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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2363 WO Kirchenvorstanden und die Entfernung des Einflusses der Super intendenten auf Viesen The^l der Verwaltung dem Vermögen der Kirchen günstig sein und die Lage der für den Gottesdienst Ange--' stellten in mancher Hinsicht verbessemwcrde, .Daß aber, wenn . der gute; kirchliche Sinn, welcher das sächsische Volk bisher aus- zcichnete, sich auch ferner erhält und durch die Lehrer der 'Religion immer mehr geweckt und belebt wird, dieevangelischeKirche an den Mitteln, deren sie zu Erreichung ihres hohen Zwecks bedarf, jemals Mangel leiden werde, glaubt die Deputation am wenig sten befürchten zu dürfen. Was daher die Unabhängigkeit der Kirche anlangt, so sicht die Deputation selbige durch die fragli chen Einrichtungeir keineswegs gefährdet, - vielmehr glaubt dieselbe ' , 3) daß durch die Errichtung eines evangelischen Kirchen-, raths diese Unabhängigkeit eine feste Grundlage erhalten werde. Sehr richtig ist bereits bei den Berathungen in der 1.Kammer bemerkt worden, daß, wenn der Minister des Cultus je einmal sich einer besondern religiösen Richtung hingeben und solche durch Besetzung von Kirchen - und Schulstellen allgemeiner zu verbrei ten bemüht sein sollte, eine Behörde wie der evangelische Kirchen rath ganz die geeignete sein würde, um dergleichen die Reinheit der evangelischen Lehre gefährdenden Maßregeln entgegen zu treten. Die collegialische Form der Geschäftsführung bei, dieser Behörde dürfte hier vollkommen an WmOrte sein und daß eine mitdem' Ministers des Cultus nicht unmittelbar verbundene, sondern für sich berathendr Behörde in Eröffnung ihrer Gutachten weit unab hängiger sei, als eine bei, dem Ministerio selbst zu bildcndc und von dein Vorstände des Ministern dirigkrte, daß es einer solchen Bchördeihrcr Stellung nach leichter sein würde, gegen die Be schlüsse des Minifterü nöthigettfasts bei den in LvanKetieis beauf tragten'Ministern'Beschwerde zu erheben, als den unter der -unmittelbaren Leitüng des Ministers angestellten Rathen des Mi- Nisterii, wird keiner weitlauftigen Ausführung bedürfen. Den Bekennern des evangelischen Glaubens muß es eben so wie den Verwandten anderer Coufessionen daran gelegen sein, daß die religiösen Ansichten ihrer Kirche in möglichster Uebereinstimmung erhalten werden. Die Erreichung eines solchen Zwecks kann aber Nur von Einer Behörde, von einer Vereinigung auserwählter 7- Manner ^erwartet werden, vier einzelne in den Provinzen zer- . streute, übrigens mit dielen andern Geschäften beladene Behör den würden dieser Aufgabe nicht gewachsen.sein, abgesehen da von , daß die in dem Deputatlonsberichte der 1: Kammer.vorge schlagenen Besoldungen von 800 Thlr. für die zweiten Kirchen? und Schulräthe mit her erforderlichen Qualification nicht in rich tigem Verhaltniß stehen würden. Vier einzelne, Mittelbehörden würden-dem Etnsluffe des Ministers des Cultus , wenn solcher eine dem Wesen der evangelischen Kirche nachtheilige Richtung nehmen sollte, weit eher Unterliegen, als eine Behörde wie die - fragliche. - Andrerseits ist aber auch : 4) nicht zu befürchten, daß die für.die inner» Angelegenhei ten der evangelischen Kirchen zu errichtende Mittelbehörde einen - schädlichen Einfluß und ein hierarchisches Uebergewicht gewinnen und die Freiheit des Ministers des Cultus in Ausübung seines Amtes fesseln werde.! Ist eine Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder der Behörde, zu einem solchen Beginnen schon an sich nicht wahrscheinlich, so würde solches auch dadurch völlig wir kungslos werden, daß die Behörde nur eine berathende, nicht eine'verwaltende ünd entscheidende sein soll; Und daß der Mini ster des Cultus, wie es semc Stcüung als verantwortlicher Mi- nister- mit sich bringt, die Ansichten der fraglichen Behörde nur' , .. ... , '.als Gutachten zu vernahmen, nicht als Beschluß zu befolgen hat. 1 gend aber die reförmirten Glaubensgenossen,-so nimmt Äe De- Es scheint daher eine Einrichtung, wie -die fragliche-, auch har- i putation an, daß für sie das Regulativ pom 7z'.August IN,8 in um zweckmäßig und nothwendig, weil sich nur mit einer solchon lder.HaMsgche noch als Norm gelte/ und bei-den -Wrch Umge- .