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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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stn, oder ob sie dazu ein gleichmäßiges Verfahren der 2. Kam mer und somit deren Zustimmung für nothwendig halt, als wor über ich zuvörderst um Belehrung bitte. v. Deutrich: So wünschenswerth es auch ist, daß die 2. Kammer den dießseitigen von der Deputation beantragten Beschlüssen beitrete, so giebt es doch mindestens einige Puncte darunter, bei denen die 1. Kammer allein zu handeln sich für berechtigt halten kann, da sie nicht wesentliche Abweichungen von der Landtagsordnung beabsichtigen. Ich schlage daher vor, daß man die vom Seer. Hartz aufgestellte Frage für jetzt unbeantwortet lasse und zu ihr erst dann übergehe, wenn die Er- gegnung der 2. Kammer eingegangen sein wird. Dagegen erinnern indessen der Referent Und y. Garlo- witz, wie die Deputation die Zustimmung der 2. Kammer zur Ausführung ihrer unter 1 bis mit 9 vorgeschlagenen Maßregeln für nothwendig erachtet habe, und bemerkt insonderheit Letztge nannter, daß alle diese Maßregeln, wenn sie von einer Kam- mer ergriffen würden, den Landtag nicht abkürzen, höchstens dazu dienen könnten, die Zahl der Sitzungen bei einer von beiden .Kammern zu vermindern. Was nun den ersten Punet selbst anlangt, so verwenden sich v. Deutrich, v, Carlowitz, Prinz Johann, Bür germeister Hübler, Bürgermeister Ritterstadt, Fürst v. Schönburg, Grafv. Hohenthal und Sccretair Hartz für die Annahme des Deputationsvorschlages, indem inson derheit angeführt wird, daß das Präsidium ja nicht über dm Schluß der Debatte selbst, sondern nur darüber entscheiden solle, ob man über den Schluß abstimmen wolle, Die Ent scheidung darüber, ob noch weiter discutirt werden solle, bleibe also nach wie vor in der Hand der Kammer und stehe cs nach der Landtagsordnung Jedem frei, gegen den Schluß der Debatte zu sprechen. Es äußern auch mehrere Stimmen, daß das, was die Deputation Vorschläge, schon in §. 77. der Landtagsordnung liege, und es sonach genüge, wenn man den Beschluß fasse, daß jenem tz, streng nachgegangen werden solle. Staatsminister v, Lindenau ist indessen mit der letztem Ansicht nicht einverstanden. So sehr, wie er versichern zu können glaube, die Negierung mit dm gemachten Vorschlägen ein verstanden sein werde, so enthalte er doch mehr als eine doetrinelle Interpretation des ß. 77. der LandtflgSyrdnung und sei daher wohl unbczweiselt von der Art, daß dazu die Peistimmung der 2, Kammer und Genehmigung der Regierung gehöre- Degen den Vorschlag der Negierung erklärt sich v. Polenz, indem gerade der Bescheidene, der sich nicht zum Sprechen dränge, bmachtheiligt werde und es schon genüge, wenn das Präsidium streng darauf HM, die dritte Rede über denselben Gegenstand abzuschneiden- Secr, v. Z e d tw i tz r Dgs Präsidium werde von dem zu er- theilenden Rechte gewiß nicht Gebrauch machen, so lange noch Mitglieder der Kammer, die das Wort noch nicht gehabt, zu sprechen wünschten , und so lange dieß nicht der Mißbrauch der gegönnten Rede rechtfertige. Der Präsident: Jede genauere Normirung des von mir zu beöbachtenden Verfahrens kann mir nur angenehm sein, und ich habe dabei nur den Wunsch, daß man auch hier allenthalben nicht ohne Zustimmung der 2. Kammer handeln möge. Die De putation empfiehlt 5 verschiedene §§. der Landtagsordnung zur genauem Beobachtung, und dabei bin ich insonderheit auch selbst vorzüglich mit betheiligt, Gegen das in §. 49. enthaltene Ver bot der Unterbrechung ist nur selten gefehlt worden, häufiger ge gen §, 50., welcher unnöthige Weitschweifigkeiten und das Ein mischen zur Sache Nicht gehöriger Dinge untersagt. Habe ich hier manchmal zu wenig Gebrauch, vonder mir durch mein Amt in der Kammer ertheilten Macht gemacht, so möge man erwägen, daß ich selbst, wie die ganze Kammer, in dem Geschäfte neu bin, daß man, wenn eine Rede beginnt, nicht wissen kann, wohin sie führt, und daß das Abschneiden des Worts bei der Achtung, die ich für die Kammer und jedes einzelne ihrer Mitglieder fühle, in dexThat schwierig ist. Gleiche Bewandniß hat es mit der Vor schrift Z. 51., obwohl solche seltener verletzt worden, und ich komme nun auf Z, 77., gegen welchen allerdings die meisten Verletzun gen yorgekommen sind. Ich klage mich deßhalb selbst an und verkenne es nicht, daß ich das Recht der Kammer henachtheilige, wenn ich dem Einzelnen über denselben Gegenstand mehr als zwei Mal das Wort gestatte, ohne daß es die bloße Widerle gung hetrifft. Allein man möge erwägen, daß es schwer ist, einem geehrten Mqnne das Wort zu versagen, und daß das Prä sidium nicht poraussehen kann, ob es vielleicht nur zur Wider legung begehrt werde, Jeder kann hier selbst am meisten thun, wenn er sich streng an die Vorschrift des §° 75, hält. Dennoch verkenne ich es nicht, daß ich häufig gefehlt habe, indem ich nicht streng genug auf die Befolgung aller dex erwähnten §§, gehalten habe, Md deßhalb kann ich es nur gerecht finden, wenn die Kammer im Protokolle niederlegt, haß sie vom Prqsidio die stren gere Befolgung aller der mehrgedachten ZZ. erwartet. Ich werde dem auf das Eifrigste nachzukommen, bemüht sein, aber die Kammermitgliedxr bitten, mich dabei zu unterstützen, sich selbst die Beobachtung der Landtagsordnung zur Pflicht zu machen, denn auch hier führt npr gemeinschaftliches Bestreben zum Ziele, Auf §.82, der Landtagsordnung zu kommen, behalte ich mir vor, da hierzu ein späterer Vorschlag der Deputation Veranlassung giebt. Als hierauf der Präsident die Frage stellt: Tritt man dem unter 1. gemachten Vorschläge der Deputation bei ? antwor ten 27 Stimmen gegen 5 mit Ja, und geht man sodann zum zweiten Vorschläge der Deputation unter Nro, 2, über, wel chen der Referent vorträgt, wie folgt: Die Deputation erachtet ferner in Rücksicht dxs großenZeit- apfwandes, welchen öfters die unnöthige und unersprießliche, speckelle Berathung über §§. oder Artikel, und die Verlesung sol cher §§, und Artikel, bei denen eine Diskussion nicht statt zu fin den hat, sowohl der zugehörigen Motiven, ferner daß Verlesen der gedruckt vorliegenden Decrete durch den Referenten, die De batte über Amendements, ehe sie gehörig motipirt und unterstützt worden sind, die Fortsetzung der Debatte wach Stellung der Frage über Annahme oder Nichtannahme eines §. oder Artikels, die Vorlegung von Amendements, welche nur die Fassung betref fen, und die deßfallsige Discussion verursachen, für zweckdien-
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