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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2676 zwar nicht nochwendig, dieß auszudrücken, da es im Sinne und im Geiste des ganzen §. liege; sollte man es aber wünschen, so würden nach dem Worte „ Züchtigung " im dritten Satze des ten sein. Staatsministcr v. Zezschw itz: Ich glaube nicht, daß es sichtigen sein, weil die Art der körperlichen Züchtigung km Ge setze nicht so deutlich ausgesprochen wurde. Secretair v. Zedtwitz bemerkt, daß sich der Zusatz auf die Art und Weise dieser Strafvollstreckung beziehe, und es wird hieraufh. 35. einstimmig angenommen. Z.36.: Dem Ermessen derBehörde, welcheeine Strafe zu verhangen hat, ist es überlassen, an statt eines einzigen Strafübels deren mehrere zugleich in Anwendung zu bringen, jedoch so, daß durch gllp zusammen das für das vorliegende Vergehen geordnete Strafmaß nicht überschritten werde. — Hierbei ist das Verhaltniß der einzelnen Strqfarten zu einander dergestalt anzunehmen, daß ein gegebenes Maß des gemeinen Arrests, oder der Gefcsngnißstrafe oder Handarbeit in demselben Zeit maße; s) des Arrests bei Wasser und Brod, odfr des einfachen Arbeitsarrests, oder der Detentiyn in der Militairstrafanstalt zweiten Grades, zweimal, L) des Arbeitsarrefts bei Wasser und Brod, oder der Detentivn in der Militairstrafanstalt ersten Grades, oder der Zuchthausstrafe, viermal, v) des Arrests mit Krummschließen achtmal enthalten und folglich einjähriger gemeiner Arrest sGefängniß- strafe yher Handarbeit) einer sechsmonatlich^n Dauer der Strafarten unter a, so wie einer drei monatlichen Dauer der Strafarten unter d, und einer sechswöchentlichen Dauer der Strafart unter x. gleich zu achten sei. — Hiernacbst sollen gleich geachtet werden: 2 Wochen gemeinen Arrests 10 Schlagen, oder 4stündigcn Flintentragen an 1. Jage, .3 Wochen gemeinen Arrests 15 Schlagen, oder »stündigen Flintentragen in 2 Lagen. 4 Wo chen gemeinen Arrests 20 Schlägen, oder Ostündi- gen Flintentragen in 2 Lagen, 6 Wochen gemeinen Arrests 30 Schlagen. Hierzu wird von der Deputation bemerkt: Die früheren Stande hatten auch gegen das bisherige Ver haltniß der Strafen in ihrer gegenseitigen Geltung Ausstellung gemacht, und insbesondere das Verhaltniß des Kettenarrests und Druck Md Papier von B. G. Teubner in Dresden. sruycr me ^-cuung vev emsacyen gemeinen «.rregv. veryien zum s Arbeitsarrest der Strafcompagnie und der Zuchthausstrafe wie §.d!°WE „°d«U,»st b-iW-ff-r Md B-°d",mzusch°I> und Brod das Gutachten des Arztes ausdrücklich neben dem Ur- der Eisenstrafe gegen den gemeinen Arrest als die Harte dieser üd» di- Z-.«-i. d.- Straf- üb.haup,, -ach üb-, di. Art der Vollstreckung erfordert wurde. , Er seinerseits finde es von derselben Dauer gesetzt, sondern auch die gesetzliche Gel- noch des Zusatzes wegen körperlicher Züchtigung bedürfen wird. Wasser und Brod, der Detentivn ersten Grades und der Aucht- Rekerent- Ick bin auck der Ansicht* ick habe auch kein Hausstrafe wre 2:8; «) zu dem Arrest nut Krummschließen wie Deferent, ^cy vm auch ver ern^r, ich yaoe auch rein 2:16. - Die Deputation konnte sich nicht verhehlen, daß an Amendement gestellt , sondern nur ernen Vorschlag gemacht. ! sich der Grund obiger ständischen Beschwerde durch dieMilderung v. Deutrich: Ich würde wünschen, daß nach den Wor-! der Strafen selbst erlediget zu sein schien. Auch überzeugte 'sie ten: „1" . " ärztlicher Begutachtung." sich der Grund obiger ständischen Beschwerde durch dieMilderung körperliche Züchtigung "noch hereingesetzt werde: „nach ! sich bei näherer Erwägung," daß wohl keine Ursache vorhanden . - - , i sei, dem Arbeitsarrest