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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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daß künftig die Söhne des Vaterlandes in der Ueberzeugung, daß ihnen die strengste Gerechtigkeit und die billigste Behandlung, welche sich mit militakrischer Ordnung vereinigen laßt, zu Theil werden'wird, auch die Scheu für diesen ehrenvollen Dienst ab legen werden. Nächst Milderungen mancher früheren Härten sind es vorzüglich die Bestimmungen der tztz. 3b. bis 33. des abgeän- dertcn Gesetzes, welche der wichtigsten Beschwerde der sonstigen Stande, daß jeder neu Eintretende das Vorurtheil der Unwür digkeit gegen sich und eine würdige Behandlung erst zu verdienen habe, abgeholfen worden; ich neige mich also, obgleich sonst nicht einverstanden mit dieser Vcrfahrungsweise, zu der von der verehrlichen Deputation vorgeschlagenen Art, den speciellen Lheil des abgeänderten Strafgesetzbuches zu berathen. Mein einziges Bedenken beschränkt sich darauf, daß wir genöthigt sein können, auf desfallsige Arbeit zurückzukommen, insofern die 2. Kammer die Abkürzungsmethode rücksichtlich des revidir- ten Militairstrafgesetzbuches in der vorgeschlagenen Maße nicht annimmt. V.Crusius stimmt den Aeußerungen des v. Zedtwitz um so mehr bei, als auch von Erläuterungen, also authenti schen Interpretationen die Rede sei, die der Regierung ohne Zustimmung der Stände nicht zuständen. v. Carlo witz: Ein Unrecht finde nur da statt, wo Je mand anders bestraft werde, als das Gesetz erheische; eine zu große Härte aber, wenn sie schon gegen die Criminalpolitik sek, brauche deßhalb noch nicht das Criminalrecht zu verletzen. Prinz Johann: Auch die Deputation sehe den Weg der Gnade nur als ein unter den dermaligen Umständen gebotenes Auskunftsmittcl an, welches jedoch um so eher für die Zeit des provisorischen Zustandes genügen könne, als jene Härten sich weniger km abstrakten, als im concreten Falle zeigen würden. Uebrigens meine die Deputation, wenn sie von Erläuterungen spreche, keineswcges authentische Interpretationen, da solche das sehr klare Gesetz wohl erheischen dürfte, und erhielten über haupt die ältern Gesetze Manches, was nach der dermaligen strengem Scheidung in die Verordnung komme. Im gleichen Sinne äußert auch Fürst v. Schönburg, daß auch die speciellen Bestimmungen des Criminalrechts einer Milde rung nicht minder bedürften, und daß man dort so wenig, als bei dem ZWtairstrafgefetze, sofort Alles andern, einstweilen vielmehr der Gnade überlassen müsse, was, gesetzlich sofort zu ändern,, unmöglich falle. Secretair v. Zedtwitz bemerkt, daß nicht blos die Crimi- nalpolit'kk, sondern das Recht erheische, dasjenige zu andern, was Regierung und Stände einmüthig für eine unzulässigeHärte erkennen müßten. Der Präsident äußert, daß er, so sehr er den Vorschlag des Secretairs v. Zedtwitz anerkenne, und so sehr er provisorische Einrichtungen vermieden und feste gesetzliche Bestimmungen er reicht zu sehen wünsche, doch in dem vorliegenden Falle der De putation beitreten müsse. Wolle man jetzt bis in das Speciellste ändern, was man bei der neuen Crkminalgesetzgebung wahrschein lich wiederum mit etwas Anderm vertauschen müsse, so bringe das ein höchst nachtheiliges Schwanken in die Gesetzgebung, und könne man sich vor der Hand bei dem Vorschläge der Deputation um.so eher beruhigen, .als die" Anwendung.des Militairstrafge- fttzes bisher eine möglichst.milde gewesey sei, „und diest ohne Zwei fel auch bleiben werde. Da hierauf zur Beseitigung des vom Secretair v. Zedtwitz gemachten Vorschlags Bürgermeister Wehn er.auf den bei Gele genheit der Abkürzungsvorschlage wegen des vorliegenden Gesetzes gefaßten Beschluß hinwciset und Prinz Jo h ast « bemerkt, wie der v. Zedtwktzische Vorschlag eine Zurückweisung der Sache an die Deputation zum Behuf anderweiter Bearbeitung erheische, so schlägt Bürgermeister Äitterstädt zur Vermittelung vor, daß zwar die Kammer den speciellen Theil nicht berathen, jedoch die Deputation ersuchen möge, diesen Theil noch durchzugehen und der Kammer anzuzeigen, ob und wo die speciellen Bestim mungen den im generellen Thekle angenommenen etwa nicht ent sprechen. ' Dieß habe, entgegnet v. Ca r lowktz, die Deputation be reits gethan, und fügt . v. D eutrich hinzu, wie wohl ein Mißverständniß obzu walten scheine. Die Deputation habe den speciellen Theil durch gesehen und ihrer Seits nichts weiter dabei zu. erinnern gefunden, es stehe aber jedem Einzelnen ganz frei/« noch andere, den speciel len Theil betreffende Erinnerungen zu machen und Amendements zu stellen. Hiermit erklärt sich nicht nur v. Z edt.w itz befriedigt, son dern es findet auch Bürgermeister Nitterstädt seinen Vorschlag erledigt und ergegnet auf die Frage des v. Crusius, ob man auch die Abänderungen des speciel len Thells, so weit solche von der Deputation nicht begutachtet worden, annehmen und die Regierung zu deren Publikation au- torisiren werde, der Referent, wie man sich über diesen Punct erst bei der Ab stimmung über das Schlußgutachten der Deputation zu entschei den haben werde. Als nun hierauf der Präsident fragt: Nimmt die Kammer den Vorschlag der Deputation über das Formelle der Berathung des vorliegenden Gegenstandes an? so antworten 27 Stimmen gegen 5 mit I a. Es tragt sodann der Referent den noch übrigen Theil der generellen Bemerkungen des Deputationsberichts vor; sie lauten: Ehe sich nun die Deputation zu den Erinnerungen bei den einzelnen, in Antrag gebrachten Abänderungen wendet, erlaubt sie fick, einige allgemeine Betrachtungen vorauszuschicken, welche ihr bei Weurtheilung des vorliegenden Gegenstandes vorgeschwebt haben. — Neben den allgemeinen Rücksichten des Rechts und der Bill'gkeit, welche auch hier Anwendung leiden müssen, und auch Seiten der hohen Staatsregierung alle Würdigung gefunden haben dürfte, nämlich die Wichtigkeit der Disciplkn für den Sol datenstand; es dürfen die Ekgenthümlichkeitcn dieses Standes überhaupt niemals aus den Augen gelassen werden. Daß Sachsen eine trefflich dksciplinirte Armee besitzt, davon haben die neuern Zeitereignisse einen unleugbaren, oft in derStän- deversammlung anerkannten Wewers geliefert. Die Dksciplm
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