-die-L'üreauniaßige.GeschäsrsWharrdlung,im Mmisterio des Cultus-i.stastung,der Behörden nothwendig gewordenen Veränderungen ' -vertragen würde. Sodann würden . - . ' '.l.au^d'äDelheMDDMMMn'tv.orden'f^,.MHer'dmsschii jetz. .5) durch die beschlossenen Einrichtungen auch ein richtiges Jnstanzenverhältniß,. wie es der Gesetzentwürfüber das Verfah ren in-Adminkstratkvsachen verlangt; erreicht, iydem die drei In stanzen für die äußern Angelegenheiten in den Kirchen- und Schul-, inspectionen oder künftig in den Kirchenvorstanden, in den Kreis- directionett und in dem Ministers des Cultus; für die innern aber in den Dekanaten, dem Ministerio des Cultus mit dem Beirathe des evangelischen Kirchenrathes üNd den in Lvsngelivi's Beauftragten vorhanden sein würden. Anlangendendlich 6) den Kostenpunct, so erscheinen auch in dieser Hinsicht die von der Regierung projectirten Einrichtungen sunbedenklich und vor den Anträgen der I.. Kammer den Vorzug zu verdienen. Nach dem der Deputation mitgetheilten ph'ngefahren Etat sind nämlich: 500 Thlr. für den Vorstand des evangelischen Kirchenrathes, 000 - .für die drei geistlichen Räthe, außer dem Kirchen- und Schulrathe bei der Kreisdirection zu Dresden, 200 , " " ' ' " ' " 300 500 - für die drei geistlichen Räche, außer dem Kirchen- und Schulrathe bei der Kreisdirection zu Dresden, - Remuneration für die Secretariatsarbeiten, - .für einen Copisten, ' - an anderm Cänzleiaufwand, für Aufwartung, welche von einem Diener.bei einer andern Behörde mit besorgt werden soll, für Schreibmaterialien, , Heizung und Geleuchte, Reinigung der Localien - u.s.w. 7;' . - - sä VBr»arä!imr!-t, z.B.' für den Reiseaufwand , des Mitgliedes der.theo logischen Facültät zu Leipzig, ,ü,WkqufvonSchWu^.,V 2,600 Thlr. in Summa s ' .. gerechnet worden. Sollte dagegenbei jeder der4Kreisdirectio- nen ein zweiter Kirchen- und Schulrath angcstelltwerden, da kein Grund vorhanden wäre, bei der Kreisdirection zu Budissin nur einen solchen Rath anzustellen und sollen die zweiten Kir chen- und Schulräthe dieselbe Besoldung erhalten wie die ersten, nämlich 1200Thlr., so würde dieß einen Aufwand von4,800 Thlr. verursachen. Wenn aber -auch hieran ein Ersparnitz da durch,zu machen sein sollte, daß zu den zweiten Kirchen- und Schulräthen Manner, welche schon wegen eines andern Amtes Besoldung bezogen, gewählt würden, und sollte sonach die Summe von 2,600 Thlr. nicht überstiegen, oder auch nicht ein mal erreicht werden, so dürfte dochausdenimDbigen,- beson ders suss 3. angeführten Gründen, die Bildung eines evangeli schen KircheNraths der Errichtung von vier Consistörien bei den Kreisdirectionen weit vorzuziehen-sein. ' , Die Deputation steht daher nicht an sich mit dem Plane der Regierung sowohl in Absicht auf dieErrichtung eines evange lischen Kirchenraths für dst Innern kirchlichen Angelegenheiten, als auch hinsichtlich der bei den Kreisdirectionen wegen der aüßern Ängelegenheiten zu treffenden Einrichtungen vollkommen einver standen zu erklären , und bemerkt nur noch, daß der Umfang der nach §. 8, des .Planes den Kreisdirectionen zu übergebenden äußern Angelegenheiten der Kirchen und Schulen durch die §.9. des Gesetzentwurfs über Competenzverbaltnisse zwischen Fustiz- und Verwaltungsbehörden ersichtliche Erwähnung der einzelnen, hierher-gehörigen Gegenstände eine mehrere Deutlichkeit erhält. — Die Aufhebung des katholischen Consistorii, welche von der Kammer nach dem in der 89. Sitzung gefaßten Beschlüsse eben falls, beantragt werden sollte, erscheint dagegen aus den schon oben angeführten Gründen allerdings unthunuch,. und es dürste daher von diesem beschlossenen Anträge abzüfthen sein. --^ Anlan-
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