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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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27S9 . v.Carlowitz: Es ist allerdings zeither üblich gewesen, Er werde über diesen Gegenstand in Man geht nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher zweckmäßig erscheinen, daß da, wo eine übersendete Druck schrift eigentlich nur die Gründe einer zugleich mit angebrachten Petition enthalt, der Dank der Kammer abgestattet werde. Bürgermeister Reiche-Eisenstuck: Ich muß dringend wünschen, die.fragliche Schrift der mit der Vorberathung über die Abkürzung des Landtages beauftragten Deputation zur nähern Berücksichtigung und Erwägung übergeben zu sehen. Zwar hat die I. Kammer die Schulangelegenheiten erst beim nächsten Landtage vorzunehmen beschlossen, allein damit kann man die Sache noch nicht als abgethan betrachten. Stimmt die 2. Kam mer diesem Beschlüsse nicht bei, so muß die Sache zur anderwei- der Heimath erfüllt, die wichtigsten Interessen des Vaterlandes unberücksichtigt, dringende Witten Unerhört ließen. Wenn sich nun auf der einen Seite nicht verkennen laßt, daß ein Jeder nur diejenigen Gegenstände, für die er sich vorzugsweise interessirt, bald in Berathung gezogen zu sehen wünscht, und dieß eine freu dige Erscheinung zu nennen ist, da es ein Vorwärtsstreben nach dem Bessern bezeichnet; so ist doch auch sehr zu erwägen, daß es chen, die wichtigsten Mangel des Gelehrtenschulwesens in Sach- sen betreffend, übersendet worden sei?— Nachdem der Präsi dent das jenes Merkchen begleitende Schreiben verlesen, fährt derselbe also fort: Der Herr Verfasser dieser Schrift hat sich über' den wegen Vertagung der Berathung über das Schulgesetz neuer lich gefaßten Beschluß mißbilligend ausgelassen, und insonderheit auf Abänderung dieses Beschlusses, oder falls dieß nicht möglich, aus Bewilligung det zur Verbesserung des Schulwesens nothigen Summen angetragen. Bei dieser Gelegenheit kann ich nicht um hin, zu gestehen, wie betrübend es für mich ist, die wegen Ab kürzung des Landtags von uns gefaßten Beschlüsse vielseitig einer falschen Beurtheilung unterworfen zu sehen. Von mehrer« wahr-1 ten Berathung gelangen, und es kommt dann darauf an, ob .haft hochgebildeten Mannern ist mir vorwurfsweise gesagt wor-S man sich nicht, nachdem auf dem gegenwärtigen Landtage der den, dass die Mitglieder der Kammer, von der Sehnsucht nach! Berathung über Fohlen- und Lammerzucht bereits schon - " " " mehrere Zeit gewidmet worden ist, endlich doch noch entschließen kann, auch derBerathung über die Kinderzucht einen, ob wohl größeren, jedoch der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes nicht unangemessenen Zeitaufwand zu widmen. Ich fühle mich um so mehr gedrungen, meine Ansicht hierüber auszusprechen, als ich bei jener Berathung abwesend gewesen bin. v. Po lenz zeigt demnächst an, -daß die 2. Deputation die heiligste Pflicht der Negierung und Stande bleibt, streng zu beschlossen habe, die Kammer zu ersuchen, hinsichtlich der zwi- ünterscheiden, was sich nach ihrer Ueberzeugung unter dem Drin- beiden Kammern über das Schlachtsteuergesetz obwaltenden genden als das Dringendste darstellt. Betrach teb-man nun auch Differenzen nachzugeben. Er werde über