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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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und nachdem em Urlaubsgesuch des Abg. Oehlfchlagel bewilligt worden war, und der Präsident den Kammermilgliedcrn den Wunsch angenehmer Feiertage ausgedrückt hatte, schließt derselbe um 2 Uhr die Sitzung und beraumt die nächste auf den 30sten die ses Monats an. Hundert und ein und siebenzkgste öffentliche Sitzung der 2. Kammer, am 30. Dec.1833. Berathung über den Bericht der I. Dcput., den mittelst Dccrets v. 17. Oct. 1833 mitgetheiltcn Entwurf zn einem Gesetze über die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Verpflegung ihrer, in die Landes- Heil- und Versorgungs anstalten aufgenommencn'Armen beizutragen betreffend. Die Sitzung wird halb 11 Uhr eröffnet, das Protokoll der vorhergehenden verlesen, genehmigt und von den Abgg. Grai- chenund Ei sc nstuck mit unterzeichnet. Die Registrande enthielt; 1) Der Abg. v. Kotzau bittet um Verlängerung seines Ur laubes bis 19. Januar 1834; wird bewilligt. 2) Das hohe Gesammtministerium ertheilt die von dem Präsidio der 2. Kam mer unterm 2. December erbetene Auskunft darüber, wie in Be treff des Salzpreises das Verhältniß der Privilegirten zu den Nichtprivilegirten sei; an die betreffende Deputation. 3) Eben dasselbe erwicdert auf den Antrag des Präsidiums der 2. Kammer vom 7. November d. I. wegen Auskunstcrtheilung hinsichtlich der Jagdverpachtungen, daß cs zuvörderst der Mittheilung des Grundes und Zweckes dieses Antrags und besonder» Falles ent gegensehe; gleichfalls an die betreffende Deputation. 4) Der Abg. Schweinitz bittet um Verlängerung seines am 31. December zu Ende gehenden Urlaubes bis mit Ende Jan. 1834; bewilligt. 5) Die Protokolle der 1. Kammer vom 5. Septbr. u. ff. T. 1833, die Berathung dieser Kammer über den Bericht ihrer 1. Deputa tion hinsichtlich der wesentlichsten Grundbestimmungen des Ge setzes wegen Erfüllung der Militairpflicht betreffend; an die 1. Deputation. 6) Die Protokolle derselben Kammer vom 19. Novbr. u. ff.T. 1833, die spcciclls Berathung üb. den Gesetz entwurf, die Erfüllung der Militairpflicht betreffend, sammt dazu gehöriger Verordnung; an die 1. Deputation. 7) Bericht der von der 2. Kammer erwählten außerordentlichen Deputation vom 20. December 1833, die Uebereinkunft über die durch die Anwendung der Vcrfassungsurkunde des Königreichs Sachsen auf die Oberlausitz bedingte Modifikation der Particularversas- sung dieser Provinz betreffend; auf die Tagesordnung. 8) Das hohe Gesammtministerium übersendet ein allerhöchstes Dekret unterm 27. December, die Erlassung des Gesetzes über das Un tersuchungsverfahren gegen Ucbertreter der gesetzlichen Vorschrif ten in Sachen der indirekten Abgaben betreffend; wird verlesen. Zur Tagesordnung übergehend, zur Berathung des Be richts der 1. Deputation, den mittelst Decrets vom 17. Dctober 1833 mitgetheiltcn Entwurf zu einem Gesetze über die Verbind lichkeit der Gemeinden zur Verpflegung ihrer in die Landes-Heil- und Versorgungsanstalten aufgenommenen Armen beizutrsgm betreffend, besteigt Abg. Nostitz und Janckendorf als Referent die Red nerbühne, und tragt den Bericht nachstehenden Inhaltes vor: Das allerhöchste Dekret Nr. 87., so wie die dem Gesetzent würfe beigegebenen Motiven enthalten die Gründe, welche die Staatsregierung bewegen haben, den vorliegenden Gesetzent wurf, welcher der 1. Deputation zur Begutachtung übergeben worden, an die Ständeversammlung gelangen zu