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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 197. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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men möchte bedenklich fern; denn Schauspielhäuser brennen wie Pulvermühlen von Zeit zu Zeit ab; aber das kann man nicht von den Rathhausern sagen, wenn sie auch momentan zu einem solchen Zwecke benützt werden. Wollte man dieß als einen Grund anführen, so müßte man noch weiter gehen; denn es wird fast in jedem Hause zu manchen Zeiten mit feuergefähr lichen Gegenständen nachlässig umgegangen. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Ich fühle mich be wogen, meine Bedenken fallen zu lassen. Hierauf wird der 3. und 4. Punct ein stimmig ange nommen. Beim 5. Puncte tritt die Kammer dem Depulationsgut- achten bei. ' ' Zu diesem Satze hatte aber noch Seer. Hartz folgendes Amendement gestellt: „Eben so stehet es dem Eigenthümer der jenigen in den Classen unter 1. und 2. (1. 2. 3. und 4.) gehöri gen Gebäude, welche zur Zeit der Publikation bereits an der Brandversicherungsanstalt Theil hatten, frei, ferner bei dersel ben zu bleiben. Alle in gedachte Classen gehörenden Gebäude sind auch von dem Verbote des Zutritts zu andern Versicherungs anstalten (h. 6.) ausgenommen." Zur Begründung dieses Antrags bemerkt er: Dieses Amendement zerfallt in zwei Theile; der erste ist nämlich, daß den Gebäuden, welche jetzt zwar ausgeschlossen werden, aber nach der bisherigen Einrichtung an der Socictät Theil hatten, gestattet werde, zu bleiben. Der Grund hierzu scheint mir in der Forderung der Gerechtigkeit zu liegen. Was den zweiten Punkt anlangt, so geht er dahin, daß allen, welchen nicht ge stattet ist, in der dießseitigen Anstalt.ihre Gebäude zu versichern, ausdrücklich nachgelassen werde, ihre Gebäude in einer Privat anstalt zu versichern. Es kam ein ähnlicher Antrag des Dice- prasidenten in der 2. Kammer vor. Staaisminister v. Linde- nau erklärie dabei,. daß dieß im Sinne der Negierung liege und sich auch von selbst verstehe. Ich glaube aber, daß zur Be ruhigung derjenigen, welche davon betroffen werden, und zur Beseitigung von Mißverständnissen diene, wenn man diese Be stimmung ausdrücklich ausspreche, und daher mein zweiter Antrag. Graf v. Einsiedel: Wenn es erlaubt ist, vielleicht eine etwas kürzere Redaktion vorzufchlagen, so würde ich beantragen, daß man gleich hinter dem zweiten Punkte setze: in so weit nicht das eine oder das andere Gebäude rc. Das scheint mir densel ben Zweck zu erreichen. Nachdem der Vorschlag des Secr» Hartz hinreichend unter stützt worden war, äußert Secr v. Zedtwitz: Die Bestimmung des vorliegenden Antrags giebt einen Ersatz für die wegfallende Classification; denn cs sind alle die hier aufgeführten Gegenstände feuergefähr lich und sollen keinen Anlheil an der Landesanstalt haben. Ich würde mich auch meines Orts dafür erklären, daß es so bliebe. Was den 2. Theil anlangt, so hat unsere Deputation ebenfalls beigestimmt, es soll der Zutritt zu andern, als zu der allgemei-. nm Landesanstalt gänzlich verboten werden, insofern nicht ein Gebäude von dcr Lhcilnahme an der Landesanstalt ausgeschlos sen ist. Es würde ungerecht sein, wenn man diesen verbieten wollte, sich in andern Anstalten zu versichern; freilich würde das Unangenehme sie treffen, daß sie sich höher versichern müs sen und mancher vielleicht gar nicht ausgenommen werden würde. v. Po fern: Ich kann dem nicht beitreten; die Deputa tion hat selbst die Gründe für die Beibehaltung des Instituts auseinandergesetzt und eigentlich ist es Gerechtigkeit, daß die, welche so lange bcigesteuert haben, nicht der Wohlthat entbeh ren sollen. Man hat noch andere Gewerbe, welche mit vieler Fcuersgefahr verbunden sind/ wie z.B. das Töpfergewerbe, und warum hat man diese nicht ausgeschlossen? Indessen ist auch das Object nicht sehr bedeutend; die Gebäude sind meistens ent fernt von den Ortschaften und es giebt auch derartige nicht so viele.. Ich glaube also, daß man das Princip, welches sich im Anträge des Secretairs ausgesprochen hat, annehmen könne. Prinz Johann: Ich habe einige Bedenken. Das erste betrifft die Aufnahme der Gebäude, welche bisher in der An stalt waren. Da muß ich nun bemerken, daß ich nicht zugeben kann, daß die Besitzer derselben ein jus guassltum durch ihre bisherigen Beiträge erhalten haben; denn die Societät könnte ja zu jeder Zeit aufhören, und es ist nur zugesichert worden, daß, wenn während des Jahres ein solcher Brand statt finde, Entschädigung geleistet werde. Sonst wäre es unmöglich, eine solche Societät aufzulösen. Es würde auch zweitens dcr Zweck zum Theil vernichtet werden, wenn diese Gebäude in die Anstalt ausgenommen würden, daher ich mich gegen den ersten Theil des Amendements erklären müßte. Was den zweiten Theil be trifft, so ist schon durch die Deputation bei Z. 6. Vorkehrung getroffen. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Bei dem An träge des Secretair ist das Formelle und Materielle zu unterschei den. Was das Formelle betrifft, so würde der Antragsteller wohl selbst damit einverstanden sein, daß sein Antrag in dcr ge wünschten Maße nicht ganz angemessen ist. Er heißt: „in so weit nicht das Eine oder Andere bisher schon Theil an der An stalt gehabt hat." Das bezieht sich darauf, daß ausnahms weise dem Staate angehörige Gebäude ausgenommen waren; bei dem 2. Theile, bei den Schauspielhäusern konnte man nicht sagen, in so weit das Eine oder d,as Andere bisher beigetragen habe; denn darüber waltet kein Zweifel ob, da das Gesetz von 1784 klare Bestimmungen darüber enthalt. Es müßte gesagt werden: ausgeschlossen bleiben, Pulvermühlen, Ziegelöfen und Kalköfen u. s. w. Was das Materielle betrifft, so erlaube ich mir auch einiges gegen die Gründe des Secretair bemerklich zu machen. Einmal kann ich mich nicht damit vereinigen, daß aus dem Grundsätze der Gerechtigkeit diesen Gebäuden auch fer ner die Thcilnahme an der Anstalt gestattet werden müsse. Die Anstalt beruht auf dem Grundsätze, daß der Vortheil nur so lange.dauert als die Last, welche damit verknüpft ist, und wie bei den Privatanstalten das Recht dazu erlischt, sobald die Bei träge nicht weiter erfolgen, so auch hier. Wollte man diesen Grundsatz nicht fest hatten, so würde man bei der Verwaltung
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