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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 199. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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baude und solche, welche an die Stelle abgebrannter träten, massiv aufgebauet würden, und dich beabsichtige er hauptsäch lich durch seinen Vorschlag, welcher nicht allein unbedenklich sei, sondern auch zum Vortheile der Anstalt gereiche; denn durch die massive Bauart der Häuser falle das Verhaltniß der feuer gefährlichen Häuser zu den feuerfesten weg, was der Anstalt nur zum Nutzen gereichen könne. Noch bedeutender werde sich aber letzterer Herausstellen, wenn ein massives Haus an die Stelle eines nicht.feuerfesten trete. Sollte sein Amendement keine Annahme finden, so werde eine Ungleichheit unter denje nigen, welche massiv, und denjenigen, welche nicht feuerfest baueten, gegenüber der Anstalt stets bleiben, da letztere für gleiche Prämie gegen eine viel größere Gefahr geschützt würden. Bürgermeister Wehner? Er stimme vollkommen für den Antrag Sr. königl. Hoheit, wünsche ihn jedoch zugleich mit auf diejenigen Gebäude erstreckt zu sehen, wobei zugleich auch das Mauerwerk mit versichert sei. Dem Amendement möge man daher noch folgende Worte beifügen: „Jedoch ist diese Ermäßi gung nur denjenigen zuzutheilen, welche das fragliche Gebäude mit Einschluß des Mauerwerks versichert haben." Das.Amendement des Prinzen Johann und das letztere finden hierauf hinreich ende Unterstützung. Referent: Es entspreche gewiß den Wünschen eines Jeden, so viel als möglich massive Häuser entstehen zu sehen, und in so fern halte er das Amendement für zweckmäßig; ent behrlich aber werde es durch die Dispositionen des h. 23., wo durch den Besitzern feuerfester Häuser mancherlei Vortheile ge wahrt würden, und die den Aufbau massiver Hauser befördern müßten. Seer. v. Zedtwitz: Er stimme für das Amendement Sr. köc gl. Hoheit. Allerdings aber müsse er auch bemerken, daß, wenn einmal ein massiv gebauetes Haus niederdrenne, dann auch in der Regel das Mauerwerk nicht verschont bleibe, son dern gewöhnlich zerspringe und so unbrauchbar werde; darum werde gewöhnlich auch das Mauerwerk mit versichert. Die Vvrtheile, welche Z. 23. gewähre, bezögen sich aber nur auf die, welche massive Häuser baueten. Bürgermeister Hübler: Er stimme dem Referenten bei. Wenn das Haus wirklich massiv erbauet sei, werde es höchst selten bis auf den Grund ausbrennen, und die Mauern auf diese Weise schvd'raft werden. Im Uebrigen aber liege in dem Amendement eine Benachteiligung derer, welche vor Erschei nen dieses Gesetzes massiv gebauet hätten, und also keinen Vor teil genießen würden. Bürgermeister Reich e-Eisenstu ck: Mit der Wohltha- tigkeit des Zweckes des Amendements Sr. königl. Hoheit voll kommen einverstanden, thue es ihm leid, sich mit den Mitteln nicht befreunden zu können, welche zur Erreichung dieses Zwek- kes dienen sollten. Weder in das Unterstützungs - noch in das Socictats-Princip des Gesetzes schienen sie ihm zu passen, im Gegentheile würden sie eine Art von Classification herbeiführen. Vebrigens genüge das Resultat, welches daraus zu erwarten, keinesweges, um dergleichen Maßregeln zu rechtfertigen, denn es sei wohl sehr zu bezweifeln, ob Jemand, der nicht ohnehin massiv zu bauen geneigt gewesen, durch diese kleine Begünsti gung sich zu einem andern Entschlüsse werde bewogen fühlen. Auch finde er es nicht billig, daß zu einer dergl. Quasi »Prämie für NeubaUer massiver Häuser auch, die Besitzer bereits versi cherter massiver Hauser beirragcn sollten'. Das'Wehner'sche Amendement aber werde die Sache ganz auf den alten Stand- punct zurücksührem < v. Polenz: Mit dem Vorschläge, den Erbauern neuer feuerfester Häuser 10 Jahre lang -1- an den Beiträgen zu erlas sen, könne er nicht übereinstimmen, weil dieses so viel heiße, als das Clasfificationöspstem theilweise einführen, welches die Kammer doch im Ganzen abgeworfen habe. Auch werde da durch ein kleiner Lheil der Societätsmitglieder unverhältnißma- ßig vor Andern begünstigt. Es scheine ihm Vvrthcil genug gewährt zu sein, wenn es erlaubt bleibe, nur das Verbrennbare an einem massiven Hause zu versichern; wollte man aber noch mindere Beiträge von den wirklich versicherten Gegenständen ein treten lassen, so begünstige man diese Elaste der Contribuenten zweimal. Secr. Hartz: Zwar bestehe in der Oberlaufitz die Einrich tung, nach welcher neu gebaute massive Häuser 2 Jahre hin durch nicht beitragspflichtig wären; der Vortheil, der den Be sitzern aber daraus erwachse, sei höchst gering. Vor allen Dingen aber werde es nöthig sein, den Begriff eines „massiven Gebäudes" genau zu bestimmen, denn hierüber walte eine große Meinungsverschiedenheit ob; der Eine nenne ein Haus, dessen unterster Lheil aus Mauerwerk, der.übrige aus Lehm bestehe, und worauf sich ein Ziegeldach befinde, ein massives, der An dere wiederum nicht. Bei einem von der Oberlausitzer Brand versicherungsanstalt eingehakten Gutachten mehrerer Sachkundi gen habe sich eine dreifache Verschiedenheit der. Ansichten ergeben. ° v. Po lenz: Das Verhaltniß der Besitzer massiver Ge bäude in der Dberlausitz scheine hier nicht in Vergleich gebracht werden zu können. Denn wenn es auch denselben in den Vier städten erlaubt sei, jede noch so geringe Werthsbestimmung an zunehmen, so bekämen sie dagegen doch niemals für das Zer störte eine verhältnißmäßig höhere Summe, als sie versteuer ten ; und insofern man die mindern Beitrage als eine Prämie ansehe, werde darwider nichts zu sagen sein, wenn der Staat sie verabreiche. v. Einsiedel: Er schließe sich denjenigen an, welchege- gen das Amendement gesprochen hätten. Sollte es aber Am nähme finden, so würde es wenigstens ohne das Sousamendts ment des Bürgermeister Wehner gar nicht bestehen können.. O. Weber: Er glaube, daß der Vorschlag Sr. königl. Hoheit keine Beeinträchtigung der übrigen Lheilnehmer der Brandversicherungsanstalt enthalte, sondern vielmehr zum Vor- theil der Anstalt gereiche. Er wolle diese Ansicht durch ein Bei spiel erläutern. -In Waldheim sei cs, wie er gehört habe, das nämliche massive Haus gewesen, welches zweimal den Brand aufgehalten habe. Das einemal, wo eine ganze Reihe Hauser
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