lassen. Um sich nün sowohl von der Richtigkeit derselben, als von der Zweck mäßigkeit der in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften zu über zeugen, mußte sich die Deputation vorerst die Frage stellen: wel che Personen sich zur Aufnahme in die hier benannten Staatsan- staltcn eignen. Sie hat sich hierüber mit dem königlichen Herrn Commifsar vernommen, und von demselben über die Ansicht der Staatsregierung in dieser Hinsicht folgende Nachweisungen erhal ten. Es sind drei Kategorien von Kranken, welche theils der Hei lung , theils der allgemeinen Sicherheit wegen in die Anstalten von Sonnenstein und Colditz ausgenommen werden, nämlich: 1) Wahnsinnige, sowohl heilfahige, als solche, bei denen keine Hoffnung der Wiederherstellung stattsindct. Erstere werden auf den Sonnenstein, letztere nach Colditz gebracht; 2) Blödsinnige, welche sich oder der bürgerlichen Gesellschaft im freien Zustande gefährlich werden würden. Hierher gehören vorzüglich solche, welche Hang zum Selbstmord, zum Fcucranlegcn rc. zeigen. Sie werden in Colditz untergebracht. 31 Solche Personen, welche mit eingewurzelten ekelhaften und ansteckenden Krankheiten behaf tet sind. Auch diese kommen nach Colditz. — Ucber den Zweck der Blindenanstalt zu Dresden geben die Motiven ausreichende Nachweisung, aus denen hervorgeht, daß sie in der Regel den darinnen Aufgenommenen keinen Aufenthalt für die Lebensdauer gewährt; sondern nur das Fortkommen derselben außerhalb der Anstalt durch Erziehung und Unterricht in Musik oder passenden Gewerben befördern soll. Die Deputation war mit der Aufstel lung obiger Kategorien um so mehr einverstanden, als sie über zeugt sein mußte, daß, wolle man die Gränzlinien wcircr ziehen, der Umfang der Landesanstalten ganz unzureichend sein würde; der Staat aber, unter Beobachtung derselben, seiner Pflicht so wohl gegen diese Unglücklichen, als gegen die Mitbürger derselben zu genügen scheint. Wenn aber Personen in einen Zustand ver fallen, der sich zu der Aufnahme in eine dieser Anstalten eignet, dann ist kein Zweifel, daß die Kosten der Heilung ober Verpfle gung zuerst aus dcmVermögen derselben,in Ermangelung desselben aber von denen gesetzlich dazu verbundenen Anverwandten und nur subsidiarisch, wenn diese Personen als Arme zu betrachten, von der betreffenden Gemeinde zu tragen sind. Die Armenver sorgung im Allgemeinen ist alsGemelndeangelegenheit zubetrach ten , und es scheint kein Grund vorzuliegen, hinsichtlich einer be- sondern Claffe derselben eine Ausnahme zu machen; vielmehr dürfte es nur Obliegenheit des Staats sein, die Möglichkeit zu Versorgung derselben auf eine den Kräften dcr Gemeinden ent sprechende Art zu gewahren. Die Deputation findet in dieser Beziehung die in den Motiven angegebenen Gründe, welche ge gen eine uncntgeldliche Aufnahme dieser Kranken sprechen, völlig überzeugend, ändern sie es für eben so nachteilig hält, würde die Entfernung solcher Armen aus den Gemeinden zu sehr erleich tert, als es auf der andern Seite schädlich sein würde, durch die Höhe der Kosten ein Hinderniß ihrer Aufnahme in die allgemeinen Landesanstalren in den Weg zu legen. Durch die uncntgeldliche Aufnahme würde die Staatskasse einen doppelten Verlust erlei den, einmal den muthmaßlich geringeren durch den Hinwegfall der Beiträge und dann den wahrscheinlich größeren dadurch, baß liebloseAngehönge und Gemeinden sich lästiger aber unschädlicher kranker und hilfsloser Personen zu entledigen suchen würden.
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