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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nung widersprechen zu müssen. Ueber die Auslegung dieses §.' habe die Kammer schon am 23. Marz und am 3. August des vorigen Jahres den Beschluß gefaßt, daß untevden daselbst er wähnten werteren Modrficationen, welche erst von oer Mehr heit der Kammer unterstützt werden müßten, ehe sie weiter zur Berathung gezogen werden könnten, nicht alle Amendements, sondern nur die Sousamendements zu verstehen seien. Wenn ein Mitglied einen guten Antrag mache, denselben aber ohne Vorbereitung nicht genügend zu begründen im Stande sei, so finde er doch leichter von einem Viertel der Anwesenden als von der Hälfte Unterstützung und ein anderes Mitglied nehme sich dann ost eines solchen Antrags an, welches die Gründe dafür noch besser zu entwickeln versteht. Referent erinnert, daß er den Zweck der Abkürzung ganz, vereitle, vielmehr Discussionen über die Qualität der gestellten Amendements veranlassen werde. v. Weber: Er habe in der letzten Sitzung einen Antrag gemacht, der auf diese Nummer verwiesen worden sei. Um ihn abzukürzen, ändere er ihn dahinab, daß es bei Punct 4. heiße: „daß qnderweite Amendements, die wahrend der Sitzung vorgebracht werden, wenn sie nicht durch eine in der nämlichen Sitzung beschlossene Veränderung Veranlaßt werden, von wenigstens der Hälfte der Anwe senden unterstützt werden müssen." Er verkenne gar nicht die gute Absicht der Deputation, unreife und unbegründete Anträge zu verhüten, er könne aber hinsichtlich der Anträge, auf welche es unmöglich sei, sich vorzubereiten, von seinen vorhin gemach ten Bemerkungen nicht abgehen. Staatsminister v. Lindenau findet den Vorschlag desv. Weber inMssi sehr richtig und beachtenswerth, halt ihn aber praktisch für sehr bedenklich, weil die Qualität der gestellten Amendements häufig nicht sofort zu übersehen sein werde. Der Präsident fragt: Nimmt die Kammer den Vor schlag des v. Weber an? Solches wird von 23 Stimmen gegen 11 verneint; die zweite Frage aber: Nimmt man den Vor schlag der Deputation unter Nr. 4. unter der bereits eventuell ge nehmigten Abänderung des v. Carlowitz und unter Wegfall des Schlusses an? wird von 28 Stimmen gegen 7 bejahend be antwortet. So gelangt man nunmehr zum fünften Puncte, welcher dahin geht: „Daß, wenn das Präsidium wegen Annahme oder Nicht annahme eines tz. oder Artikels, oder Vorschlags oder Antrags die Frage gestellt hat, nur noch über die Art der Fragstellung, oder wenn der Gegenstand noch nicht gehörig erörtert, oder erwo gen und beleuchtet erschiene, über die Zeit der Fragstellung etwas geäußert werden dürfe." Secr.H artz: Es scheine ihm einWiderspruch zu sein, wenn nach gestellter Frage nur noch über die Form und über die Zeit der Fragestellung gesprochen werden solle, da ein Einwand gegen die Zeit der Fragstellung doch keinen andern Zweck haben könne, Druck und Papier von B. G° Leubnix in Dresden. . als auf die Fortsetzung der Discussion anzutragen, die entweder i Seiten des Prasidii durch Zurücknahme der Frage oder Seiten der ! Kammer durch die Entscheidung, daß es noch nicht Zeit zur Frag, stellung gewesen, gestattet werden könne. Er nehme an, daß dieses letztere der Sinn des Vorschlags sei, und bitte, daß sich der Referent dessen erkläre. Referent und mehrere andere Deputationsmitglieher ver sichern , daß ein anderer als der vom Secr. Hartz zuletzt angege bene Sinn in ihrem Vorschläge gar nicht habe liegen sollen. v. Web er: Er dürfe wohl voraussetzen, daß die verehrte Deputation nicht ohn" Absicht gesagt habe, daß, wenn das Präsidium wegen Annahme oder Nichtannahme eines. 8> oder »Artikels oder Vorschlags oder Antrags die Frage gestellt habe, nur noch über die Art und über die Zeit der Fragstel lung etwas zu äußern erlaubt sein solle, und daß dieselbe also das Perftctum gebraucht und nicht etwa gemeint habe, daß diese Vorschrift auch gelten solle, wenn der Präsident zu fragen anfange. Denn die, welche sich mit ihren Äußerungen nicht hervordrängten, würden sonst oft in den Fall kommen, gar nicht sprechen zu können, weil sich die Fragestellung des Präsi denten ost unmittelbar an die Aeußerungen eines Sprechers anschließe. Bürgermeister Bernhard: und v. Carlowitz erklären, daß die vom v. Weber entwickelte Auslegung im Sinne der Deputation gelegen habe, und wird sodann die Frage: Geneh migt man den Vorschlag der Deputation unter Nr. 5.? ein stimmig bejahet. Die nun folgenden Vorschläge, und namentlich die Puncte 6.7. und 8. trägt der Referent zusammen vor; sie lauten: 6. Daß Veränderungsvorschläge, welche nur dH Fassung betreffen, ohne den Sinn zu verändern oder einen Zweifel zu be seitigen , für nicht statthaft geachtet und dergleichen auch von den Deputationen nicht in ihren Berichten ausgenommen werden, 7. Daß auch solche Vorschläge zu Redactionsveränderun« gen, welche nur-Folge angenommener Modisicationen sind, wäh rend der Berathung und Debatte in der Kammer nicht gethan werden dürfen, sondern 8. daß nach beendigter Berathung über einen Gesetzentwurf rc. derselbe Behufs der etwa nöthig gewordenen Redactionsverän- derungen an den Referenten zurückgcgeben werde, welcher diese Veränderungen zu bewirken und darüber der Deputation, so wie wenn die gegebene Fassung deren Genehmigung erlangt hat, auf den Grund des Depucationsprotocolls in der Kammer Vortrag zu erstatten habe. Secretair Hartz: Er sei damit zwar im Allgemeinen ein verstanden , jedoch den siebenten Punct und das darin enthal tene Verbot, Nedactionsverändcrungen, die als Folge frühem Abänderungen anzusehen seien, vorzuschlagen, bedenklich finde. Abgesehen davon, daß es die Freiheit der Kammer beschränke, werde es nicht abkürzen, sondern , durch die Discussion darüber, ob M Amendement in die hier bezeichnete Classe gehöre, oder nicht, die Verhandlung verlängern. (Beschluß folgt,) ' Verantwortliche Redaktion: v. Gretschel-
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