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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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scheinens müsse er sich auf das Nachdrücklichste erklären. Be- tiou unter v. Nr. 43. hinsichtlich der Deputationen, welcher reits bei Beginn des Landtags stien diese Ansprüche unstatthaft dahin geht: erachtet worden, außer den Prinzen von Geblüt stehe eine solche Kefugniß keinem Kammermitglievc zu, und die Kammer habe dieses als eine abgemachte Sache bisher betrachtet. Der Prasident reassumirt die verschiedenen Ansichten, und finden sodann die Vorschläge des v. Deutrich, Bürger meisters Reiche-Eisenstuck, v. Carlowitz und Bürgermeisters Hübler eventuelle Unterstützung, wogegen v. Crusiüs und v. Polenz ihre Anträge, .theils in Betracht der vom Staatsmi nister v. Lindenau gcthanen Aeußerungm, theils weil sie nicht Anklang zu finden schienen, wieder fallen lassen. ' Das Präsidium stellt hierauf zuerst die Frage: Nimmt die Kammer den Vorschlag der Deputation wegen Haltung dreier sechsstündiger Sitzungen, vorbehaltlich der zu denselben gestellten Nebcnantragö, an? Dieß beantworten 25 Stimmen gegen 9 mit Ja, und sind hierdurch die Vorschläge des Bürgermeisters Reiche-Eisenstuck und v. Deutrich erledigt. Was den Vorschlag des v. Carlowitz wegen einer ein viertelstündigen Unterbrechung anlangt, so wünscht Fürst v. Schönburg, daß letztere nur dann eintreten möge, wenn ein Referent die ganze Sitzung über beschäftigt sei; er tritt auch dein Vorschläge des Präsidenten bei, daß diese Pause jcveömal von dem protücollirenden Secretair möge verlangt werden können, so bald sie dieser wegen seiner zu großen Anstrengung für nöthig finde. Dieser Antrag wird unterstützt, und sodann auf die Frage: Ninimt man den, Vorschlag des v. Cqrlowrtz unter der so eben unterstützten Modifikation des Fürsten v. Schönburg und des Präsidenten an? mit 28 Stimmen gegen 6 genehmigt. Mehr Widerspruch findet der Vorschlag des Bürgermeisters Hübler wegen Aufzeichnung der nicht zu rechter Zeit Erschei nenden im Protokoll, welchen Prinz Johann auch auf diejenigen ausgedehnt zu sehen wünscht, welche nach der beschlossenen einvicrtelstündigen Un terbrechung fehlen. v. Crusius findet, daß eine sülche Maßregel schon in den tztz. 31. und 41. der Landtagsordnung ihre Begründung finde, daher nicht erst beschlossen zu werden brauche. Fürst v. Schönburg aber wünscht die Sache so lange ausgesetzt zu sehen, bis der Fall' einer Störung durch unvoll ständiges Erscheinen wirklich vorhanden sei, was jetzt, da eine ganz neue Ordnung der Dinge eintrete, nicht mehr vorkommen dürfe. Dieß findet Unterstützung, .und wird die Frage: Will man den Vorschlag des Bürgermeisters Hübler einstweilen, und bis der Fall einer Störung wirklich eingetreten sein wird, aus gesetzt lassen? von 19 Stimmen gegen 15 mit Ja beantwortet. Nachdem sich der Präsident ausdrücklich Vorbehalten chat, auf den Hübler'schen Antrag vorkominenden Falls wieder i zurück zu kommen, geht man zu dem Vorschläge der Deputa- l Daß -den Deputationen gestattet werde, dann, wenn die Geschäfte bei ihnen sich Haufen, einem andern Mitglieds der Kam mer , — ein solches zu den Berathungen beizuziehen, ist ohnehin jeder Deputation nach Z. 110. des Entwurfs zur Landragsord- nung nachgelassen — mit dessen Zustimmung ein Referaten sol chen Sachen zu übertragen, in denen es als besonders erfahren und bewandert anzusehcn ist. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck': Er müsse sich auf das Bestimmteste gegen die Deputation erklären, deren Vor schlag gegen die Landtagsordnung laufe. Er habe sich schon damals, als bei der Wahl der Depu.ationsmitglledex von der Landtagsordnung abgcwl'chcn worden sei,, dagegen erklärt, und 1 thue dasselbe auch heute. Es handle'sich-hier darum, ob man KammerrechLc in die Hände einzelner Deputationen legen wolle, ob man dcn Deputatiynsmitglredern die Function vvy Wahl- Mannern.geben wolle, was doch nicht in der Verfassung liege. Bürgermeister Reiche- Eisrnstuck, v. Wxbcr, v. Polenz und Bürgermeister Hübler treten bei, Erstem, weil §. IlO.dcr Landtagsordnung den zu den Deputationen zu- ! gezogenen Mitgliedern ausdrücklich das Stimmrecht verweigere. Sccretair Hartz tritt ebenfalls bei, weil, wenn sich, wie mehrfach geschehen, in einer Deputation eine Verschiedenheit der Ansichten bilde, durch die Zuziehung eines neuen Mitglieds leicht zur Majorität werde könne, was eigentlich Minorität sei, oder auch die Majorität ein noch größeres Übergewicht zu er langen vermöge. Fürst v. Schönburg macht zu Unterstützung des Depu- talionsgulacktens darauf aufmerksam, daß es ja nur für gegen wärtigen Landtag gelten solle, und MCarlowitz führt in gleichem Sinne an, daß der Er folg des Vorschlags im Wesentlichen kein anderer sein werde, als der des im 110. der Landtagsordnung gestatteten Verfahrens, und es. nur vortherlhast sein könne, wenn die Deputation demjenigen Kammermitgliede, welches sie als vorzüglich geeig- i net zuziehe, auch das Referat übertragen könne. Uebrigens ! schlage er zur Beseitigung des vom Secr. Hartz ausgestellten ! Bedenkens vor, auf der ersten Zeile nach dem Worte „Deputa- t tionen " einzuschalten: „ mit Einverständnis; aller ihrer Mit glieder ", die ohnehin ganz im Sinne der Deputation lägen. v. Polenz: Insofern schließe ich mich ganz der Ansicht des geehrten Sprechers v. Carlowitz an, daß es besser sei, gerade mir der Sprache herauszugehn, zu sagen, wir wollen uns hier s oder da nicht an die Landtagsordnung binden, als, wie in der. jüngsten Zeit vielfach geschehen, deren Bestimmungen gezwun gene Auslegungen geben. Unzweifelhaft läuft der Satz unter, L. den Rechten der Kammer entgegen, allein er ist konsequent der aus den Vorschlägen von L. bis O. hervorgehenden Absicht, die Verhandlungen um jeden Preis abzukürzen; und das vor gesteckte Ziel glaubt man dadurch zu erreichen, wenn man die Kammer möglichst von der Mitwirkung ausschließt, dagegen die Deputationen mehr mit der Negierung verhandeln laßt. — Nach den Beschlüssen, so eine hohe Kammer über den zweiten
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