sodann auf den Gesetzentwurf, die Angelegenheit her Presse betreffend, die Frage gestellt werden soll, äu ßerte Bürgermeister Gottschald: Die Nothwendrgkeit, dieses Gesetz zu erlassen, scheine durch tz. 35, der Verfassungsurkunde geboten zu sein. Prinz Johann: Es seien Petitionen gegen den fraglichen Gesetzentwurf eingegangen, und daß überdieß, wenn man den Gegenstand jetzt noch ausgesetzt sein lasse, unterdessen die Hinder nisse vielleicht beseitigt sein würden, welche bis jetzt der Erlas sung eines umfänglicheren Preßgesetzes entgegen gestanden haben. Bürgermeister Weh ner (Referent in der Sache) bestä tigt, daß die I. Deputation aus den angegebenen Gründen, und weil die Bundesgesetze der Erlassung eines Preßgesetzes der Art, rpre es im Volke gewünscht werde, dermalen noch hindernd entgegenstehen, Anstand genommen habe, den Gegenstand in die Kammer zu bringen. v. Crusius: Er enthalte sich, auf das Materielle ein- zugehen. Mein das könne er aussprechen, daß es wohl eigent- Druck und Papier von B. G, Teubner in Dresden.
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