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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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wisse sichernde Form gebunden ist, ferner statthaft sein, und so, was bisher die Regel war, zur Ausnahme werden. — Außerdem sind mehrere der allgemeinen, mit den Grundsätzen des rationel len Crimmalrechts nicht vereinbare Bestimmungen modisicirt, (vergl. Z. 7. u. Z. 54.) auch ist das Verhältniß der verschiedenen Strafen unter einander, unter Abweisung der Strastabelle, in abgeandertcr Maße geordnet worden. — Was den besonder« Theil betrifft, so sind die darin vorgenommenen Abänderungen theils nothwendige Folge der veränderten allgemeinen Grundzüge, theils einzelne Milderungen und erläuternde Bestimmungen. — Endlich hat noch manches einzelne in beiden Thcilcn, in Folge veränderter sonstiger Einrichtungen, Abänderung erleiden müs sen. — Kann nun allerdings die Deputation mit dem Geiste, aus welchem diese Abänderungen hervorgegangen sind, nach obiger Darlegung nur für einverstanden sich erklären; so glaubt sie doch, daß auf einen Gegenstand, welcher nach der eigenen Bemerkung der Sraatsregierung nach Erscheinen des allgemeinen Criminal- gesetzbuchs einer abermaligen Umarbeitung unterliegen muß, bei dem gegenwärtigen Geschastsdrang nicht zu viel Zeit zu verwen den sein.dürste, und hat auch bereits in ihrem die Abkürzung des Landtags betreffenden Bericht ihr Gutachten dahin abgegeben, daß nur die einzelnen wichtigsten Grundsätze aus dem abgeänder ten Entwurf auszuheben und auf gegenwärtigem Landtage zur - Berathung zu bringen sein möchten. Es wird daher hier zunächst auf eine Scheidung der dringen deren von den minder dringenden Bestimmungen ankommen. Als ein vorzüglicher Grund "jener beschleunigten Revision ist von den vorigen Standen die bevorstehende Veränderung des Recru- tirungssystems angeführt worden. Kann nun auch die Deputa tion diesem Grunde kein so entscheidendes Gewicht beilegen, da die Composition der Armee schon der gestatteten Stellvertretung wegen nicht durchaus eine andere sein wird, als bisher, auch an sich genommen, eine Veränderung der Personen keine Veränderung der Rechte bedingt, so ist doch andererseits nicht zu verkennen, daß bei den doch unleugbar, wenigstens theilweise, veränderten Bestandtheilen der Armee, was unter den frühem -Verhältnissen vielleicht nothwendig sein konnte, bei dem Wechsel der Verhält nisse unnvthig und daher ungerecht sein möchte. -7- Aus diesen Rücksichten also möchten zunächst alle diejenigen Abänderungen als dringend zu bezeichnen sein, welche entweder mit den Princi- pien des Crimmalrechts überhaupt unvereinbar sind, oder doch ihrer übergroßen Härte wegen unter gegenwärtigen Verhältnissen nicht ferner haltbar erscheinen, und deren Zweck nicht auf einem andern Wege, als dem der Gesetzgebung, zu erreichen stehen dürfte. Unter gleicher Voraussetzung sind hierher diejenigen Puncte zu rechnen, welche entweder durch veränderte Einrichtun gen bedingt sind, oder von deren Festsetzung das ins Leben treten gewisser, nicht länger zu verschiebender Einrichtungen abhängt, wie die Bestimmungen in Bezug auf die Militairstrafanstalt. — Zu dieser Kategorie gehören aber fast ohne Ausnahme, wie sich aus obiger Darstellung ergiebt, die bei dem allgemeinen Theil von der Staatsregierung beantragten Modifikationen. — Was da gegen den besonder» Theil betrifft, so zerfallen die in demselben vorgenommenen Abänderungen in zwei Classen, indem einige bloße Folgerungen aus den in dem allgemeinen Theil ausgestellten Grundsätzen, andere fpecielle Milderungen und Erläuterungen enthalten. Unbedenklich dürfte es sein, wenn die erstem durch