diesen Gegenstand in die Mitglieder der Standeversammlung nur als Mittel zum nächster Sitzung Vortrag erstatten. Zweck und laßt es unbeachtet, daß es keineswegs wünschens- - Wan geht nunmehr zur Tagesordnung über, auf welcher werth ist, Männer solange Zeit hindurch von den ihrer in der sich die Fortsetzung der Berathung tzber das Gesetz wegen der Heimath wartenden Berufsgeschaften entfernt zu sehen, so ist Brand - Versicherungsanstalt befindet. d.chhauptsächlich «uch d--Rocht,>°il zu b-ckMchtlgm, w.Ichn g^t, UmWauPtmam W-Ick, b-ginn, s.ium d>- d.« H-mn Wmtft-m -bl,-g-nd-n G-sch-st- g, ,E z. g, dm Maßstab d„ B-it-oBpflMg- D«M d«S^ D--Mm,st°r d-tnfftdms. M. 148. d. Ab S. IIS7.). habenmcht allem dle laufenden Geschaftezu besorgen, sondern auch? ' > , . »W-ch-M-b M M auf di- Komm-rsttzMgm zu vnwmd-n, . D-M-N-p b-aut-agt, d-m B-schluß d- 2 K°WM°- «-mhff.n f--n.t°ufLusfdhwngd--wähtmdd--»and!agSg-- dMu §.d-m §. 4L, d--°°u dm B-- WenB-schlüffe, endlich aufVvrarbeiten zum nächsten Landtage w-g-n der W-Ikcage er Kirchen -an e (s. ms. a. bedacht seiy. Dieß wird ihnen aber auch brr dem besten Willen s ' ü" ^mem zu verbinden., rein unmöglich, wenn nicht zwischen dem gegenwärtigen und dem ? Prinz Iohan n hat zu diesem §. ein Amendement einge- nachsten Landtage eine Pause eintritt; welche aber nicht abzuse- f reicht, nach welchem dem Schlüsse des §. noch folgende Worte.. hen ist, wenn nämlich noch alle in Frage gebrachten Gegenstände j.beigegeben werden sollen: „doch soll denjenigen, welche nach aufgearbeitet werden sollten. Die Folge hiervon würde sein, daß sErwssung gegenwärtigen Gesetzes ganz massive Gebäude mit die Kammer nur für die Archive, nicht aber für des^Landes Wohl ftuerfester Dachung entweder aus roher Wurzel erbauen, oder gearbeitet hätte. Diese kurze Darstellung mag dazu dienen, das ° an die Stelle anderer feuergefährlicher Gebäude errichten, zehn schiefe Urtheil zu beschwichtigen, welches leider so manche, von § Jahre lang eine Ermäßigung von einem Drittel von ihren unfern Verhandlungen gefaßt haben. — Was nun aber die Lin- k Brandkasscnbeitragen zu Lheil werden." . dcmannfche Schrift betrifft, so mag ein Exemplar zur Bibliothek I > Prinz Johann: Zur Unterstützung seines Amendements gebracht, die übrigen aber unter diejenigen Herren Mitglieder i bemerke er: Es fei gewiß sehr wünschenswerth, daß neue Ge- tocolle der 2. Kammer vom 14. bis 16. Januar, die.Berathung vertheilt werden, welche sich dafür interefsiren, und ich werde über den Gesetzentwurf wegen der- Hähern Justizbehörden rc. be- dem Herrn Verfasser den.Dank der Kammer für die eingesendete treffend; an die 1. Deputation.. — 2) Gesuch der Friedrike Druckschrift abstatten. — Louise Harnisch zu Leipzig, worin sie um Erlaubniß bit ¬ tet, ihreProcesse selbst führen zu dürfen.— Ist zu? für eingereichte Druckschriften den Dank der Kammer abzustat- dm Acten zu nehmen, und die Imploranten dessen zu bescheiden.! ten. Wenn sich nun auch für den vorliegenden Gegenstand ein Zuvörderst zeigt der Präsident an, wie ihm von dem Gesichtspunkt aufsinden laßt, welcher eine Danksagung rechtfer- Director des Gymnasii zu Zittau, V. Lindemann, ein Schrift- tigt, so dürste es doch schon um künftiger Falle willen nicht
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