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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2643 standcs,betreffend^-, Thcil des Deputationsberichts vor; letzte- rer lautet, wie folgt: Mittelst Dekrets vom 12. Dctober 1833 ist der Ständever sammlung, der Entwurf eines abgeanderten Militairstrafgesetz-- buchs nebst drei Beilagen zugefert.igt worden und zuerst an die I. Kammer gelängt. Die- Deputation ist nut dem Äustragc beehrt worden, denselben zu begutachten und sie beeilt sich, in Folgen dem ihre Ansicht der Kammer darzulegen. — Das Strafgesetz buch für die königl. sächsischen Truppen vom 4. Februar 1822 hat als ein sehr consequent durchgeführtes und systematisch geordnetes Ganze einen unleugbaren Vorthcil vor manchem andern Theile der vaterländischen Gesetzgebung. Es zerfallt in einen allgemei nen und einen besondern Lheil. Der erstere enthältst Dcsinmon der Militair - und gemischten Verbrechen, die allgemeinen Nor men für den Richter und die mit Srrafgewalt versehenen Behör den , endlich die Aufzählung der Strafen selbst und die Art ihrer Vollziehung. Deniselben ist eine Tabelle über die gegenseitige GcUung der verschiedenen Strafarten beigefügt. Der letztere hingegen umfaßt die Begriffsbestimmung der einzelnen Verbre chen und Vergehen, nebst den aus dieselben gesetzten speciellen Strafen. Es erregte jedoch gleich Anfangs dieses Gesetz unge achtet des Verdienstlichen der Arbeit mannichfaches Mißbelieben. Und zu leugnen ist es auch nicht, daß mehrere der iü demselben erwähnten Strafarten der Vorwurf einer in unserer Zeit nicht mehr erforderlichen Harte trifft, daß manche Bestimmungen mit der Theorie des Criminalrechts in unleugbarem Widerspruch ste- hen, und daß endlich auch einzelne specielle Dispositionen- von , übergroßer Strenge zeugen; wenn auch vieles im Leben sich mil der gestaltet har, als es nach den Büchstaben des Gesetzes scheint und Manches selbst nur darum so schroff sich darstellt, weil der Verfasser eben sich bemüht hat, es recht schroff hinzustellen Und nut schreckenden Farben zu malen. — Die oben gerügten Mangel waren es nun auch, welche die vormaligen Stände bewogen, in ihrer Schrift vom 23. Juni 1830 auf Revision des Milicairstraf- - gesetzbuchs anzutragcn. Sie bezogen sich dabei vorzüglich auf i und die ebenfalls beabsichtigte Veränderung des Recrütkrungssy- jstems, und führten an,, daß die bisherigen Vorschriften dem Bildungsgrade der Nation nicht angemessen seien, daß das Ge setz insbesondere zu hart in der Wahl der Strasübel, zu hart in mehreren speciellen Bestimmungen sei, und dem Ermessen des Richters zu viel überlasse; belegten auch diese Behauptungen durch Aushebung mehrerer einzelnen, ihnen unangemessen schei nenden Dispositionen. Die Staatsregierung hat in dem vorlie genden Entwürfe nicht nur den allgemeinen Bemerkungen , son dern auch den meisten speciellen momtis der Stände gefügt; da jedoch die eine der oberwähnten Voraussetzungen — die Revision der Criminalgesetzgebung überhaupt —noch nicht eingetreten ist, so sah sie sich genöthigt, die gänzliche Umarbeitung des Milnair- strasgesetzbuchs annvch zu verschieben und den Weg einzuschlagen, bloß die einzelnen Dispositionen des alten Gesetzes, wo es ndchig schien, abzuändern und diese Abänderungen den Ständen zur Erklärung vorzulegen. — Die hauptsächlichsten jener Verände rungen bestehen nun zunächst in Abschaffung einiger der in den Ar tikeln 15. 