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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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290. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 11. Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neun u. neunzigste öffentliche Si tzung der ersten Kammer, am 1. Februar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Gesetz, die Jmmoblliar - Brandvcr- sicherungsanstalt betreffend. Seer. v. Zedtivitz: Er seines Ortes wünsche die unverän derte Beibehaltung der Fassung der 2. Kammer, denn es stelle sich als durchaus nothwendig heraus, daß gleich nach Aufstellung des Daches neu catastrirt werden müsse, da die Entschädigung für abgebrannte und theilweise wieder aufgebaute Häuser in Folge der Bestimmung der M. 66. und 67. nach der früheren Versicherungssumme normirt werde. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Er überzeuge sich immer mehr, daß die Fassung der 2. Kammer in jeder Hin sicht die passendste und eine Abweichung von ihr höchst bedenklich sei. Die Kammer möge nun eine Entschließung fassen, welche sie wolle, so würden sich einer solchen doch immer praktische Bedenken entgegenstellen, welche besonders in dem täglich sich ändernden Werthe eines im Baue begriffenen Hauses lägen, mithin die Er mittelung einer steten verhältnißmäßigen Gleichheit zwischen dem Werthe eines Gebäudes und dessen Versicherung an das Unmög liche grenzen. Man habe hier überhaupt nur sein hauptsächliches Augenmerk auf die zu richten, welche im Aufbau neuer Gebäude begriffen wären, indem nach §. 82. jeder Abgebrannte sogleich nach dem Unfälle den Bau seines Hauses zu beginnen und zu vollenden habe. Jene Nämlich baueten nur aus freiem Willen, und da stehe nicht zu befürchten, daß sie ihre Häuser unvollendet liegen lassen würden. Der Zeitraum zwischen der Auflegung des Daches und dem förmlichen Ausbaue des Hauses werde daher ein nur sehr unbedeutender sein. Auf diese Weise werde weder der Versichernde gefährdet, die Anstalt aber gegen jeden Nachtheil durch den einmal angenommenen Grundsatz geschützt, daß die zu gewährende Versicherung niemals den wirklichen Betrag des Schadens übersteigen könne. Der Präsident schreitet nun zur Abstimmung über die verschiedenen Anträge. Der Vorschlag der Deputation- wird unter Vorbehalt der dazu gestellten Amendements mit 15 gegen 11 Stimmen, der Antrag des Prinzen Johann, — welchem sich v.Polenz anschließt, — mit21 gegen 6 Stimmen ange nommen; der des Bürgermeisters Ritterstadt aber mit 19 gegen 8 Stimmen verworfen. — Man gelangt zu Z. 18. (s. dens. in Nr. 146. des Bl. D.1144.). Der ß. wird unverändert einstimmig bei behalten. ß. 19. handelt von der Würderung des Gebäudes durch Baugewerken (s. dens. Nr. 146. d. Bl. S. 1143.). Hierzu begutachtet die Deputation: Die Deputation ist dem von der jenseitigen Deputation ge äußerten Wunsche beigetreten, daß die Obrigkeit in der Wahl der Taxatoren, zu welchen, der Verschiedenheit der zu taxirenden Gegenstände halber, namentlich bei Würderung der in Fabrikge bäuden befindlichen und mit selbigen nach §. 16. M. b. zu versi chernden Gerachschafren und Maschinen, wohl mitunter auch an dere Handwerker als Zimmerleute und Maurer zu adhibiren sein könnten, nicht zu sehr beschränkt werden möge, und schlägt deß- halb vor, die Worte: „einem Maurer-und Zimmermeister auf zutragen" mit denen: „durch verpflichtete Baugewerken zu ver anstalten" zu vertauschen und sich hierdurch zugleich dem Beschluß der 2. Kammer anzuschließen. — Prinz Johann: Er habe hinsichtlich der von der 2. Kam mer vorgeschkagenen Umänderung nur den Wunsch übrig, zur Erleichterung der Wahl der Gewerken Behufs der Taxation statt des Wortes: „Baugewerken" lieber nur: „Gewerken" gesetzt zu sehen. Dieß wird ausreichend unterstützt und einstimmig angenom men, so wie man unter dieser Abänderung auch den §. 19. selbst beizubehalten einstimmig beschließt. Z. 20. spricht von den Reklamationen gegen die Taxe und deren Revision (s. dens. in Nr. 146. d. Bl. S. 1145.). Referent: Consequent mit der bei dem vorigen §. belieb-, ten Abänderung werde es sein, auch hier statt: „ Baugewerken " nur: „ Gewerken " zu sagen. — Dieß findet hinreichende Unterstützung und einstim mige Annahme. Auch der §. 20. wird unter dieser Veränderung ein stim mig genehmiget. 21. und 22. enthalten die Fortsetzung des Vorigen (f. dieselben in Nr. '146. d. Bl. S. 1146). Diese finden ohne eine Gegenerinnerung allgemeine Genehmigung. Z. 23. spricht von der Bestimmung der Versicherungsquote mit Einschluß des Mauerwerks oder mit Ausschluß desselben (s. dens. in Nr. 146. d. Bl. S. 1146). Das Deputationsgutachten hierzu lautet: Die nahe Beziehung, in welcher die dem zektherigen Landes- versicherungs-Jnstitut ganz fremde Bestimmung dieses tz. zu der von vielen Seiten gewünschten Einführung eines Classifications systems steht, veranlaßt die Deputation, zuvörderst einige Worte über die Nathlichkeit und Ausführbarkeit einer Classificirung der Gebäude nach Maßgabe ihrer mehrern oder mindern Feuergefähr lichkeit voran'zufchicken. — Schon in der ständischen Schrift vom 14. Juni 1830 wurde es als wesentlicher Uebelstand der seitheri gen Einrichtung der Anstalt bezeichnet, daß diejenigen Theilneh- mer derselben am meisten zur Mitleidenheit angestrengt würden, für die sie gerade den wenigsten Stutzen stifte und zu Abhilfe dieses Mißverhältnisses die Notwendigkeit geschildert, „bei den zu ver--
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