bei Wasser und Brod und der Detentivn . S^^7z-^w-tz-IchM-bmZ«mch, für nythrg; denn es ist schon im Allgemeinen ausge,prochen, wenig dem Arrest mit Krummschließen, der immer noch viel mil- daß, wenn Jemand mit einer solchen Strafe belegt werden soll, j der ist, als jene Strafe, das Achtfache ihrer frühern Geltung; zuerst der Arzt zu fragen sei. Nun würde aber die Bemerkung, vielmehr schien zu befürchten, daß bei einer so bedeutenden Ber eiche der Abgeordnete de^ hat,-zu berück- Minderung jener Verhältnisse das ganze doch noch provisorisch 2 " - -- - feststehende System in seinen Grundvesten erschüttert werden möchte. Die bisherige sehr niedrige Geltung der immer noch «gegen den gemeinen einfachen Arrest ziemlich strengen Strafen beizubebalten, schien aber ebenfalls nicht thunlich, auch wurde der Deputation innegehalten, daß das bisherige Verhaltniß sich Harum als unzweckmäßig gezeigt habe, weil die Strafen meist nach 4 Tagen, 8 Tagen und 8 Wochen bestimmt waren, indeß die Strafscala von dem Verhaltniß 2 : 3 ausgehe, was immer' ein Resultat von A Tagen hervorbringe. — Nach alle dem hat sich die Deputation zu der Ansicht vereinigt, daß das Verhaltniß des einfachen gemeinen Arrests a) zu dem einfachen Arbeitsarrest, dem gemeinen Arrest bei Wasser und Brod und der Detentivn zweiten Grades wie 3:6; b) zu dem Arbeitsarreft bei Wasser und Brod, der Detentivn ersten Grades und der Zuchthausstrafe wie 3:8; 0) zu dem Arrest mit Krummschließen wie 3:12 zu bestimmen sein möchte. — Es würde hiernach 8 Wochen gemeiner einfacher Arrest mit 4 Wochen einfachen Arbeitsarrest, 3 Wochen Arbeilsarrest bei Wasser und Brod und 14 Tage Arrest mit Krummschließen gleichstehen, welches ein angemessenes und in die meisten Slrafabstufungen bequem sich fügendes Verhaltniß giebt, — Dem gemäß würde die Fassung des §. 36. sich von den Worten im zweiten Satze „dergestalt anzunehmen" folgender Maße abandern müssen: „daß die Geltung des gemeinen einfa chen Arrests, der Gefangnißstrafe und her Handarbeit sich ver hält, L) zu der Geltung des einfachen Arbeitsarrestes, des ge meinen Arrestes bei Wäger und Brod und der Detentivn in der Militairstrafanstalt zweiten Grades wie3: 6; b) zu der Geltung des Arbeitsarrests bei Wasser und Brod, der Detentivn in der Militairstrafanstalt ersten Grades und der Zuchthausstrafe wie 3 : 8., und e) zu der Geltung des Arrests mitKrummschließenwie 3 :12 und folglich achtwöchentlicher gemeiner Arrest (Gefangniß, Haydarbcit) einer vierwöchentlichen Dauer der Strasen unter»., einer dreiwöchentlichen ver Strafen unter b., und einer zweiwö chentlichen der Strafe unter 0. gleichzurechnen sei. Hier nächst sollen rc." (Beschluß folgt.) Berichtigung. In Nr. 282. d. Bl. S. 2655. Spl. 1. ist der Schluß der Bemerkungen des König!-Commiffarius dahin zu berichtigen: Indessen muß ich versichern, daß keine Armee in Europa.ein so gelindes Militai'rstraf- gesetzbuch hat, als die sächsische Armee jetzt erhalten wird. Man hat sich oft auf die Milde des französischen Strafgesetzbuches berufen. Ich bemerke da bei nur, daß z. B. die Desertion bei uns mit I4tägigem Kettenarrest und dort mit Zjähriger Kugelstrase bestraft wird. Verantwortliche Redaktion: v. Gretschtz,l. hat nun nicht nur an die Stelle dieser Strafen mildere Slrafmit- tung dieser letztem bedeutend vermindert. — Wenn sich nämlich früher die Geltung des einfachen gemeinen Arrests, verhielt a) zum 2 :3; d) zu dem Kettenarrest und der Eisenstrafe wie 2:4; so beitsarrest, dem gemeinen Arrest bei Wasser und Brod und der Detentivn zweiten Grades wie 2:4; b) zu dem Arbeitsarrest bei
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