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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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nach und nach durchzuführen sei," so würde eben so wenig dem etwas entgegenstehen, wenn man den Gegenstand bis zurBe- rathung über die Gewerbeordnung aussctzen würde. Ware man dagegen der Ansicht, den Jnnungszwang sofort aufzuheben, so wäre cs passender, diese Frage an die dritte Deputation zu ver weisen , um einen Antrag an die Regierung zu bringen; denn allerdings, so viel ich weiß, beruht die Gewerbeordnung auf dem Jnnungszwange. Abg. Eisenstuck: Mehreres, was ich sprechen wollte, ist durch die Bemerkungen des Staatsministers überflüssig gewor den , und ich erlaube mir noch Einiges zu «wahnen. In der Gewerbeordnung, welche der Kammer zur Berathung vorge legt werden soll, ist ein besonderer Abschnitt enthalten, welcher sich mit der Frage beschäftigt, in wie fern Handwerke auf dem Lande sein sollen, und in wie weit nicht. Aus diesem Grunde sollte mir freilich scheinen, als ob der Gegenstand bei der Ge werbeordnung zur Erörterung zu bringen sei. Ich muß er wähnen, daß allerdings die Ansicht der Deputation, welche für die Abkürzung des Landtags ernannt wurde, dahin ging, daß, wenn auch die ganze Gewerbeordnung der jetzigen Stän deversammlung zur Berathung nicht könne vorgelegt werden, weil sie zu umfänglich sei, und die Zeit zu ihrer Berathung kaum hinreichen würde, so ist die Ansicht der Deputation, im Einverständniß mit der Staatsregierung doch die, daß die Ab- theilung der Gewerbeordnung, welche diesen Gegenstand be handelt, noch während des jetzigen Landtags zur Berathung gebracht werde. Da dieses der Fall ist, so würde der vorlie gende Gegenstand um so mehr dahin zu verweisen fein. Auf das Materielle will ich nicht eingehcn, ich bemerke nur, daß, wenn man in dem Nachbarstaate das Patentwesen einführte, so geschah das nicht aus einem staatswirthschastlichenPrincip, son dern als eine Finanzoperation, und ich glaube nicht, daß man dieses unselige Hazardiren hier als irgend einen Grund anfüh ren kann. Viceprasident: Ich schließe mich dieser Ansicht an, daß der Gegenstand milder Gewerbeordnung.berathen werde, da er dort zur Sprache kommt. Inzwischen aber, um doch über das Materielle zu sprechen, muß ich allerdings bekennen, daß mir bedenklich erscheint, eine solche Freiheit zu statuiren, wie sie ein Redner angeführt hat. Wenn man sagt, es sei gut, viele Handwerke auf das Land zu bekommen, so frage ich, was daraus folgen wird? Es werden die Städte leer stehen, und welcher Unterschied ist zwischen Stadt und Land, als daß erstere Gewerbe treiben? Wenn wir die Städte auf diese Art ruiniren, so werden wir auch zugleich das Land ruiniren; denn dieses hat nichts, wenn es nicht Absatz in den Städten findet. Es wer den somit auch Grundstücke gedrückt und es folgt daraus, daß die Grundsteuern das Land mehr drücken werden. Diese Um stände scheinen so wichtig, daß man sich nicht sofort darüber aussprechen kann, und ich glaube, man könnte ihn an die De putation abgebcn, welche sich mit der Gewerbeordnung zu be schäftigen hat. Abg. und Secr. Rich ter: Wenn man schon auf das Ma terielle eingehm will, so bitte ich das Direktorium, doch zuerst die Frage zu stellen, ob man diesen Gegenstand an die 3. De putation verweisen wolle; ehe diese Frage nicht beantwortet wird, sind alle Diskussionen eitel. Abg. Sachße: Das würde ich doch im Sinne der Majo rität der Deputation nicht wünschen; ich muß mich in so fern dagegen erklären, als ich bei der Behauptung der Majorität stehen bleibe, und bemerke auf die Aeußerungen des Abg. v. Mayer, als wenn die Aufhebung der Innungen keinen Nach theil gebracht hatte, daß dem nicht so ist; in Preußen und Bayern hat sie keinen Vortheil gebracht, und wenn die Aufhe bung des Jnnungswesens als ein so großes Glück angesehen wird, so widerlegt sich das durch das Beispiel von Spanien und Portugal!. Irr Sachsen bestehen die Innungen noch, und in höherem Grade als in andern Landern, doch steht es nicht in der Industrie nach. Auch sind die Innungen nicht als histo rische Ueberbleibsel zu betrachten, der Name ist wohl historisch, das liegt aber in der Natur der Sache, es ist ein geregelter Be trieb der Gewerbe, und wird von den Obrigkeiten darauf ge sehen , daß bei der Prüfung mit einer gewissen Strenge verfah ren wird, so können die Innungen für alle Staatseinwohner nur wohlthatig wirken; es werden nur solche Meister zugelassen werden, welche die nöthige Kenntnkß besitzen, und die Indu strie Deutschlands erhob im Mittelalter durch die Innungen den Wohlstand dieses Landes so, daß es vor allen den Vorzug hatte. Allerdings litt Deutschland dadurch, daß England eine so aus-. gebreitete Seefahrt erlangte, und dort Hat man durch die Frei heit der Gewerbe keinen Nachtheil bemerkt; aber Sachsen be weist, auch daß dieJnnungen der Fabrikation keinen Eintrag ma chen. Das Princip der Freiheit ist zwar schön, aber in der Wirklichkeit nicht überall anwendbar; die Policei ist auch ein Institut, das sich mit dem Principe der Freiheit nicht recht ver trägt und doch ist sie sehr nothwendig. Ich bleibt bei dem An träge der Majorität stehen, daß der Gegenstand an die Depu tation für die Gewerbeordnung abgegeben werden möchte. Abg. Runde: Ich habe aus dem Grunde nicht gegen die sen Antrag gestimmt, weil noch der Gegenstand in unserer Kammer vorkommt. Uebrigens muß ich auch bemerken, daß ich zur Minorität der 4. Deputation gehöre, und wenn ich sehr beklagen muß, daß die Kammer sich dafür erklärt hat, diesen höchst wichtigen Gegenstand ohne vorläufige Vorbereitung zur Diskussion zu bringen, so möchte ich doch wünschen, daß nicht weiter in den Gegenstand eingegangen werde, oder, wenn wei ter darauf eingegangen werden sollte, er der 3. Deputatioy übergeben werden möchte. Gewiß nimmt das ganze Land, nehmen alle Staatsbürger an dieser Frage Antheil; denn es ist ein Gegenstand von zu großer Wichtigkeit. Vorerst möchte sich also die Kammer entscheiden, ob noch etwas weiter über diesen Gegenstand geäußert werden soll, in welchem Falle ich - mir das Wort noch Vorbehalten würde. Abg. Apstitz und I'änckendorf: Nur ein PaarWorte zur Widerlegung. Man hat gesagt, die Einführung des Pa tentwesens wäre für den preußischen Staat von großem Nach theil
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