16. und 17. aufgezahlten Strafakten und Ersetzung durch andere minder harte, so wie in Modisicationen bei Mehrern der übrigen. — Namentlich soll der Keltenarr'est mitArbeitSarrrst bei Wasser und Brod vertauscht werden, 'statt der Eisenstrafe und Strafcompagnie, Detcnrion in einer in zwei Gassen getheil- ten Militairstrafanstalt Platz greifen, deren Verbüßung nicht zu fernerm Kriegsdienste unwürdig machen soll, und endlich die kör perliche Züchtigung, welche bisher alle nicht in der Gasse der Ausgezeichneten stehende Soldaten traf, bloß nach vorgängiger Persetzung in eine besondere Straftlasse, welche Maßregel an gr- Hundert und drei und neunzigste öffentliche Siz- zung der ersten Kammer, am 22. Jan. 1834. Bcrathung über dM Entwurf des abgcändcrten Strafgesetzbuchs für die Königl. Sachs. Trupp. Die, Sitzung wird nach 10 Uhr eröffnet und die anwesenden 32 Mitglieder genehmigen das über die gestrige Sitzung aufgc- nommcne Protocoll unter Berichtigung zweier Stellen dessel ben, .woraus cs vom Bürgermeister Gottschald und v. Deu- . tri ch mit vollzogen wird. Auf der Registrande war neu eingegangen: Beschwerde eines gewissen Beith zu Leißnig, eine Nechts- angelegenheit betreffend; an die 4. Deputation abzugeben. Sodann gelangt man zur Tagesordnung, und somit zur ' Berathung über den Entwurf des abgeanderten Strafgesetzbuchs für die königl. sächsischen Truppen. Prinz Johann, als ernannter' Referent, tragt das königl. Decret vom 12. Occbr. v. I., den Entwurf des Publi- cationsgesetzes und die generellen Motiven - so wie den ersten,- zunächst nur die Form der Behandlung des vorliegenden Gegen- Theil des Gutachtens gefaßt hat, ist an dieser Art der Abkür zung nicht mehr zu zweifeln, die verminderte Theilnahme, ver bunden mit der Abspannung langer Sitzungen, werden die An träge der Negierung oder der Deputationen ohne Widerstand und Zeitaufwand durchgehen lassen! Auch der Präsident erklärt sich gegen den Vorschlag der Deputation, welchem schon der h. 123. der Verfassungsmkunde entgegen zu stehen scheine, und stellt sodann, nachdem eine kurze Discussion darüber entstanden ist, in wie fern die §§. 123. und 126. der Verfassungsurkunde einschlügen, und nachdem v- Carlvwitz sein Amendement zmückgenoinmcn hat, da der ganze Vorschlag keinen Anklang zu finden scheine, die Frage: Wird der Vorschlag der Deputation unter O.13. angenommen? darauf erfolgt mit 27 Stimmen gegen 7 verneinende Ant wort, und ist man sodann mit Bürgermeister Häbler damit ein verstanden, daß es bei dem Beschlüsse beider Kammern, auf die noch für dm dermaligen Landtag zu bewirkende Vorlegung eines Gesetzentwurfs über die Aufhebung der Disposition des Man dats wider die Selbstrache in Jojuriensachen anzutragcn ver bleiben müsse, wenn schon dieser Gegenstand unter den noch - wahrend der jetzigen Standeversammlung zum Beschlüsse zu bringenden Gesetzen mcht mit genannt worden sei. Schließlich trägt Prinz Johann darauf an, die beschlos sene Veränderung in Hinsicht der Zahl, Zeit und Dauer der - Sitzungen, sofort eintreten zu lassen, und es findet dieß nicht nur Unterstützung, sondern auch mit 33 Stimmen gegen 1 Annahme. - Dc> es indessen wünschenswcrth ist, gegenwärtiges Proto koll recht bald zur Genehmigung und an die 2-Kammer zu brin- gen, so soll morgen noch eine Sitzung in bisheriger Maße statt! die bevorstehende Revision der Eriminalgesetzgebung überhaupt finden. "" ' - Die Sitzung wurde gegen 3 Uhr geschloffen.
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