Verordnung Seiten der Staatsregierung ins Leben gerufen wür den. Die letztem aber möchten deshalb nicht zu den besonders dringenden zu zahlen sein, weil einerseits viele, und gerade die wichtigsten derselben, sich auf den aller Wahrscheinlichkeit nach nicht nahe bevorstehenden Kriegszustand beziehen, den übrigen etwanigen Harten aber auf dem Wege der Begnadigung Abhilfe geschehen kann, woran um so weniger zu zweifeln sein dürste, als die Sraatsregierung eben durch die Vorlage dieser Abänderungen ihren stets zur Milde geneigten Sinn aufs unzweideutigste darge- legt hat. — Die Deputation erlaubt sich daher, unmaßgeblich zu beantragen, daß „Eine hohe 1. Kammer vor der Hand nur der Berathung der in dem allgemeinen Theil vorgenommenen Abänderungen sich unterziehen möge, und zwar, weil dieselben immer nur als ein Provisorium bis zur allgemeinen Umarbeitung des Strafgesetz buchs angesehen werden können, in der bei dem ebenfalls pro visorisch angenommenen Gesetz über das Untersuchungsverfah ren bei Ueberlretungen der indirekten Abgabengesetzr beliebten Maße, und empfiehlt dieselbe solche mit den von der Deputa tion in diesem Bericht niedergelegten Modifikationen der Kam mer zur Annahme." Ueber die wenigen, aus dem besondern Theil unmaßgeblich auszuhebenden Bestimmungen und die in Bezug der übrigen, dem Kriegsministerio zu ertheilende Autorisation wird sich die Deputation am Schlüsse ihres Berichts fpecielle Vorschläge er lauben. Referent macht noch aufmerksam, daß es zunächst vor liege, sich darüber zu entschließen, ob man, wie die Deputa tion vorgeschlagen, ») sich nur der Berathung der in dem allge meinen Theile des Gesetzes vorgenommenen Abänderungen un terziehen, auch K) nur diejenigen speciell vortragen lassen wolle, bei welchen von der Deputation eine Abänderung des Negierungsvorschlags beantragt worden. Staatsminister v. Zezschwitz: Gegen das von der Depu tation vorgeschlagene Verfahren ist Seiten der Regierung unter den dermaligen drängenden Umständen etwas nicht zu erinnern. v. Deutlich: Es sei erfreulich, daß die Wünsche der früher« Stände bei den vorliegenden Abänderungen fast allent halben beachtet worden, und er vereinige sich um so mehr für düs von der Deputation vorgeschlagene Verfahren, als nur von einer provisorischen Einrichtung die Rede sei. Secr. v. Zedtwitz erklärt sich mit der Deputation darüber einverstanden, daß die Negierung diejenigen speciellen Abände rungen, welche Folge veränderter Hauptgmndsätze seren, durch Verordnung ertheilen könne. - Wenn die Deputation aber auch andere Bestimmungen des speciellen Theils nicht zur Berathung bringen, vielmehr die Milderung der darin liegenden Härten lediglich der Begnadigung anheim stellen wolle, so könne er dem nicht bcistiw.men. Ein zu hartes Urtel sei ein Unrecht, wenn es auch nicht executirt werde, man dürfe der Gnade nicht überlassen, was ein Gesetz erheische, und deßhalb wünsche er, daß die Deputation alle diejenigen Stellen des speciellen Theils, in welchen sie eine unbillige Härte erkenne, bezeichne, damit die Kammer in den Stand gesetzt werde, sie zu ändern. Bürgermeister Wehner: Jene Harten würden haupt sächlich nur im Kriegszustände Platz ergreifen, welcher bis zur Einführung eines neuen Crimmalgesetzbuchs wohl nicht cintre- ten dürfte. v. Po lenz: Ich meines Orts bringe allen denen würdigen Männern, welche bei Abänderung des Militairdienstgesetzbuchs mitgewirkt und also dazu beigetragen haben, daß wir heute schon diesen Act der Humanität feiern können, den tiefgefühlte sten Dan? dar, und glaube, ihn öffentlich aussprechen zu müssen, da ich aus diesen Bestimmungen die Hoffnung schöpfe,
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