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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 201. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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bisher habe thun dürfen, und' was er gethan habe. Es sei nicht zu' verkennen, er habe Beispiele genug erlebt, daß die Militairgewalt ihre Gränzm überschritten habe; so sei es geschehen, daß ein Offi zier, der von einem Civilisten auf der Straße beleidigt wurde, einem Soldaten besohlen, jenen zu arretiren. Das sei eine Unge- bührniß. Ja, ihm sei auch der Fall vorgekommen, daß Offiziere 10 bis 12 Mann gegen Civilpersonen in reiner Privatsache com- mandirt hätten; das sei erst vor kurzer Zeit in der Provinz vorge- kommcn. Ferner habe er den Fall erlebt, daß eine Person, weil sie sic!) auf der Nedoute vor der eilften Stunde demaskirt habe, ver haftet worden, die Sache zu den Acten genommen, und jene nach langem Herumziehcn auf das Ehrenwort hin entlassen worden sei. Das seien große Ungebührnisse, er glaube aber, daß ihnen in die sem Gesetze nicht begegnet werden könne. Deshalb seien zwar verschiedene Borschlage gemacht worden; so solle man die Worte der Ordonnanz substiluiren. Allerdings sei dieß.eines Thesis zu weit, anderen Thesis zu enge. Ferner.sei beantragt, zu setzen: „Militairgewalt. " Den Ausdruck wünsche er nicht. Gewalt! Gewalt soll cs nicht sein, die Militairbehörde kann arretiren,. aber die Militairgewalt soll nicht eingreifen. Es ist auch beantragt worden, zu setzen: „im Dienste." Dieses würde er hinreichend halten, wenn er nicht die Besorgniß hätte, daß es zu Mißbräuchen führen könnte. Er finde überhaupt bedenklich, hier über in diesem Gesetzentwürfe nähere Bestimmungen dufzuneh- men; es habe hier nur ausgesprochen werden sollen, daß Solda ten, wenn sie innerhalb ihrer Competenz jemanden arretirt hätten, ihn nicht behalten, sondern an die Civrlgerichte abliefern sollten. Allerdings sei kein Zeitpunct bestimmt; bestimme man ihn aber .auch, so sei er in dem einen Falle zu weit, in dem andern zu kurz, unv er glaube, daß man doch nicht anders sagen könne, als: „ so bald als möglich." Siaatsminister v. Zez schwitz bemerkt, daß ihm der Fall, welchen Referent vorher angeführt, nicht bekannt sei, und er bitten müsse, daß der Referent ihm darüber nähern Auf schluß erlheile. Referent entgegnet, daß hie Untersuchung da gewesen sei, die Sache sei aktenkundig, und darüber erkannt worden. Der Präsident stellt nunmehr die Fragen: 1) Soll das Won: „Mililairgewalt" ausgenommen werden? Mik 44 Stimmen verneins. 2) Soll gesetzt werden: „so bald als möglich"? Gegen eine Stimme bejahet. 3) Wird her tz. in der Maße angenommen? Einstimmig bejahet. Zu tz. 33. (s. denselben a, a. O.) bemerkt das Deputations gutachten: . Der erste Satz dieses H.: Gattinnen, Wittwen, geschiedene Ehefrauen und Kinder der Militairpersonen haben ihren Gerichtsstand' bei dem Gericht ihres Aufenthaltorres, ist von der 1. Kammer angenommen, und derWegfall des zweiten .Satzes: Gehört oder gehörte der Ehemann oder Vater unter die §. 11. Nr.2. erwähnten Personen, so treten die Bestimmungen §.13., 14., Nr. 2. und 15. ein, beschlossen worden, die Deputation empfiehlt um so mehr, hier beizutreten, da sie bei Z. 11. Nr. 2. gegen den Gesetzentwurf sich erklärt hat, und die im gedachten Satz enthaltene Erweiterung des eximirten Gerichtsstandes nicht für sachgemäß halt." Staatsminister v. Könneritz bemerkt, daß das Ministe rium kein Bedenken habe, wenn der zweite Satz wegfalle. Demnach wird der erste Satz deS tz. einstimmig ange nommen, und der zweite Satz einstimmig abge- worfcn. Bei tz. 34. (s. dens. a. a. O.) findet die Deputation sich zu keiner Bemerkung veranlaßt; die 1. Kammer hat einstimmig den tz. angenommen und die 2. Kammer tritt einstimmig dieser Ansicht bei. Zu tz. 35. (s. denselben a. a. O.) hat die 1. Kammer begut achtet: Die 1. Kammer hat auch hier die Annahme beschlossen, die Deputation schlagt vor, beizutreten. Wird gleichfalls einstimmig angenommen. Zu tz. 36. (s. dens. a. a. O.) bemerkt die Deputation: Die 1. Kammer war mit dem Gesetzentwurf bei 1. 2. 4. 5, 6. einverstanden, beantragte dagegen bei 3. s. anstatt Concurse der Offiziere gehören vor das königl. Justizamt oder Justitiariat, in dessen Bezirk der Garnisonort liegt, oder in der Oberlausitz vor das Kreisamt zu Budissin, vielmehr zu sagen: „ Concurse der Offiziere gehören vor das Ge richt des Garnisonortes," die Deputation pflichtet dem um so mehr,bei, als das Gericht des Garnisonorres zu Führung des Concmses ja immer weit eher sich eignet, als ein oft weit entfern tes Iustizaint, auch nicht abzusehen ist, warum hei Wegfall der Mllitüirgnichlöbarkeit im Cvncuis ein anderer Civilrichrer, als der ordentliche des Wohnortes, eintretcn soll. — Bei 3. b. nahm die Kammer den Vorschlag ihrer Deputation an, wornacb Concurse der Unteroffiziers und Gemeinen vor dem Gericht des Wohnsitzortes des Vaters des in Concurs -Verfallenen, oder!» subsitlinm vor dem Gericht des H. imathsortes, oder endlich in Ermangelung beider vor dem Gericht des Garnisvnorteä verhandelt werden sollen, die Deputation schlägt vor, auch hier der 1'. Kammer beizutretsn, den Gesetzentwurf also bei 1. 2. 4.5. und 6. anzunehmen, und bei 3. folgende Fassung zu genehmigen: Concurse (nicht aber die der Eröffnung derselben vorhergehen den Handlungen) gehören vor die Cwilgerichte, und zwar a)d!c der Offiziere vor das Gericht des Garnisonortcs, b) bieder Unteroffiziere und Gemeinen vor das Gericht des Wohnsitz ortes des Vaters des in Concurs Verfallenen, oder in snb- kiflinm vor das Gericht des Heimathsortes, oder endlich in Er mangelung beider vor das Gericht des Garnisonortes. Die Kammer ertheilt dem ersten, zweiten, vierten und fünften Punctr ihre Zustimmung, und nimmt den dritten Punct nach dem Vorschläge der Deputation einstimmig, an, er klärt sich auch in d.?r Maße für den tz. (Beschluß folgt.). Dx.uck ur>.d Papin- vcn D, G. Teubner in Dresden. BeraylwortticheKpdMjon: P. Gretsch»!.
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