Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 186. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß irgend Jemand für nothwendkg finde, die Herabsetzung auf die Halste anzunehmen, ja ich würde lieber wünschen, den gan zen Gesetzentwurf zu verwerfen, und würde mich lieber für die Beibehaltung des alten Gesetzes erklären. Prinz Johann: Man hat vorhin geäußert, daß Man beider allgemeinen Berathung auf die nähere Bestimmung des Gesetzes nicht eingehen möge, und daß der Gegenstand der Clas sification noch bei der speciellen Berathung zur Sprache kommen werde. Allein die Gegenstände, welche berührt werden, sind solche, welche tief in den Gesetzentwurf cingreifen, und deswe gen rechtfertigt sich ihre Besprechung bei der allgemeinen Bera thung, und erlaube ich mir daher, mich darüber zu äußern. Was die Classification betrifft, so ist anerkannt worden, daß man dabei von der richtigen Basis wohl ausgehe. Ich bin aber des Glaubens, daß bei einer Staütsanstalt dieses Princip sich konsequent nicht durchführen läßt, und da dieses nicht möglich ist, die theilweisc Aufnahme desselben bedenkliche Folgen haben könne. Die Behauptung der nicht konsequenten Durchführung scheint sich dadurch zu rechtfertigen, daß sich die Classification mit der Feuersgefahr nicht in ein richtiges Verhältniß bringen laßt; denn die größere oder mindere Feüersgefahr beruht nicht allein auf der massiven oder nicht massiven Bauart der Hauser, auf der Nahe oder Entfernung von einander, sondern auch auf einer Menge Ncbenumstande. Die Lage der Gebäude, gute > oder minder gute Löschanstalten, mehr oder minder feuergefähr-! liehe Bauart, sind Umstände, welche den Grad der Feuergefähr lichkeit bestimmen, und welche bei einer genauen Berechnung in Ansatz gebracht und gegenseitig abgewogen werden müßten. Eine solche genaue Abwägung ist aber bei. der Assecuranzanstalt unmöglich; denn etwas anderes ist es bei dem Verhältnisse zwi schen einer Gesellschaft und den Assecuranten. Die Gesellschaft sagt: „unter denen oder jenen Bedingungen will ich dich auf nehmen", und der Assecurant: „unter diesen oder jenen Bedin gungen will ich eintreten." Hier hängt also das Verhältniß von der gegenseitigen Uebereinkunst ab. Ganz anders verhalt es sich aber mit einer Staatsanstalt, um die Verpflichtung der Einzel nen auszusprechen. Hier müssen feste gesetzliche Normen beste hen, soll nicht der Willkühr Thür und Thor geöffnet werden. Gei einer solchen Anstalt halte ich eine Bestimmung, welche auf die größere oder mindere Feuergefährlichkeit Rücksicht nimmt, unmöglich; man müßte also sich darauf beschränken, eine theil- weife Classification anzunehmen, und es würde nichts übrig bleiben, als die größere oder mindere massive Bauart zu . berücksichtigen. Unter diesen Umstanden ist aber zu besorgen, daß die Gebäude, bei welchen gerade die größere Feuergefähr lichkeit vorwaltet, höher besteuert würden, und das würde vor züglich die Ortschaften des Voigtlandes treffen; aber gerade da kommen die seltensten Brande vor. Daß auch Falle vorkom men können, wo die Feuergefährlichkeit gering ist, und doch Brande öfter Vorkommen, ist nicht zu leugnen, so z. B. in den Städten. Die größte Gefährlichkeit für Brände bieten wohl, die halb massiven Häuser dar, und wo die Häuser eng zusam men gebauet sind. Dieses würde nun in der Classification keine! besondere Berücksichtigung erhalten. Ich glaube, daß aus dieser theilweisen Durchführung des Classificationsprincips eine große Ungleichheit hervörgehen werde, und die Berechnung des Hrn. Staatsministers v. Lindenau, welche er in der 2. Kammer mitgctheilt hat, scheint die Beforgniß zu erregen, daß gerade die ärmern Hausbesitzer durch eine solche Aufnahme desPrincips in Nachtheil gesetzt würden. Ich wende mich nun zu dem zweiten Theile, zudertheil- weisen Versicherung; da kann ich nun dem O. Weber meinen Beifall nicht versagen. Ich glaube, es ist der Gesichtspunkt aufzufassen, daß das Brandunglück immer auch ein Unglück für die Betheiligten bleiben muß; denn sonst hören alle Ursachen auf, das Brandunglück zu vermeiden. Daher müssen auch alle Versicherungen in auswärtigen Anstalten verboten werden. Wenn aber V.Weber die Herabsetzung auf zwei Drittel wünscht, so möchte es doch etwas hart sein; denn es ist schon überhaupt hart, nicht bis zum vollen Werthe versichern zu können. Dann scheinen mir aber auch die von ihm angeführten Gründe nicht so durchschlagend zu sein. Allerdings ist die Abschätzung ungewiß, das Brandunglück hat aber auch noch andere mancherlei Folgen für den, welchen es trifft. Auf der andern Seite hat sich der Abg. der Universität aus das schnelle Sinken des Häuserwerthes bezogen; allein dem muß dadurch vorgebcugt werden, daß öftere Revisionen statt finden. Das ist das größte Uebel, daß sie so selten vorgenommen werden. Ich habe in dieser Beziehung Gelegenheit gehabt, mit einem Wei- mar'schen Staatsbeamten zu sprechen, und dieser hat mir ver sichert, daß von dem Augenblicke an, wo man die Revision der Cataster eintreten ließ, derUebelstand sich sofort hob, und dort be steht gleichfalls die Bestimmung, daß nur zu Z- versichert werden kann. Noch möchte ich einen Umstand widerlegen; er betrifft das Verhältniß der kornreichen Gegenden Sachfens. V.Weber glaubt, daß die Ursache der dortigen häufigen Brande darin liege, daß in diesen Gegenden, zur Zeit der hohen Kornpreise große Gebäude aufgeführt worden seien, und diese nun durch die gegenwärtigen nieder» Kompresse ihren Werth verloren hätten. Das glaube ich nicht, die Güter in Dieser Gegend, namentlich in der Lommat- schcr Pflege, sind sehr.grvß, es sind also große Gebäude yöthig, und es möchten gerade jetzt, wo das Korn bedeutend wohlfeiler ist, und es an Verkauf fehlt, größere Gebäude nöthiger sein. Ich ? bin der Ansicht, daß die Gebäude dort nicht so groß sind, sondern auch jetzt noch ganz ihren Zweck erfüllen. Das Brandunglück hat dort vorzüglich deswegen um sich gegriffen, weil sich die Meinung nicht dagegen erklärt hat. v. Deutrkch: Ich muß gleichfalls etwas als Entgegnung gegen den v. Weber bemerken. Ich habe bereits geäußert, daß allerdings in gewissen Bezirken eine solche Neigung, wie sie da mals im Jahre 1830 ausgesprochen wurde, vorhanden ist, näm lich durch Abbrennung der Gebäude sich Vortheil zu verschaffen, und daß nunmehr solche Bestimmungen eintreten müßten, um zu verhindern, daß diese Neigung nicht weiter um sich greife, was allerdings aus eben den Gründen, die v. Weber angeführt hat, doch zu befürchten sein möchte, wenn auch nicht in großer
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder