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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nung; in Ansehung des Lk) Decrets wegen des 2I-Guldensußes ist zu erwarten, ob während des gegenwärtigen Landtags eine Mittheilung und Veranlassung, in Gefolgder anzuknüpfenden Unterhandlungen, geschehen werde; II. solche, welche bei jetzi gem Landtage nicht zu berathen, sondern 1) von der Staatsregicrung in obgedachter Maße zur Erledigung zu bringen: §§) der Gesetzentwurf, die Maßregeln wider Vagabonden und Bettler betreffend, 2) von einer gemeinschaftlichen Zwischendepu- tation zu berathen: kü) die Gewerbordnung, ll) das Gesetz über Vvlksschulwesen, KK) das Gesetz über Gclehrtenschulen, II) u, mm) die Executionsordnung und die Wechselordnung, wenn beide noch dermalen vorgelegt werden; 3) ohne Weiteres vor der Hand zurückzulegen, nn)u.o») dieGewervordnung, und das Gesetz über Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerrecht rc. beides so weit nicht Hauptgrundsätze daraus ausgehoben und durch Gesetz be kannt gemacht werden; pp) der Entwurf zur Landtagsordnung, gg) der Gesetzentwurf, die Wahl der Vertreter des Handels- und Fabrikstandes betreffend, rr) der Gesetzentwurf, die öffentlichen Tanzbelustigungen betreffend, 88) der Gesetzentwurf, die Angele genheiten der Presse betreffend, tt) der Gesetzentwurf, das Lot tospielen und Colligiren zu auswärtigen Lotterien betreffend, uu) die Kreistagsordnung, w) die neue Ordonnanz, nxv) der Gesetz entwurf, die Entschädigung wegen gelieferter Stückpferde betref fend, xx) der Gesetzentwurf, die Verhältnisse der evangelischen und katholischen kirchlichen Behörden betreffend, ^) der Gesetz entwurf, die Maßregeln gegen Vagabonden und Bettler betref fend, (so weit nicht durch Verordnung vollständig abgeholfen, und die Vorlage eines Gesetzes unnöthig gemacht worden), -n) der Gesetzentwurf, die Beiträge zu den Parochiallasten und Schulbedmfnissm betreffend, aaa) der Gesetzentwurf, die Ein führung von Kirchenvorständen und Vertretung des Kirchenver mögens betreffend, bbd) der Gesetzentwurf, die Bestrafung der Holzdiebstähle und Baumfrevel, inaleichen das desfallsigL Un- tersuchungsverfahren betreffend, vov) das Militairpensions-Re- gulativ. Referent fügt noch bei, daß diese Classification sich nun mehr nach den Beschlüssen der Kammer nur in 2 Puncten andere, darin nämlich, daß das Decret über die Abnahme der Haupt steuerrechnungen noch mit zu den bei jetzigem Landtage abzuma chenden Gegenständen gekommen sei, daß dagegen die Landge meindeordnung bis zum nächsten ausgesetzt bleiben solle. Hiermit wird die Sitzung gegen 3 Uhr geschloffen. Hundert u. ein u. neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 18. Januar 1834. Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 1. Deputation, die Ab kürzung des jetzigen Landtags betreffend. Die Versammlung, in der 33 Mitglieder gegenwärtig, wird nach 10 Uhr eröffnet, das vom Bürgermeister Ritter- städt über die letzte Sitzung aufgenommene Protokoll wird ge nehmigt, und übernimmt sodann Bürgermeister H artz, wel cher von seiner Reise zurückgekehrt ist, wiederum die Führung des Protocolls. Hierauf wird dem Mitglieds v. Heynitz der erbetene Ur laub für den 21. und 22. l. M. bewilligt. Man gehr hierauf zur Tagesordnung über, welche die fort gesetzte Berathung über die zur Abkürzung des Landtages gemach ten Vorschläge enthält. Man ist bis zu der im Deputationsberichte gestellten zweiten Frage gelangt, und es tragt der Referent, Bür germeister Bern h ardi dieselbe und den ersten Punct derselben vor, wie folgt: Die zweite Frage ist: „aufwelche Weise die ständischen Berathungen, ohne der Freiheit und Gründlichkeit derselben Ein trag zu thun, abzukürzen sein möchten ?" Als Mittel, um den Gang dieser Berathungen und Verhandlungen bei jetzigem Land tage etwas zu vereinfachen und abzukürzen, erkennt die Deputa tion an: hinsichtlich der Berathung ik- den Kam mern selbst: 1) eine strengere Beobachtung der im Entwürfe zur Landtagsordnung Ztz. 49. 50. 51.75.77. enthaltenen Vor schriften, namentlich was §. 77. betrifft, mit der Festsetzung, ! „ daß der Präsident zu jeder Zeit, auch wenn kein Antrag auf Schluß der Debatte geschehen ist, über den Schluß derselben ab stimmen lassen kann." v. Po lenz: Belebt von dem Wunsche einer baldigen Er ledigung der Geschäfte der Ständeversammlung habe ich, so lange es sich von Zurücklegung von Gesetzvorschlägen gehandelt hat, stets für diese Maßregel gestimmt. Anders ist es aber bei den heute zur Discussion gelangenden Vorschlägen der De putation,' die mir in vielen Puncten bedenklich erscheinen. So kann ich nicht beistimmen, daß nach Nr. 1. von dem Präsidenten allein die Abstimmung über den Schluß der Debatten abhangen soll, ich finde bei Nr. 2. den Vorschlag, einen Lheil der HZ. nicht vorzulesen, zurücksetzend für diejenigen, welche die Gesetze nicht so, wie die Deputationsmitglieder durchgearbeitet haben l können; es scheint ferner der Vorschlag unter Nr. 4. für viele be- i schweren!) gegen die Vorschrift des tz. 82. der Landtagsordnung und gegen das bisher beobachtete Verfahren, so wie ich auch dafür halte, daß der Vorschlag unter 6. zu weit gehe. . Über haupt scheint mir, daß diese Vorschläge zu wenig Rücksicht auf die schwächem, der betreffenden Deputation nicht angehörenden Mitglieder der Kammer nehmen, die häufig erst durch den Gang der Discussion in den Stand gesetzt werden, zu beurtheilen, ob ein von ihnen beabsichtigtes Amendement zur Vorbringung wirklich geeignet ist; auch finde ich, daß durch die Vorschläge die Freiheit des Wortes beschrankt werden dürfte. Prinz Johann entgegnet: Hier kann nicht von einer allgemeinen Debatte, sondern nur von der Berathung des ersten Punctes die Rede sein, für den ich mich aus voller Ueberzeugung verwenden muß, weil die Erfahrung gelehrt hat, daß das stete Wiederaufleben der Debatte einer der größten Uebelstände ist, und daß sich nicht leicht fünfMitglkeder zu dem Anträge auf den Schluß der Discussion vereinigen. Sccrerair Hartz: Die Landtagsordnung gestattet nicht nur über jeden Gegenstand im Ganzen, sondern auch über jeden einzelnen Abschnitt desselben eine allgemeine Debatte. Diese scheint mir denn auch hier zulässig, und sonach erlaube ich mir eine allgemeine Anfrage. Der Bericht zeigt zwar klar, dast die unter 1 bis 9 gemachten Vorschläge nicht eine förmliche Ab änderung der Landtagsordnung bezwecken, sondern nur für den dermaligen Landtag gelten sollen, allein es ist nicht ausgespro chen, ob die Deputation die Kammer für berechtigt hält, die vorgeschlagenen Modisicationen ohne Weiteres eintreten zu las-
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