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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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beschließt auf letzteres Gesuch, dem Abgeordneten einen vierwö- chcmlichen Urlaub zu bewilligen und den Stellvertreter einzu- berufcn. Hiernach verlangt Staatsmlm'ster v. Könneritz das Wort, um der Kammer die Mittheilung zu machen, daß die von ihr beantragten Abänderungen kn den berathenen Gesetzentwürfen die Genehmigung erhalten hätten; die Regierung wünsche aber Sledactionsveränderungen und wolle der Kammer anheim stellen, ob sie dieselben dem Referenten'zur Prüfung übergeben wolle, in wiefern diese Abänderungen mit den Beschlüssen überemstimmen. Damit ist die Kammer einstimmig einverstanden, und man geht nunmehr zur Verlesung dreier, in der Registrande verzeich neter Berichte der 4. Deputation über. Der erste betraf die Beschwerde des Chirurgus Contius in Wurzen. Als Referent verliest Abg. Sachße den Bericht und das Gutachten der Deputation, nach welchem Contius mit seiner Beschwerde als ungegründet abzuweisen ist. Die Kammer beschloß, sogleich in die Berathung einzuge hen, und da keine Erinnerungen gemacht werden, wirddemDe- putationsgutachten ei n stimmig beigestimmt. Hiernach verliest derselbe, Abg. Sachße, den Bericht der. nämlichen Deputation über die Petition der Gemeinde Sebschütz, tt. rc. in Abwesenheit des Referenten von Thielau. Der Bericht der Deputation, welchen, des allgemeinem Interesses wegen man hier mitgetheilt zu sehen wünscht, lautet: Die Gemeinden Seebschütz, Geisern und mehrere andere be schweren sich über die Schwierigkeiten, welche der Etablirung ! von Handwerkern auf dem Lande entgegenstündm, worunter! die Bewohner der Dörfer wesentlichen Nachtheil erlitten, als besonders auch kein Sattler, kein Böttcher, kein Riemer, kein, Schumacher geduldet würde, welche ihnen doch so nothwendig, ! als diejenigen Professionistm seien, welche, wenn auch in beschränkter Anzahl, auf dem Lande sich etabliren dürften. Die Furcht der Anhäufung der Handwerker aufdem Lande verschwinde vorder allgemeinen Industrie, und selbst dxn Staoten könne es nicht zum Vortheil gereichen, wider den Willen der Hand werker selbige in den Städten zu eonsigniren; und schien den Be schwerdeführern hierunter nur eine Bestrebung, die Städte auf Ko sten des platten Landes zu heben, welches Pnncip aber nur nach theilig für das Ganze wirken könne. Sie bitten daher, die Freiheit der Etablirung der Handwerker aufdem Lande auszu-! sprechen, und dadurch Thätigseit, Concurrcnz und Freiheit zu befördern. Die Deputation war über die hierunter ausge sprochene Ansicht getheilter Meinung, die Abgg. Sachße, Schäffer, Hantzschel, M e i se l waren der Ansicht, diese Angelegenheit dex Deputation, welche die Gewerbeordnung zu beurtheileu hqben würde, zuzuwcisen, sich aber nicht für selbi ge zu verwenden, weil der ohnehin gesunkene Wohlstand der Städte, durch eine Freigebung der Gewerbe, noch mehr dem Verderben entgegengeführt werde, indem dadurch Handel und Gewerbe dem platten Lande zugeführt und den Städten ent nommen werden würde. Die große Concurrcnz der Gewerb- tmbenden in den Städten habe schon jetzt großen Nachtheil auf die Vervollkommnung der Gewerbe ausgeübt, weil der solide Arbeiter nicht im Stande sei, gleichen Preis mit dem leichtsin nigen und gewissenlosen Verschleuderer oder Verfertiger seiner Waare zu halten, dieß werde aber noch mehr der Fall sein, wenn die Gewerbe noch mehr frei gegeben würden; durch die schlechtere Verfertigung der Waaren würden ganze Klassen von Gewerbtreibenden in Miscredit kommen, und man würde desto mehr Waaren vom Auslande beziehen. Abg. Schuster glaubt, daß der Handwerker auf dem Lande, welcher nicht hinlänglich zu thun habe, den Commu- nen zur Last falle, besonders wenn derselbe blos Hausgenosse sei, mithin alle Bedürfnisse erkaufen müsse; daß der Wohlstand der Städte in unzertrennlicher Verbindung mit dem des platten Landes stehe , und daß daher durch Schwächung des Gcwerb- betriebes in selbigen auch die Mittet abgeschnitten würden, daß der Landmann seine Produkte versilbern könne. Jnveß glaubte Abg. Schuster sich für die Erweiterung der Gcwerbefreihert auf dem Lande, unter Voraussetzung innungsmäßiger Erler nung in dm Städten, und unter Verbietung der Haltung von Lehrlingen und Gesellen erklären zu müssen; jedoch auch nur in soweit, als die Erweiterung Gewerbe beträfe, welche zu dem täglichen Bedürfniß des platten Landes gehörten; so daß unter diesen Beschränkungen zu den in den Erblanden (denn in der Oberlausitz ist der Gewerbbetrieb nur in der Bannmeile der Vier-Städte beschränkt) bereits aufdem platten Lande betriebe nen Gewerben, der Zimmerei, Mauerei, Schneiderei, Schmiede- und Wagnerprofession, auch noch die Professionen der Schuma cher, Sattler, Tischler und Seiler hinzukommm möchten. Diesen Ansichten konnten sichReferent und die übrigen Deputationsmitglieder nicht anschließen, und geht nun auch das Gutachten der Majorität der Deputation dahin: Die Angelegenheit nicht zur Jntercession der Stande zu empfehlen, sondern blos der Deputation zu überweisen, welche die Gewerbeordnung zu beurtheilen haben wird. Die Mino rita t mußte sich doch erlauben, ihrabweichcndcs Gutachten wenigstens zur öffentlichen Kc-nntniß zu bringen. — Einverstanden damit, daß der Wohlstand der Städte und des platten Landes in unzertrennlicher Verbindung stehe, glaubt die Minorität gerade, daß dieser Wohlstand der Städte" durch die Emancipation der Gewerbe nicht nur nicht leiden, sondern gewin nen werde. — Die Erfahrungen, welche eben gegen diese An sicht aus dem preußischen Staate entlehnt, wenn sie an und für sich in ihrer Ausdehnung geleugnet werden müssen, in sofern diese Behauptungen großentheils von denen herrühren, die erst durch die Gewerbefreihcit das Recht zu Ausübung ihres Gewer bes erlangt haben und nun den Wunsch hegen, daß Niemand weiter, als sie selbst, gleiche Freiheit genießen möchte, würden höchstens gegen die plötzliche Aufhebung aller Jnnungsverhält- msse sprechen; denn, so wie das Wort Freiheit überhaupt einen zauberischen Klang hat, und in politischer Beziehung manches große Unheil durch Mißverstand herbeigeführt hat, so hat auch dort die Freiheit der Gewerbe Viele verlockt, ein Gewerbe zu er greifen, welches sie nicht zu ernähren vermochte, und zwar-uM so Viele mehr, als es Vielen früher untersagt war. — Wird man die Freiheit verwerfen, weil sie gemißbraull-t worden? Ist sie als Freiheit gemißbraucht, oder blos deshalb, weil man nicht bei Zeiten ihr die Thüre geöffnet? Wird man die Fabriken verwerfen,
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