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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 198. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-01-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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gehen im Falle eines vorhandenen Überschusses den Grundstücks besitzern wiederum zu Gute. — Die erwähnte Belegungsweise ließ auch in dieser Classe der Besteuerung die größte Ungleichheit sichtbar werden, und allerwegen eben so, wie bei der Schock ¬ gleichheiten hervortreten. — Das lebende Gefühl und rechtliche pflichtige Individuum. — Die hieraus hervorgehenden großen Beschwerlichkeiten, desgleichen die ungewissen und wenige Ein nahme bietenden Resultate ließen es zweckdienlicher erscheinen, eine festere Bestimmung zu treffen, und deshalb wurde im Jahre 1661 jeder Ortschaft eine gewisse QuaK.nberbeitragssumme auferlegt und den Drtsobrigkc-r'ten deren verhaltnißmaßige Ver- theilung unter den Ortsbewohnern, so wie dießfalls anzulegende 2736 hafte einen Theil seines Vermögens unterschleiftnd verschwieg,' einer Wewilligungszeit zur andern die Ansätze für jedes steuer- zweitens, weil ein Theil der Contribuenten sein Vermögen nach -> < —*- - Abzug der Passivschulden als steuerbaren Gegenstand betrachtete, und seiner Abschätzung unterwarf, ein anderer Theil hingegen die Passiva nicht abzog; ferner weil, nach Verschiedenheit der Orte, man an diesem den dabei in Betracht kommenden Grundstücks werth nach dem Nutzertrage des Immobilis, an jenem hingegen nach dem Kaufpreise annahm, und endlich, weil der niedere ,vu.,zu^«ivr Grad der damaligen Cultur der Bekanntschaft mit den geeignet-; Quatembersteuercataster, zur Pflicht gemacht. — Letztere nahmen sten Mitteln zu emer bessern Wmderung entbehrte. Unerachtet zwar hierdurch Gelegenheit, unter den Schocksteuerpflichtigen die dieser Unzuverlässigkeit,. Ungleichheit und dieses unsicheren auffallendsten Ungleichheiten zu heben, indem sie die Beitrage Schwankens erhielt sich die gedachte Besteuerungsweise mit Aus- größtentheils auf Grundstücke legten, und dabei die Schocke der nähme der Jahre 1580, 1581 und 1582 fortgesetzt bis zu dem letztem nach Befinden in Consideration zogen; allein auch diese Jahre 1661, wo sie m eine Grundrente sich zu verwandeln be- i obrigkeitliche Repartitivn und Abschätzung litt an allen den bereits gann. — Zu Folge eines Befehls vom 10. April 1622 mußten z oben bei vorgeschichtlichen Darstellung.der Schocksteuer bemerkten nämlich in jedem Orte besondere Cataster über das steuerbare Ver- mögen eines jeden Individuums angefertiget werden, in welche, nach dem bereits Obenerwähnten, Gewerbe, werbende Habe, gewisses Vieh, so wie die Immobilien, als Gesammttheil und Normalquantum der daran zu entrichtenden Schocksteuer einge tragen ward. — In dem Jahre 1628 hatte man die Fertigung dieser Cataster zu Stande gebracht. Von dieser Zeit an richtete man sich theilweise bei Erhebung derSchvcksteuer nach diesem Ca raster und zwar dergestalt, daß der Besitz des unter einem Cata- stergnsatze begriffenen Immobilis zur Bezeichnung der Person diente, welche das catastrirte Schockqüantum zu entrichten hatte, theilweise schätzten sich die Contribuenten noch selbst ab. I Jahre 1661 verordnete indeß ein Befehl vom 16. Februar d. I Fehlern und Mangeln; Willkühr, Egoismus, Begünstigungen, falsche Proposition, Mangel an Kraft und Einsicht traten einer sichern Beurtheilung und Taxation um so mehr in den Weg, als -eine die erforderliche Gleichförmigkeit bestimmende legale Vor schrift nicht erthcilt worden und nicht vorhanden war. — Im Jahre 1688 wurden diese Quatembercataster revidirt und nach geschehener Negulirung als die Normalcataster bis zur heutigen Stunde betrachtet. — Das in den Catastern ausgeworfene Local- . quatembersteuerquantum mußte endlich durch den Befehl vom 16. Juli 1716 nur auf die Grundstücke repartirt werden, so daß , von dieser Zeit an gedachte Quatembersteuerdine reine Grundab- Äm^gabe ward, und als solche noch heute besteht. — Die Beiträge, I., welche in den einzelnen Ortschaften die nicht angesessenen Em- daß auf den Grund der im.Jahre 1628 bestandenen Localcataster wohner, der von den Obrigkeiten formirten Repartitivn gemäß, wiederum neue Cataster angelegt werden sollten. Hierdurch