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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 197. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Gesetzes sofort alle Hausbesitzer, bet' denen solches noch nicht der Fall sei, gezwungen werden könnten und sollten, vorschrifts mäßig zwischen und ff- des wahren Werths zu versichern, oder ob cs vielleicht mindestens noch eine Zeit lang bei den bisherigen Versicherungssummen bewenden könne. Ersteres werde na mentlich in Leipzig manche Hausbesitzer sehr drücken, und scheine hier eine billige Rücksicht wohl am Orte. Bürgermeister Wehner: Lch glaube, daß dieser Antrag beseitigt wird, wenn man tz. 1. liest, nach welchem das Gesetz von der Zeit, wo es publicirt wird, überall Rechtskraft hat und also auch bei Leipzig in Wirkung treten muß. Leipzig kann sich auch um so weniger beschweren, da es bisher so leicht durchge- lasscn, aber andere Gegenden dadurch sehr pragpavirt wurden. Leipzig hat bisher nur 16,000 Thlr. gegeben, wahrend Chem- 'nitz. 11,000 Lhlr. geben mußt? und ein Separatismus kann hier nicht statt finden, . v. Hermann: Unter diesen Umstanden halte ich nicht für! nöthig, einen Antrag zu stellen, wünschte aber, daß meine Be? merkung in das Protokoll ausgenommen würde. Hierauf wird tz. 4. angenommen und somit endete sich nach 2 Uhr diese um 8 Uhr begonnene Sitzung. Hundert u. acht u. neunzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 30. Januar 1834. Fortsetzung her Hcrathung über das Besetz, die Zmmobili^-Brandver sicherungsanstatt betreffend/ Die Sitzung beginnt halb 9 Uhr. Das Protokoll über die letztvorherige wirst verlesen, genehmiget, und durch v. Zieg ler Md Bürgermeister Bernhardi Wt'vollzogen, Auf der Registrande bcsindef sich folgender Gegenstand neu verzeichnet: Carl Friedrich Ssi'ber zu Cam?nz überreicht eine erläuterte Wicdecholgng seiner frühem Beschwerde wegen einer rechtsan- hangig gemachten Pachtdifferenz. — Dieser Gegenstand wird dem in der Sache ernannt gewesenen Referenten zur Prüfung besten, ob sich in der Petition neue, Seiten der Deputation weiter zu erörternde Momente befinden, und um sodann dxr 'Jammer hierüber Vorsrag zu erstatten, Übergaben. ' Demnächst trggt v. Carlowitz die von ihm abgefaßte ständische Schrift wegen Erleichterung der Modifikation der Lehne und einiger das Lehnrecht betreffenden Bestimmungen por. — Sie wird einstimmig genehmiget, und soll mittelst Pro- "tocollertract an die 2. Kammer abgelassen werden. —? Man geht zur Tagesordnung über, auf welcher sich die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf wegen dex Jmmobiliar-Bxqnpversicherungsanstalt befindet. Referent, Amtshauptmann v. Welck eröffnet seinen Vor trag mit tz. 5., welcher davon handelt, welche Gefahr die An stalt versichere (s. dens. in Nr. 143. d. Bl. S. 1116.). Die Deputation bemerkt hierzu: Nach dem Beschluß der 2. Kammer soll im 2, Satze des tz, statt der Worte: „ auf Anordnung -- beschädigt worden ist " ge setzt werden: „ganz oder zum Theil eingerissen oder beschädigt worden ist, sofern diese Maßregel auf Anordnung der die Lösch ¬ anstalten leitenden Personen erfolgte, oder ü'ch bei nachheriger' Erörterung die Nothwendigkeit oder Zweckmäßigkeit ergiebt." — Die Deputation erlaubt sich, die Annahme dieser Veränderung zu beantragen. Die Falle, wo billigerweise für dergleichen nie dergerissene Gebäude Entschädigungen gewahrt werden müssen, scheinen ihr durch diese Fassung in einer den Verhältnissen ange messenen Weise erweitert, zugleich aber auch dem allerdings vor gekommenen eigenmächtigen und ünnöthigen Niederreißen von Gebäuden die nöthigen Schranken gesetzt zu werden. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Aus Erfahrung mit der unbedingten Nothwendigkeit und dem ost einzigen Net- tungsmirtel bekannt, durch schleuniges Niederreißen eines Ge bäudes in einer R«he nach einander gelegener Hauser eine Lücke zu machen, um dann alle Kräfte zum Schutz der nächst stehen gebliebenen zu conccntriren, statt ein brennendes Haus nach hem andern erfolglos löschen zu wollen, erkenne er zwar die Verpflichtung zur Entschädigung für demolirte Gebäude und die Dringlichkeit der Beförderung dieser Maßregel überhaupt, müsse jedoch nach den bedenklichen Ereignissen, welche sich auch in dieser Beziehung in mehrern Landesth eilen ergeben hätten, zugleich die Vorsichtsmaßregeln anerkennen , daß kein Miß brauch ferner daraus entstehen könne. Sei aber nach -em Ge setzentwürfe hie Anordnung „einer öffentlichen Behörde" nöthig, so scheine ihm doch darin eine zu große Beschränkung zu liegen, da auch Privatpersonen mit großem Nutzen zur Leitung der Löschanstalten gebraucht würden, denen die Function einer öf fentlichen Behörde abgehe.' Anderer Seils könne er der 2. Kammer nicht vollständig beitreten, welche nur im Allgemeinen die Anordnung von denen „die Löschanstalten leitenden Perso nen" abhängig machen wolle. Denn in kleineren Orten und auf dem Lande pflege ost eine grenzenlose Confusion einzutreten, jeder wolle commandiren, niemand pariren, und am Ende Wisse Niemand anzugeben, wer eigentlich zu den „leitenden Personen " gehört habe, so wichtig auch diese Ermittelung für die Behörde in einzelnen Fällen sein dürfe. Deshalb schlage er vor, in das Amendement der 2. Kammer di? Worte aufzuueh- men: „ auf Anordnung der dix Löschanstattesi leitephen Per sonen." Dieß wird hinreichend unterstützt. v. Carlowitz: Er hqbe gleichfalls ein ähnliches Amende ment bei diesem tz, zu stellen beabsichtigt. Denn die Fassung dxr 2. Kammer sei viel zu weit ausgedehnt, .und werde Pern Un fuge, daß bei entstehender Feuersgefahr Jeder Befehle erthcisen und Keiner gehorchen wolle, nur noch mehp Spielrapm lassen. Auch scheine es ihm höchst bedenklich, einem Jeden ssn Urtheil über die Nothwendigkeit des Einreißens zu gestatten. Er setze nach dxr Fassung der 2, Kammer voraus, haß Pas .Einreißen nicht erfolgt sei wsder das ausdrückliche Berhot Per mit der Lei tung der Löschanstalten Beauftragten, also nur in so weit, ass die zur Leitung der Löschgnstalteu nöthigen Personen nicht anwe send gewesen waren, weshalb, er Vorschläge, nach heg Worten) „ erfolgte oder" zu setzen: „wenn diese anwesend waren," ' Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Dem Sousamen- pement des geehrten Sprechers könne er die Verbindung nicht gestatten. Verlören die angestellten Leitenden den Kopf, wüß ten
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