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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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gefährlich würden, und hier die Beschränkung beigefügt habe: „hierher gehören vorzüglich solche, welche Hang zum Selbst mord, zum Feueranlegen zeigen." Diese letztere Bestimmung halte er zu eng begranzt, da sich die Gefährlichkeit gegen andere noch in tausend andern Fallen darstellen könne, und nicht pas send sei, hier ein rc. zu machen. Die meisten Blödsinnigen seien den Thieren gleich zu achten, sie folgten nur dem Triebe, sich zu befriedigen und begingen deshalb alle mögliche Ausschwei fungen; Zuschlägen, Mißhandeln, selbst Todtschläge seien die gewöhnlichen Erscheinungen, welche man an einem Blödsinni gen wahrnehme, und dieß sei doch eben so viel, als sich selbst lobten und Feuer anlegen. Letzteres sei weit seltener, aber ge wöhnlich sei, daß der Blödsinnige, um sich Nahrung zu ver schaffen, an seiner nächsten Umgebung vergreift. Aber eine dritte Kategorie, welche schon der Abg. Richter erwähnt habe, gehöre hierher, nämlich die Taubstummen. Wenn er aber auch die Kategorien nicht weiter ausgedehnt wissen wolle, und den Schluß gelten lasse, daß nur die sekundäre Armenverfor- gung in Frage stehe, so könne er doch nicht damit einverstanden sein, daß man hier die gleichen Principien anwenden wolle, wie bei der.Armenverpflegung überhaupt;. die Armenvcrsorgung be ruhe bei uns noch auf dem Grundsätze, daß jede Gemeinde für ihre Armen zu sorgen habe, und er wolle dagegen nichts ein wenden ; daß man aber diese besonders Unglücklichen, Wahn- und Blödsinnige, unter die nämliche Kategorie stellen wolle, und die Gemeinde auch für diese den ganzen Aufwand zu tragen habe, das scheine ihm zu weit zu gehen. Wenn er annehme, daß unter 10,000 Seelen nur einer unter die genannte Katego rie falle, so sei es wohl möglich, daß eine Stadt dieser Fall treffe, so würde das nicht hart fein, wenn der Fall aber in einem Dorfe vorkomme, welches nur 30 bis 40 Häuser habe, so sehe er nicht, warum dieser kleine Ort allein dazu angehalten werde. Man habe zwar bei tz. 4. einen Ausweg dadurch ge sucht, daß man dieß in das Ermessen der Behörde gestellt habe; dagegen müsse er aber bemerken, daß ihm ein falscher Grund satz zu sein scheine, auf die Kräfte der Communen Rücksicht zu nehmen. Was sei damit anders gesagt, als daß man die Wohl- thätigkeit oher die gute Wirthschast besteuern? Man werde die Leute abhalten, etwas für die Armenkasse zu thun, oder Schen kungen zu machen, weil dieß die Folge haben würde, daß man deswegen höher besteuert werde; einer solchen Besteuerung möchte er nicht beistimmen. Wenn man das wolle,. so würde noch ein besserer Maßstab der sein, wenn man auf die Einwoh nerzahl Rücksicht nehme; stelle man es aber bloß auf die Kräfte der Commun, so würde eben so wenig möglich sein, ein solches Maximum ftstzustellen, als in jedem Falle die Berichterstattung und die Begutachtung auszuschließen, und es würde also das, dem die Deputation Vorbeugen wolle, doch stattsinden. Eben so werde jede Commun sagen, sie sei nicht im Stande, einen solchen Beitrag zu geben, es würde also eine Menge Untersu chungen und Kosten veranlassen. Ohne auf die Seelenzahl zurück zu kommen, müsse er auf die Aeußerung, daß die Anträge in die Landgemeindeordnung und die Gesetze über das Armenrecht gehörten, erwiedern, daß in der Landgemeindeordnung nur allgemeine materielle Bestim mungen über die Beitragspflichtigkeit ausgenommen seien. Die Landgemeindeordnung werde aber nie segensreich wirken können, wenn sie nicht bestimme, welche Beiträge auf die Hufen, und welche auf die einzelnen Gütler, Bauern und Häusler statt fan den. Es sei besser, wenn wenigstens allgemeine Bestim mungen ausgenommen, oder doch versprochen worden wäre, daß ähnliche Bestimmungen erfolgen würden. Da aber dieses nicht geschehen sei, so sei auch keine Beziehung darauf mög lich. Uebrigens habe ihm geschienen, daß die Bestimmungen, welche in die Landgemeindeordnung gehörten, diesem Gesetze hatten vorausgchen sollen, und die Nichtbeachtung dieser noth- wendigen Folge werde zu vielen Processen Veranlassung geben. In der Gemeinde, in welcher er lebe, sek es dahin gekommen. Er würde diesen Nachtheilen nicht besser vorzubeugen wissen, um doch das Gesetz nicht zurück zu weisen, als einige wenige Vor schläge zu machen, bemerke aber dabei, daß er die Fassung des 4. nach dem Gesetzentwürfe passender betrachte, als die Vor schläge der Deputation. Der Hr. Staatsminister habe vorhin geäußert, daß man 18 Thlr. als Minimum bisher betrachtet habe, was also einen Unterschied von einem Viertel gegen den Deputationsvorschlag ausmache, und er möchte das Bedenken herausheben, ob es an der Zeit sei, oder überhaupt mit den allgemeinen Grund sätzen übereinstimmen dürfte, die allgemeinen Lasten zu verrin gern, um die speciellen zu erhöhen. Er würde Vorschlägen, einen geringeren Beitrag anzunehmen, und verschiedene Classen einzurichten, und beantragen, 15 Thlr. als Norm zu nehmen. Gebe es reiche Gemeinden, welche mehr Vermögen hatten, so möchten diese mehr Beitrage geben, und es käme die Gleichheit immer wieder heraus; es würde auch der Arme oder Hilfsbe dürftige nicht beeinträchtigt werden. Zu dem 4ten §. würde er sich gleichfalls erlauben, ein Amendement zu stellen. Doch möchte er nicht gern den Grundsatz aufgeben, daß man durch dieses Gesetz nicht darauf eingehe, die Gemeinden höher aufzu ziehen; er könne versichern, daß es wenige Gemeinden in der Oberlausitz gebe, und auch andere Abgg. würden dieß aus ihren Gegenden bekennen müssen, daß fast keine Gemeinde aufzufln- den sek, die 30 Thlr. aufbringen könne. Er wolle einen Fall von der Gemeinde anführen, in der er lebe. Dort befinde sich ein Blödsinniger, dieser habe keinen Hang zum Feueranlegen, noch zum Selbstmorde , er fräße aber alles, was ihm vorkomme; er sei der Sohn einer armen Witwe, sei der Gemeinde schon mehrere Jahre zur Last gefallen, endlich sei es gelungen, aus der Nostktz'schen Stiftung, welche unter der Administration der Stande stehe, 8 Thlr. jährlich bewilligt zu erhalten, die Gemeinde habe 4 Thlr. zugeschossen, und für diese 12 Thlr. sei dieser Mensch bei seiner Mutter untergebracht und wirklich versorgt worden. Wo solle aber der Trieb Herkom men, Aufnahme in einer Anstalt zu suchen, wenn man 30 Thlr. verlangen wollte; dazu würde die ganze Armenkasse einer Gemeinde fast kaum hinreichen. Er gebe noch zu Heden-
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