schon beitragen, werden nämlich der zur Vermeidung aller Reste anzu- ist jenen frühem Catastern eine wirksame beweisende Kraft ertheilt legen gewesenen Excurrenzkasse jeden Orts zugeschrieben, und worden, In spatem Jahren wurden dieselben und zwar unter gehen im Falle eines vorhandenen Ueberschusses den Grundstücks ändern durch die Instruction vom Jahre 1687, desgleichen durch die Generalien vom 9. April 1731 und 1. November 1741, durch die Instructionen der Steuerrevisionen von dem Jahre 1799, so wie durch das Generale vom 23. März 1810, als die Normal- steuer, die -auffallendsten Mißverhältnisse und drückendsten Un- und Fundamentalcataster bezeichnet, welche in Verbindung mit gleichheiten hervortreten. — Das lebende Gefühl und rechtliche dem auf solche gestützten Cataster vom Jahre 1688 das Urtheil! Bewußtsein aller Staatsbürger, daß der Genuß gleicher Sicher über die Größe der Beitragspflichtigkeit eines jeden Contribuen-1 heil im Staate auch gleiche Verbindlichkeit zur Erhaltung und ten bestimmen sollen und heutigen Tages noch in volle Anwendung > Förderung der hierzu erforderlichen Mittet jedem Jndividuo auf gebracht werden. — Auf diese Weise war die ihrem Ursprünge! lege, mußte von jeher den Grund zu den bittersten Klagen und und ihrer Erhebungsweise nach als eine Personal - und Gewerb-1 continuirten Beschwerden über dieses weder dem Rechte, noch steuer sich darstellende Abgabenbranche in eine Grundrente umge- l der Billigkeit entsprechende Steuersystem zur Folge- haben. — wandest worden. i Unausgesetzt erschienen aus allen Theilen der Erblande Beschwer- Hi.eraus hebt sich aber die Gewißheit hervor, daß der jetzige! den mit den spcciellsten Nachweisungen ungerechter Ueberlastun- Besitzer eines im Jahre 1628 bis mit 1661 catastrirten Grund-! gen bei den hohem Steuerbehörden, und häuften sich mit dem stücks nicht dessen Werth oder Ertragsfähigkeit, sondern in dieser I Fortschreiten der Zeit. — Die durch die zunehmende Bevölke- Schockabgabe das gejammte Vermögen einer Person dem Staate! rung sich vermehrenden Besitzveränderungen, die ungleichen Ver- versteuern muß, welche zufälliger Weise im bereiten Jahre dieses 8 mögensverhaltniffe zwischen den spatern Grundbesitzern und ihren Immobile besessen hat. — Diese Wahrheit giebt zugleich den 8 in den Normaljahren existirten Vorbesitzern riefen schon in den ftü- Schlüfsel zur Lösung des Rathsels, daß häufig ein mit weniger! heften Zeiten und kurz nach Einführung jener Besteuerungsbran- und geringhaltigerem Grund und Boden angesessener Staatsbe- chen dergleichen Klagen hervor. Man suchte zwar damals diesel- "wohner mehr an Schocksteuern entrichten muß, als sein mit weit ben von Zeit zu Zeit durch angeordnete Catasterverbesserungen zu umfänglicheren Md besser qualisicirten Grundstücken versehener mindern und zu heben, allein der Grund des Uebels lqg tief in Nachbar. - Das bisher von der Schocksteuer Gesagte-gewinnt, der irregulären Begründung des Systems selbst vergraben, und in der Hauptsache seine volle Anwendbarkeit auf die Quatember- konnte nur durch eine radikale Reform gehoben werden. Daher steuer. — Diese Steuerbranche schreibt ihre Benennung unsirci-! blieben die versuchten Verbesserungen der Catafter, zumal da sie tig von der Einrichtung her, daß im Jahre 1659 und mehrere in der Regel blos particular geschahen, ohne einen günstigen Er- Jahre nachher jährlich 4 Quatember ausgeschrieben wurden. — folg. — Je mehr die Bevölkerung und mir ihr die Zertheilüng des Bei ihrer im Jahre 1646 erfolgten Entstehung trug dieselbe das Grundbesitzes zunahm, je mehr die Inhaber der Rittersitze be- Gepräge einer Personalsteuer an sich, indem zu Folge des hierauf j steuerte Grundstücke an sich brachten und theils durch Lehnsvet- Bezug habenden Generalis vom 18. August 1646 jeder Staats- Haltnisse, theils durch ihre Qualität, als Vertreter der Steuern bürger in dein Alter vom 15. bis zum 70. Jahre monatlich 1 Gr. in Verbindung mit den von ihnen erwählten und abhängigen zu contribuiren verpflichtet ward. — Spater wandelte man diese Ortssteuereinnehmern die Steuerquote der acquirirten Grund- Personalsteuer in eine Gewerbesteuer um, und veränderte von ! stücke auf die Schultern der Communen und ihrer Glieder zu brin- s gen
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