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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Nachdem dieser Vorschlag ausreichende Unterstützung ge funden, nimmt man dm §. 24, unter dieser Abänderung eirr stimmig an. - 25. und 26. sprechen von der Einzeichnung des Wer- Hes und der Versicherung in das Cataster (s. dieselben Nr. 147. d. Bl. S. 1161). Diese K werden" unverändert einstimmig geneh miget. §. 27. handelt von den Veränderungen des Werthes der Gebäude, deren Anzeige und Eintragung ins Cataster (s. den selben a. a. N'.). Prinz Johann: In diesem tz. scheine ihm der Fall unbe rücksichtigt gelassen worden zu sein, wenn die Veränderung des Werthes eines Gebäudes nicht durch die Wkllkühr des Besitzers, sondern, durch äußere Einwirkungen erfolgt sei. Darum bean trage er, nach dem Worte: „Umfange" einzuschalten „ oder durch einen Unfall an seinem Werthe merklich und dauernd ver ringert."— Dieß wird ausreichend unterstützt. Referent: Eine Verminderung des Werthes könne aber auch durch Nebenumstände veranlaßt werden, z. B. werde sich der übrige Werth einer Ziegelscheune bedeutend verringern, wenn der zu ihr gehörige Trockenschuppen abgebrannt sei. . v. Weber: Er müsse sich für Annahme des von Sr. k. H. gemachten Antrags erklären; durch die Ueberschwemmungen der Elbe und anderer Flüsse würden ost viele Hauser unter Wasser gesetzt, der Fußboden ausgewaschen und die Wände verderbt. Der Sturm zerrütte oft in einem beträchtlichen Theile des Landes die Dächer. Unter diesen Umstanden erlitten viele Hauser in kur zer Zeit eine beträchtliche Verminderung des Werthes. v. C a r l o w i tz: Er theile gleiche Ansicht. Hauptsächlich schwebe ihm hierbei der Fall vor Augen, wenn das Holzwerk eines Gebäudes von dem sogenannten Schwamm ergriffen wor den'sei, ein Schade, der das innerste Mark des Gebäudes durchdringe und dem nie abgeholfen werden könne. Das vom Referenten erwähnte Beispiele bezeichne nur eine momentane Werthsverminderung des Grundstückes, wovon das Haus nicht unmittelbar betroffen werde, Der königl. Commissar v. Wietersheim: Er finde zwar den Vorschlag Sr. königl. Hoheit sehr angemessen und zweckmäßig, Dergleichen Dispositionen gehörten aber wohl mehr der Verwaltung an, und man werde das etwa zu Ver missende noch durch Verordnung zu ergänzen suchen. Der Vorschlag des Prinzen Johann wird hierauf ein stimmig genehmigt und nach dieser Abänderung der tz. 27. selbst einstimmig beibehalten. §. 28. enthält die Fortsetzung des vorigen (s. denselben ,-a.a.L).). Die Deputation sagt hierzu: Möchte größerer Deutlichkeit halber, anstatt des Wortes „letztere" auf der 3. Zeile, dem Beschluß der 2. Kammer gemäß gesetzt werden: „'die Versicherungsquote." Prinz Johann: Die Grundsätze der Billigkeit verlangten ' es wohl,, denjenigen Hausbesitzern, deren Gebäude durch «inen Unfall im Werthe vermindert würden, es zu gestatten, die frü here Versicherungssumme zu behalten, falls sie den erlittenen Schaden sofort wieder zu verbessern sich verbindlich machten. Zu diesem Ende schlage er vor, dem Schluffe des tz. noch folgen den Zusatz zu geben: „ Macht sich der Eigenrhümer anheischig, binnen des nächsten halben Jahres den durch den Unfall verur sachten Schaden (tz. 27.) wieder herzustellen, so ist er mit Ver minderung der catastrirten Werthsangabe zu verschonen." Dieß wird hinreichend unterstützt und eben so, wie, der tz. 28. selbst, ohne Widerspruch einstimmig unverändert ge nehmigt. ' Die tztz. 29. und 30., welche die Fortsetzung des vorigen enthalten (s. dieselben in Nr. 147. d. Bl. S. 1162.), sowie tz. 31., der von der Unzulässigkeit der willkührlichen Verände rungen der Werthsangabe spricht (s. denselben a. a.D.), geben zu keiner Bemerkung Anlaß, und werden einstimmig unver ändert beibehalten. Nach tz. 32. wird die Veränderung der Versicherungsquote während eines Krieges nicht angenommen (s. dens. a. a. §).). Hierzu giebt die Deputation folgendes Gutachten ab: Dem größeren Theil der Deputation ging wider die Fassung der in diesem tz. ausgesprochenen Bestimmung kein Bedenken bei. Ein Mitglied derselben und der Referent fanden jedoch für wün- schenswerth, daß wenigstens einigermaßen der Schauplatz des Krieges bezeichnet werden möchte, indem, wenn z. B. wie es in nicht allzu langer Vergangenheit der Fall gewesen, das vaterländi sche Militair an Feldzügen in die entferntesten Provinzen von Europa Theil nehmen müsse, dieß ohnmöglich einen hinreichenden Grund abgebe, um alle Abänderung der Versicherungsquoten bei dem Wranvversicherungsinstitute zu untersagen. Die dissentiren- den Mitglieder der Deputation erlauben sich daher folgende Fas sung ohnmaßgeblich vorzuschlagen: „Wahrend eines Krieges in nerhalb der deutschen Bundesstaaten von der Mobilmachung rc. rc.^ und sofort wie im Gesetzentwurf. Prinz Johann: Er könne sich weder für den Gesetzentwurf, noch für den'Vorschlag der Minorität der Deput. ganz erklären. Es könne zwar ein Krieg innerhalb der Bundesstaaten geführt werden, jedoch weit entfernt sein, während doch die Gefahr wie das Jahr 1812 beweise — den Kriegsschauplatz in das Land versetzt zü sehen, sehr nahe sein könne, ohne daß die Ar meen schon Deutschland betreten hätten. Er halte es daher für das Zweckmäßigste, die Sache iy die Hande der Regierung zu legen, den Gesetzentwurf zwar anzunehmen, jedoch dem tz. noch die Worte beizufügen: „Die Staatsregierung kann., jedoch diese Bestimmung, wenn der Schauplatz des Krieges sehr entfernt ist, bis auf weitere Anordnung suspendiren." Dieß wird ausreichend unterstützt, und nachdemsich auch Staatsminister v. Lind en au mit dem Vorschläge einver standen erklärt hat, einstimmig genehmigt. Unter dieser Veränderung findet auch der 8.32. selbst ein hellig Annahme. Zu tz. 33., der von der Anzeige der Veränderung beim Hauptcataster'sprjcht (s. dens.a. a. O.)„ und tz. 34., der von dem Eintritte der Wirkung veränderter Werthsangaben oder Ver- sicherungsquoten handelt (s. dens. Nr. 148. d. Bl. S. 1163.), hatte die Deputation folgendes Gutachten abgegeben:
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