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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 188. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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V UyßrrSrdLutliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 13. Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und acht und achtzigste öffentliche Slz- zung der zweiten Kammer, am 10. Febr. 1834. (Beschluß.)/ ' . Fortsetzung der Berathung über. dcn-Acricht der 1. Deputation, dm Gesetz entwurf wegen der privilegirtcn Gerichtsstände und einiger damit zusammen- ...... hängenden Gegenstände betreffend. Referent bemerkt dabei, daß sich die Deputation mit dem Grundsätze des Gesches m so fern habe nicht einverstehen können / als man privilegirte und exemte Gerichtsstände für ganz separate gehalten habe, und sich dieselbe nicht damit ver einigen könne, daß, da nach der Verfaffungsurkunde die privi- legirten Gerichtsstände aufhören sollen, dieselben unter einem andern Namen wieder hereingebracht würden. . Die Regel sei doch in ganz Deutschland, daß der ordentliche Richter der Rich ter des Ortes sei, und jede Ausnahme von dieser Regel begründe einen pnvilegirten Gerichtsstand. Nun sage die Constitution, daß nur bei be sondern Verhältnissen die'pnvilegirten Ge richtsstände fortdaucrn sollten, und da habe nun die Deputa tiongeglaubt, daß bloß bei der Universität Leipzig ein solches besonderes Verhältnis stattsinde, und zwar aus dem Grunde, weil seit Jahrhunderten dieses bestanden und besonders wegen- der Fremden zu berücksichtigen sei, da junge Leute einen großen Werth darauf legten. Dieser Grund falle aber bei der Berg akademie zu Freiberg, bei der chirurgisch -medicinischen Akade mie zu Dresden, , und. bei der Forst - und Landwirthschaftsaka- demie zu Tharandt, weg.. . , Staatsmimster v. Könneritz entgegnet, daß er spater über den Unterschied zwischen pnvilegirten und exemten Ge richtsständen einige Bemerkungen machen werde; es scheine ihm das Bedenken der Deputation nicht einzuschlagen; denn natürlich sei der Gesetzentwurf von der Ansicht ausgegangen, daß pur privilegirte Gerichtsstände, nach der Verfassungsur kunde aufgehoben werden sollen, in so fern nicht besondere Vcr-- rältnisse obwalteten. Die Deputation bemerke nur rücksicht-, lich der Universität zu Leipzig, daß die dortigen besondern Ver hältnisse einen privilegirtcn Gerichtsstand erforderten. Er möchte aber bezweifeln , ob nicht bei den übrigen derselbe Grund vor walte. Wenn man erwäge, worauf überhaupt ein solcher pri- vilcgirter Gerichtsstand der Akademien sich stütze, so liege der Grund darin, .weil die jungen Leute noch nicht in die bär gerlich en Verhältnisse eingetreten seien,, daß sie selbst mei stens ' noch unter Vormundschaft stünden, und' also eigentlich mehr eine Disciplinargewalt in Frage stehe.. Deshalb' bestan-- den auf Akademien, auch besondere Gerichte, wobei auch zugleich Professoren zugezogen, würden, welche auf die Verhältnisse und die Studien der jungen Leute Rücksicht nahmen. Ein an derer Grund, warum man einen privilegirtcn Gerichtsstand festgestellt habe, sei der, daß sie gewisse Corporation«: unter sich bildeten, namentlich bei Exceffen. Daß diese Verhältnisse nicht durchaus' bei der chirurgisch - medicinischen Akademie statt fänden, könne er nicht in Abrede stellen; allein, daß. bei der Bergakademie in Freiberg nicht dasselbe Vcrhältniß eintreten solle, als wie bcp der Universität zu Leipzig, wisse er in der That nicht, obwohl ihm die Verhältnisse nicht so genau bekannt seien.. Bei der Forst- und Landwicthfchastsakadcmie zu Tha randt habe es an sich weniger Interesse, da dort doch nur eine Jurisdiction vorkomme j welche das Justizamt ausübe, woran der Director der Forstakademie Thejl nehme, weshalb er durch seine Aufsicht auf die jungen Leute einwirken könne. Wünschens werth sei jedenfalls, daß wenigstens wo gemeinschaftliche Excesse. vorkäme'n, auch eine gemeinsame Gerichtsbehörde stattsinde. Die Deputation habe dieß auch angenommen, und er glaube,, sie werde damit einverstanden sein, daß dieß immer sein soll; denn wenn in den einzelnen Fallen erst ein solcher Auftrag er- theilt werden sollte, so würde darüber viele Zeit verlaufen und die Spuren sehr leicht verschwinden. Nach seiner Ansicht scheine ihm, als könne man die medicinisch-chirurgische Akademie weg lassen, bei her Bergakademie scheine aber doch die Beibehaltung in den Verhältnissen selbst zu liegen, und auch nach der Verfas sungsurkunde selbst gerechtfertigt. Referent: Auch die erste Kammer habe diese Ausnahme yowder Ausnahme nicht annehmen wollen, daß nämlich die, Bergakademisten von Freiberg einen eignen Gerichtsstand erhal ten sollen. Er müsse bemerken, daß der Grund, welcher ausge stellt worden sei, daß junge Leute keine eigentliche Disposition hätten, bei dem einen Gerichtsstände eben so, wie bei dem an-, dem cintrete; er sehe nicht ein, wie junge Leute, die vor dem Kreisamt zu Freiberg stehen könnten, nicht auch vor einem Stadt gericht stehen könnten. Der Grund scheine ihm nicht durchschla gend. Ferner müsse er gestehen, daß sich für die Verfassung der Universität nur der Grund anführcn lasse, daß sie seit Jahrhun derten so bestanden habe; aber bei den andern Instituten glaube er kaum, daß eine solche Rücksicht eintrete. Etwas übles habe es.immer, es sei undchleihe eine Ausscheidung, und ob diese von Nutzen sein könne, ob nicht Gleichheit vor dem Richter vorzügli cher sei,.möchteex nicht behaupten, Derselbe Grund, welcher die 1. Kammer bestimmt habe, die Studirenden aufderchirur- gisch'-medicinischen Akademie zu Dresden an den Ortsrichter zu .verweisen, müsse auch «bei den Freiberger Bergakademisten eintre ten..: . Eine Abweichung von der Regel, eine Abnormität sei ein
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