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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 185. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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dem Gesetze im Ganzen beistimme? Diese Frage wird einstimmig bejaht, und nun zu dem 2. Gegenstände der heutigen Tagesordnung überge gangen, nämlich zur Berathung des Berichtes der 4. Deputation, die Beschwerde der Amtslandschast Dippoldiswalde betreffend. Bürgermeister Nit ter städt als Referent verliest den Be richt, wie folgt: Mit Protocollauszug vom 29. April 1833 ist von der 2. Kammer der Standeversammlung eine bei ihr cingereichte Be schwerde der Amtslandschaft Dippoldiswalde vom 28. Februar 1833 an die 1. Kammer herübergegcben, und von letzterer die Sacke ihrer 4. Deputation zur Begutachtung zugewiesen worden. — Die gedachte Beschwerde betrifft zwei verschiedene Gegen stände: 1) die durch die Verordnung des Ministeriums des In nern vom 18. Mai 1832 auch den Beschwerdeführern auferlegte Verbindlichkeit, ihre sämmtlichen Gebäude bei Neubauen oder wesentlichen Umänderungen mit harter oder Lehmschindeldachung zu versehen; und 2) die von dem Stadtrath zu Dresden auf jeden zum Verkauf nach Dresden gebrachten Scheffel Hafer gelegte Abgabe von I. Gr. — Die Deputation ist aber der Ansicht, daß die ganze Beschwerde bei der 1. Kammer, so viel den andern Punct derselben betrifft, wenigstens für jetzt gar nicht in Bera- thung zu ziehen sei. Denn sie ist ausschließlich an die 2. Kammer gerichtet, und wäre daher nach Z. 118. der Landtugsordnung nur erst dann von letzterer an die 1. Kammer abzugeben gewesen, wenn sic selbst auf die Beschwerde eingegangen wäre, und nun mehr den Beitritt der 1. Kammer zu veranlassen gehabt hätte. Allein dieß ist keincsweges der Fall. — Die 4. Deputation der 2. Kammer nämlich war, so viel den ersten Punct der Beschwerde betrifft, zwar auf letztere eingegangen, und hatte in Folge dessen ihr Gutachten dahin gestellt, daß bei der Regierung auf Zurück nahme der. Verordnung vom 18. Mai 1832 angetragen werden möge. Sie harte überdieß noch von diesem Gegenstände Veran lassung genommen, auch die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 9. Januar 1833, das zu beobachtende Maß der Dach - und Mauerziegel betreffend, in den Bereich ihrer Bcra- thungen zu ziehen, und hatte der Kammer vorgcschlagen, gleicher maßen auf die Zurücknahme dieser Verordnung bei der Staats regierung anzutragen. Allein die Kammer selbst hat die Frage: Will die Kammer, bei der Regierung auf Rücknahme der beiden Verordnungen antragen? durch Stimmenmehrheit mit Nein be antwortet; ja, sie hat sogar den von einem Abgeordneten gestell ten Antrag auf bloße Suspension jener beiden Verordnungen abgelehnt, - und ist somit auf den ersten Punct der vorliegenden Beschwerde nicht eingegangen. Der zweite Pnncc der letztem hingegen ist bei der 2. Kammer, nach Ausweis des betreffenden Protocolls, gar nicht in Berathung gekommen. — Durch alles dieses wird die Ansicht der Deputation gerechtfertigt erscheinen: daß die 1. Kammer auf die vorliegende Beschwerde dermalen nicht einzugehcn habe. — Die 2. Kammer hat nun aber, wie bereits erwähnt, bei Gelegenheit dieser Beschwerde, auf Veran lassung ihrer 4. Deputation, zugleich die Verordnung vom 9. Ja nuar 1833, das Maß der Ziegel betreffend, mit in die Berathung gezogen und hierüber beschlossen: bei der Regierung aus Verlän gerung der Frist zur Emschüttung und Zerschlagung der Ziegel- vorrathe anzutragen. — Auch ist von ihr zu gleicher Zeit ein Antrag des Abg. Lechla, die Revision der Gesetze übe-- Baupolicer betreffend, auf vorgängige Begutachtung durch ihre 3. Deputa tion in Berathung gezogen, und dabei beschlossen worden: bei der Negierung eine .Revision der Baupoliceigesetze und deren Vor legung an die Stande zu beantragen; wogegen der Abg. v. Thie- lau beim Verlesen des dießfallsigen Protocolls bemerkt hat, der Antrag sei auf Vorlegung der revidirten Baupoliceigesetze an die jetzigen Stände, nicht an die Stande im Allgemeinen, gestellt worden. — Die vorerwähnten beiden Anträge erscheinen nun der Deputation allerdings als zweckmäßig; und sie würde es unbe denklich finden, denselben von Seiten der 1. Kammer ohne Wei teres bcizutreten, — so viel den andern betrifft, wenigstens in der beschlossenen allgemeinen, nicht in der vom Hrn. v. Lhielau beantragten engeren Fassung. Könnte sich aber die Kammer.zu einem sofortigen Beitritte nicht entschließen, fände sie vielmehr nöthig, zuvörderst eine genauere Erörterung beider Gegenstände eintreten zu lassen, so würde eine solche Erörterung nicht der De putation zustehen, sondern der 3. Deputation zu übertragen sein. Denn beide Anträge beziehen sich, wie bereits angedeutet worden ist, nicht auf die Beschwerde der AmtslandschaftDippoldiswalde, sondern sie machen besondere ständische Petitionen aus, deren Ge genstände nur von der2. Kammer bei GelegenheitjenerBeschwerde mit in Berathung gezogen und von welcher der andere auch dort durch die 3. Deputation erörtert und begutachtet worden ist. — Nach alle dem glaubt nun die Deputation in Vorschlag bringen zu müssen: „daß die Beschwerde der Amtslandschaft.Dippoldiswalde an die 2. Kammer, an welche sie gerichtet ist, zurückgegeben, die bei Gelegenheit derselben von der letzteren beschlossenen beiden Anträge aber der 3. Deputation zu näherer Erörterung über wiesen werden, dafern es nicht die Kammer borziehen sollte, selbigen ohne Weiteres beizutreten. Bürgermeister Hübler: In Beziehung auf die Beschwerde des Stadtrathes zu Dippoldiswalde wollte ich bemerken, daß durch den Anschluß an den prcuß. Zollverein auch diese städtische Abgabe in Wegfall gekommen ist. Bürgermeister Wehner: Was die Beschwerde anlangt, so bin ich.mit der Deputation nach dem einverstanden, was uns darüber mitgetheilt worden ist. Es ist dieß kein Gegenstand, wel cher weiter zur Verhandlung an die 1. Kammer gehört, er hat sich erledigt und würde in so weit an die 2. Kammer zurückzugeben sein. Was aber die andern beiden Anträge betrifft, nämlich die Verlängerung der Frist, in Bezug auf die Zicgelbedachung und die Revision der Baupoliceigesetze, so sollte ich meinen, daß man beiden wohl beitreten könne, da besonders das, was das Letztere anlangt, sehr fühlbar und sehr zu wünschen ist, daß bald eine Re vision vorgenommen werden möchte. Referent: Ich möchte nur die Bemerkung machen, daß zur Erleichterung der Discussion dienen würde, wenn man sich zuerst über den ersten Antrag entschlösse. Der Präsident hält den Vorschlag des Referenten für sehr zweckmäßig, und stellt, in so fern Niemand etwas weiter zu spre chen verlangt, die Frage, ob in dieser Beziehung dem Depu- tationsgutachtcn beigetreten werde? Sie wird einstimmig bejaht. Referent: Was den 2. Gegenstand betrifft, so wollte ich in Erinnerung bringen, daß die Verordnung, wovon hier die Rede M, sich darauf bezieht, daß. die Ziegel ein gewisses Maß haben sollen, und alle Ziegel, welche dieses nicht haben, nacheiner.ge- wisscn Frist zerschlagen werden sollen. Präsident: Ich glaube, daß man mit beiden Gegen ständen einverstanden sein könne. Was den ersten betrifft, so ist das ein Antrag, der bei Gelegenheit der vorliegenden Beschwerde gemacht wurde. Wir könnten den Antrag in die Schrift auf nehmen , und würden ihn nicht erst an die 3. Deputation zu ver weisen nöthig haben. Der 2. Antrag ist aber ein besonderer, und von der 2. Kammer als ständische Petition zur Sprache gebracht
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