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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ten zu lassen. Dreß werde dH Geschäft beschleunigen und den Versichernden keinen Nachtheil bringen. Falls die Kammer aber dieß nicht für genehm halten sollte, so möge man wenig» stens nicht ohne Noth von der Fassung der 2. Kammer abwei- chm. Zuletzt aber wünsche er, daß man den in beiderlei Füs slingen des §. 34. herausgestellten Fall genauer bezeichne, und ausdrücklich bestimmt werde, daß es sich hier nur von Erhöhun gen handle. Referent: Eine materielle Verschiedenheit zwischen beiden vorliegenden Fassungen könne er eigentlich nur in dem von dem geehrten Sprecher bezeichneten dritten Falle finden. Seer. v. Zedtwitz: Er befürchte sehr, daß aus dem ersten Vorschläge der Deputation eine große Erschwerung für die Di- mtorial-Commission hervorgehen werde. Der königl. Commiffar v. Wietersheim: Nicht in Ab rede zu stellen sei, daß der vorliegende Gegenstand manchen Schwierigkeiten untenvorfen bleibe, und nur bei der tiefsten Lenntniß mit dem fraglichen Geschäftsgänge genau übersehen werden könne. Die Verschiedenheit zwischen beiden Fassungen anlangend, so liege allerdings bei EinennPuncte eine materielle Vlkschiedenheir zum Grunde, nämlich in Bezug auf die neuen Bauten, bei welchen nach der Fassung der 2. Kammer die Gil tigkeit der Versicherung mit demLage der Anzeige bei der Obrig keit, nach dem Vorschlag der Deputation hingegen erst mit dem Präsentato bei der Directorialcommissivn beginnen solle. Nach dem Urtheile Sachverständiger sei Ersteres gänzlich unausführ bar , eine Veränderung in dieser Hinsicht also unerläßlich. Die verschiedenen Falle aber gestalteten sich in der Hauptsache anders, als der verehrte Secretair sie herausgestellt habe. Wei 34. nämlich sei nicht allein von einer Erhöhung der Versicherung, sondern von einer freiwilligen Veränderung derselben die Rede. Zn Erwägung nun, daß die Anzeige von einer beabsichtigten Veränderung in eines jeden freien Willen gestellt werde, in so fern sie überhaupt zulässig, rechtfertige sich die Maßregel, die Giltigkeit mit dem nächsten Termine cintreten zu lassen. In dem H. 34.1). handle cs sich aber von einer durchaus nothwen- digen Herabsetzung der Versicherungssumme. Hier sei es nun sachgemäß, daß ihxe Giltigkeit sogleich mit dem Tage der Anzeige eintrete, da sie streng genommen eigentlich schon früher tingetreten sei, da jemand nur den wirklich erlittenen Schaden vergütet zu erhalten verlangen könne. Die Disposition des H. 34. o. endlich betreffe die neuen Bauten. Hier natürlich müßten andere Rücksichten Platz ergreifen, denn erhänge nicht von dem freien Willen des Bauenden ab, wann er versichern wolle, weil hierbei die Fortsetzung des Baues mit einwirke. Der Billigkeit sei es also gemäß, die Giltigkeit der Versicherung mindestens mit dem Tage des Eingangs der'Anzeige an die Di- rectorialcommission eintreten zu lassen.. Nach dem Allen müsse er sich für die Fassung der Deputation erklären. Seer. H artz: Einige Zweifel seien allerdings durch die ge machte Eröffnung gehoben, weshalb er insonderheit den ersten und zweiten Theil seiner Anträge für erledigt Halte. Zndeß wünsche er hinsichtlich der Erhöhungsfrage eine genauere Be ¬ stimmung und trage daher darauf an, den tz. 34. so anzufan gen: „Die Wirkung freiwillig veränderter Werths - oder Ver- sichcrungsangaben" rc. O. Weder: Man könne Wohl eine doppelte Nothwcndig- keit der Erhöhung und Erniedrigung der Versicherungssumme unterscheiden, eine Nothwendigkeit für den Staat und eine Nothwendigkeit für das Subject, welches ein Haus besitze. Ein Gebäude könne niemals wider den Willen des Besitzers bes ser, wohl aber schlechter werden. Prinz Johann: Er müsse sich gegen jede Abänderung er klären, da er den Fall, wo jemand zur Erhöhung gezwungen werde, ganz vermisse. Im tz. 34. seien die Fälle der freiwilli gen Erhöhung und Herabsetzung, im §. 34. d. der Fall der ge zwungenen Herabsetzung erwähnt. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Theoretisch stimme er Sr. königl. Hoheit vollkommen bei, in praktischer Hinsicht aber sei dieß ohne Bedeutung, da eine gezwungene Erhöhung höchstens nur bei Neubauten vorkommen werde. Der §. 33. wird hierauf einstimmig unverändert, der Antrag des Secr. Hartz zu tz. 34. mit 19 gegen 11 Stimmen, der §. 34. selbst aber nach der Fassung der Deputation allge mein angenommen. Prinz Johann: Er vermisse bei tz. 34. b. die Berücksich tigung des Falles, wenn der Besitzer eines neu erbauten Hau ses zwar eine Versicherungssumme anzeige, gegen solche sich aber mancherlei Bedenken erheben ließen. Wenn nun hierauf sofort Bericht erstattet werde, und vom Tage des Eingangs des selben die Versicherungssumme Giltigkeit erhalten solle, so werde diese Summe einige Zeit hindurch doch sehr unverhältniß- mäßig erhöhet werden. Darum trage er darauf an, nach dem Worte: „Anmeldung" einzuschalten: „oder bezüglich Erfolg der nach §. 19. erwähnten Würderung." So werde doch wenig stens die Werthsangabe nicht ganz in dieWillkühr Einzelner ge stellt sein. — Dieser Vorschlag wird ausreichend unterstützt. Der königl. Commissar v. Wietcrsheim: Auch bei die sem Amendement halte er so wie bei einem von Sr. königl. Hoh. früher gestellten dafür, daß cs mehr in denBerrich der Verwal tung gehöre, und eine Bestimmung der Art lieber spätem Ver ordnungen zu überlassen sei; der Necognitionsschein könne nicht eher als nach Vereinigung oder Normirung wegen einer ange messenen Versicherungssumme ertheilt werden. Daher sei es zweckmäßig, von dergleichen administrativen Erinnerungen ab zusehen. Prinz Johann laßt hierauf sein Amendement wiederum fallen. v. Einsiedel: Er müsse sich zu tz. 34. c-. ein paar Rcdac- tionsbemerkungen erlauben, nämlich: daß statt: „Aufbau" lieber: „Wiederaufbau" gesetzt, und statt tz. 17. lr. früheren Be schlüssen gemäß besser tz. 16. b. allegirt werde. Dieß findet all gemeine Zustimmung. Es wird auch unter dieser Abänderung §. 34. e. einstim mig unverändert angenommen. Letztens war auch mit dem tz. 34. ck. der-Fall.
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