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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ß. 35. handelt von den Versäumnissen der Obrigkeiten! (s. dens. Nr. 148. d. Bl. S. 1163.), tz. 36. von der Controls der Gemeinden über die Gesetzmäßigkeit der Werthsangaben (s. dens. Nr. 148. d. Bl. S. 1164.), tz. 37. von den allgemei nen Revisionen (s. dens. in Nr. 148. d. Bl. S. 1166.). Zu tz. 37. begutachtet die Deputation: Durch die Bestimmung dieses §. wird einem ErforderNiß der Billigkeit und Nothwendigkeit genügt, eben so zweckmäßig erscheint es aber auch, die Directorialcommission zu ermächtigen, außer den in diesem Z. festgesetzten 10jährigen Fristen dergleichen Revisionen und nach Befinden Taxationen einzelner Gebäude anordnen zu können, sobald sich eine dringende Veranlassung dazu zeigt. Die Deputation erlaubt sich daher, die Annahme eines von der 2. Kammer beliebten Zusatzes folgenden Inhalts zu empfehlen: „Uebrigens hat die Directorialcommission, falls sich Anlaß „zum Verdacht einer erheblichen Unrichtigkeit bei der Werths- „ angabe im Cataster ergeben sollte, das Befugnkß und die Ob liegenheit, Specialreyisionen und nach Befinden förmliche „Taxationen durch Auftragsertheilung von Amtswegm zu „verfügen, und nach dem Ergebniß das Weitere zur Remedur „anzuordnen." Anlangend die von der jenseitigen Deputation suds. und K. gestellten Anträge, so hat die 2. Kammer in Anerkennung ihrer Zweckmäßigkeit sich für Aufnahme derselben in die ständische Schrift erklärt, und wie wohl schon von Seiten des Hrn. Regie- rungscommissars bei Gelegenheit der Berathung über diesen Ge genstand in der 2. Kammer die beruhigende Zusicherung erfolgt ist, daß die erste anzuordnende Generalrevision keineswegs etwa erst nach 10 Jahren von Publkcation des neuen Gesetzes an statt finden solle, so glaubt doch die Deputation', die Aufnahme jener beiden Anträge, in die Schrift ünbedingt empfehlen zu können. Die 35. und 36. werden so, wie sie sich im Gesetzent würfe befinden, §. 37. in der von 2. Kammer beschlossenen Maße einstimmig angenommen. tz. 38. spricht von den Recognitionsscheinen über die Ver sicherung jedes Gebäudes (s. dens. Nr. 148. d. Bl. 'S. 11.67,). Bürgermeister Ritterstadtr Aus der Fassung des gehe nicht klar hervor, wenn die Rec'ognitionsschcine ertheilt werden sollten. Nach seinem Dafürhalten könne dieser erst dann ertheilt werden, wenn die Genehmigung der Versicherungs- summe von Seiten der Directorial-Commsssion eingegangen sei, 'da diese Scheine, welchen man doch überhaupt keine unbedingte Beweiskraft beimessen dürft, leicht bei etwaniger früherer Aus stellung mit der Versicherungssumme nicht übereintreffen könnten, Bürgermeister Hü bler: Wenn man hier eine andere Be stimmung annehmen wolle, so würde man sich im einen Wider spruch mit tz. 34. e. verwickeln, wo es klar ausgesprochen sei, daß die Recognitionen gleich bei der ersten Anmeldung ertheilt würden. V. Deutrich: Allerdings sei zwar in Erwägung zu zie hen, daß die Bestimmung des tz. 34. c. die Erörterung der Ob rigkeit, wenn letztere bei der Anmeldung eines yollführten Neu baues die angegebene Werthssumme zu hoch finde, nicht aus ¬ schließe, ehe sie den Recognitionsschein ausstelle. Dieß sei ihre Pflicht. Werde es nun wegen einer solchen Erörterung nicht möglich, binnen 8 Tagen von der Anmeldung an gerechnet, den Recognitionsschein, welcher auf das Ergebmß jener Erörterung zu begründen, an die Commission zu bringt«, so könne man der Obrigkeit keine Schuld bcimessen. . . -- Der-königl. Cömmissar v. Wietersheimr Auch dem vom Bürgermeister Mittelstadt geäußerten Bedenken werde durch administrative Verordnungen Abhilfe geschehen. Bürgermeister Ritterstadtr Er nehme nach dieser Erklä- ruNg seinen Antrag wiederum zurück, wünsche aber seine dieß- fallsigen Bemerkungen ausdrücklich zu Protokoll gebracht zu sehen. Demnächst wird H. 38. einstimmig unverändert beibe halten. v. Weber: Er habe am Schlüsse dieses Abschnittes noch eine Bemerkung zu machen, ohne doch damit einen Antrag ver binden zu wollen. In, denjenigen Stadten> in welchen ost Feuersbrünste gewesen, habe sich die Gewohnheit gebildet, die Gebäude über ihrem Werthe zu versichern. Ganze Straßen wa ren zu hoch versichert. Selbst obrigkeitliche Personen und die Gewerk« ahmten diesem Beispiele nach. Die Mehrzahl habe hiei- bei nicht etwa eine gefährliche Absicht, sondern weil den gemach ten Erfahrungen gemäß mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwar ten gewesen, dass sich die Feuersbrünste noch oft wiederholen wür den, so hatten sie natürlich eher dabei etwas zu gewinnen, als zu verlieren gewünscht. Viele glaubten sogar einen gewissen An spruch an das viele Geld zu Haben, was sie nach und nach an die Brandkasse gezahlt hatten, und wünschten bei einem solchen Er eignisse wieder zu einem Theile ihres Geldes zu gelangen. Es bleibe aber sehr zu wünschen, gerade in solchen Städten recht streng auf die Erfüllung der Bestimmung zu sehen, daß nicht . über -h des wahren Welches versichert werden solle. Er fürchte, daß, wenn es jeder Stadt allein überlassen, die Eataster zu ent werfen, nicht zu der wünschenswerthen Gleichförmigkeit zu ge langen sein werde. Darum setze er voraus und halte es für drin gend nothwendig, daß die Staatsregierung durch die in diesem Abschnitte enthaltenen Bestimmungen nicht gehindert werde, nach Befinden den Ortsobrigkeiten Commissarien bei der Fertigung der Cataster beizugeben, und bei der Abschätzung, wo es rathfam sei, auswärtige Gewerke mit zu Rathe zu ziehen. Referent: Da der bei §. 37. vorgeschlagene Zusatz An nahme gefunden habe, sei wohl wegen des letztem Wunsches schon hinlängliche Vorkehrung getroffen. v. Webet: Er'habe keineswegs einen besoNdern Antrag stellen wollen, ihm habe nur daran gelegen, diesen Gegenständ hier mit zur Sprache gebracht zu haben. .' ' Das Präsidium erklärt hierauf die Sitzung halb2Uhr für geschlossen, Zweihundertste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 4. Februar 1834. Fortsetzung her Berathung über das Gesetz, die Zrnmobiliar«Brandver- sicherungSanstalt betreffend. Die Sitzung beginnt um 8 Uhr, Das Protokoll über die letzte Session wird verlesen, genehmigt und durch Bürgermeister H ü b ler und v. P o l e nz mit vollzogen. . ' Afif der Registranhe befinden sich r 1) die eingelangten Pro-
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