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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 186. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Progression, allein doch nach und nach. Nun kommt es darauf an, zu untersuchen, wodurch eigentlich diese Neigung in jenen Bezirken entstanden ist; denn was schon von einem andern Sprecher bemerkt wurde, es hat sich diese Neigung erst seit den Jahren 1826 und 1827 gezeigt. Hier kommen wir auf einen Punct, der sich in einen andern Geschäftskreis zieht. Warum ist diese Neigung so ausgebildet worden? Weil die Untersuchung der. Brandursachen mit nur zu großer Nachlässigkeit betrieben wurde, weil es dahin gekommen ist , daß man ganz öffentlich vom Abbrennen, als einem Mittel gesprochen hat, ein Gebäude, das den Einsturz droht, auf wohlfeile Weise wiederherzustellcn. Es ist dieß häufig der Fall gewesen und es zeigt sich dieß wieder bei dem Brande in dem Dorfe Goblis; dort hat es seit dem Jahre 182518 Mal gebrannt. Von der Staatsbehörde ist eine Unter suchung angestellt worden, und als Ergebniß aller dieser Erörte rungen hat sich dargestellt, daß die Ursache dieser gehäuften Brände darin lag, weil man mit der größten Nachlässigkeit diese Untersuchung geführt hat, ja mit einer wahren Pflichtverletzung. Daher haben nach und nach diese Brände so um sich gegriffen, daß sie zur Tagesgeschichte wurden. Es ist aber auch zu bemer ken, daß ein Grund, warum die Untersuchungen nicht so geführt wurden, wie sie geführt werden sollten, darin liegt, daß unsere Gerichtsbezirke nicht geordnet sind. Manches Dorf liegt stun denweit entfernt von dem Gerichtssitze. Wenn nun die Verhält nisse genau erörtert, die Umstände, welche dabei sich ergeben, festgehalten werden können, so ist es unmöglich, etwas zu entdecken, und ich glaube, wenn künftig eine zweckmäßigere und strengere Untersuchung über die Ursachen der Brände geführt wird, daß man wohl dahin gelangen wird, daß nicht dem Ge setze so öffentlich Hohn gesprochen wird, wie es bis jetzt in man chen Bezirken der Fall gewesen ist. Alles dieses giebt das Resul tat, daß man nicht zu viel darauf legen möge, alle Bestimmun gen so streng zu formen, um nicht zu verhindern, daß nicht auf der andern Seite der Zweck der Anstalt, neues Aufbauen eines durch Unglück niedergebrannten Gebäudes, vereitelt werde; das würde aber der Fall sein, wenn man auf die Hälfte herabgehen wollte. Das sind meine Bemerkungen, welche ich mir bei der allgemeinen Berathung zu machen erlaubte. v. Posern: Das, was ich über diesen Gegenstand aus führlich auseinyndersetzm wollte, ist schon vor mir geschehen, und ich begnüge mich, kurze Bemerkungen anzuknüpfen. Es ist gesagt worden, in Weimar gehe die Classification nur allein auf die Festigkeit der Gebäude. Allein es findet dort auch noch die Bestimmung statt, daß die Entfernung eines Gebäudes vom andern berücksichtigt wird, wenigstens war dieses noch vor 3 Jahren der Fall. Doch kann ich, wenn dieß Alles auch wäre, nicht mit der Classification einverstanden sein; denn cs ist schon bemerkt worden, daß eine Classification sich praktisch nie nach dem Principe ausführen läßt; ein Haus, welches am Wasser steht, müßte in eine andere Classe gesetzt werden, als ein an deres^ welches diesen Vortheil nicht hat; eben so müßte ein Haus, dessen Besitzer wachsam und behutsam ist, in eine an dere Classe kommen, als das, dessen Besitzer nicht so wachsam ist. Was die Aeußerung des v. Weber anlangt, welcher wünscht, daß die Hauser nur zur Hälfte assecurirt werden sol len, so kann ich dem nicht beitreten. Er führt an, daß in Dresden und Leipzig dieß bereits geschehen sei, und doch keine Caducitäten entstanden wären. Ich gebe das zu, aber nicht für das ganze Land. In Leipzig und Dresden tritt der Fall ein, daß die kleine Parcelle, auf welcher das Haus steht, schon so viel werth ist, daß der Besitzer, welcher abgebrannt, wohl wieder aufbauen wird, und wenn er nicht selbst dieß thun will, ein Anderer die Parcelle kauft, und darauf aufbauen wird. Das ist nicht der Fall auf dem Lande, wo ein so kleines Stückchen wenig werth ist. Uebrigens liegt der Hauptfehler in dem Unfuge, welcher bei unserer Criminaljustiz statrsindet. Ich habemich schon mehrmals darüber ausgesprochen, allein wir sind jetzt auf dem Wege zur Verbesserung. Man gehe in die Oberlausitz , da besteht der Unfug nicht in der Art, und wir sind dort weit bes ser daran. Prinz Johann: In Bezug auf die Weimar'sche Anstalt ist allerdings in der Beilage zu den Verhandlungen der 2. Kam mer angeführt, was ganz dasjenige bestätigt, was ich gesagt habe. Nur in Bezug auf dis zu einem Gehöfte gehörigen Gebäude wird angenommen, daß sie feuergefährlich sind. v. Posern: Allerdings bin ich dieser Meinung, bemerke aber, daß ich das Verhältnis in Bezug auf die Gehöfte ge nau kenne; denn ich habe selbst dergleichen Untersuchungen frü her beigewohnt. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Ich bemerke, daß in dem neuesten Wrimar'schen Gesetze, welches ich in Hän den habe, eine solche Bestimmung sich nicht vorsindet; sie muß also in einer besonder« üdministrativen Bestimmung ihren Grund haben. In §. 30. ist daselbst die Bestimmung festgesetzt, welche Se. Königl. Hoh. erwähnt haben. v. Posern: Ich kann mich freilich nicht mehr genau erin nern, ich habe aber im Jahr 1830 einer solchen Untersuchung beigewohnt, und weiß nicht anders, als daß sich das Vcrhäkt- niß so ergab, wie ich erwähnte. Referent tragt die hier einschlagendr Bestimmung des Weimar'schcn Gesetzes vor, und fahrt dann weiter fort: Es würde also, wollte man eine Classification ganz nach den Bestim mungen des Weimar'schcn Gesetzes einführen, weder auf die An sichten der frühem Stande, welche sie früher ausgesprochen ha-, den, noch auch auf die Ansichten, welche von Seiten der Depu tation der 2. Kammer ausgesprochen wurden, vollständig Rück sicht genommen, und ich glaube, daß bei den bcsondern Verhält nissen, welche in den verschiedenen Landcöthcilen unseres Vater landes bestehen, durch eine solche allgemeine Classisicirung sehr großcJnconoenimzcn und Härten herbeigeführt würden. Sollte nämlich auf die größere oder geringere Entfernung der Häuser gar keine Rücksicht genommen werden, so glaube ich, würde der Um stand eintreten, auf den auch schon Hr. Staatsminister v. Linde nau in der 2. Kammer aufmerksam gemacht hat, daß nämlich da durch die Verhältnisse der armen Hausbesitzer wesentlich ver schlimmert würden. Eine größere Gleichheit deS Classifications systems würde sich vielleicht hereinbringen lassen, wenn in Folge solcher Vorschläge eine Jmmobiliar - Brandversicherungsanstalt
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