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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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rung von Harzern also kann dieConstituirung einer eigenen Berg- gerichtsbärkeit nicht veranlaßt haben. Damals, heißt es wei ter, als die Berggerichtsbarkeit entstand, gewährte der Bergbau eine so reiche Quelle für das Natmna.leinkommen, daß man des halb sich aufgcfordert sah, ihn zu bevorrechten. Nun fließt doch aber wohl jetzt die Quelle des Bergbaues für das Nationalein kommen reicher, als in den frühem Jahrhunderten. Die Rech nungen über das Ausbringen des Freiberger Bergbaues gehen zurück bis ins zweite Drittel des sechszehnten Jahrhunderts. Wenn damals das durchschnittliche Silberausbringen Eines Jah res in dem Zeitraum von 1531 —1580 betrug 20644 Thlr., - 1581 — 1630 - 18408 - - 1631 — 1680 - 11317 - so sind dagegen im Jahre 183162796 Thlr., und im Jahre 1832 55699 Thlr. ausgebracht worden, und es hat sich somit das Sik- berausbringen des Freiberger Reviers in der neuesten Zeit gegen das in den frühem Jahrhunderten auf das drei- bis fünffache er höht. Und wenn in neuerer Zeit das Obergebirge weniger als in altem von diesem Metall liefert, so wird das Zurückgebliebene gewiß reichlich durch die seitdem eingctretenen Kobalt- und Arse- niklieferungcn gedeckt. Ist also die Vermehrung des National einkommens durch den Bergbau Grund der eigenen Gerichtsbar keit desselben, sü ist dieser jetzt in höherm Grade als früher vor handen. „Um das unbändige Bergvolk einer streng beaufsichti genden Disciplm zu unterwerfen" wird als dritter Grund für die Berggerichtsbarkeit angeführt. Allerdings ist das Bergvolk jetzt weniger unbändig als in früherer Zeit; denn es ist überhaupt ge sitteter und hat wohl auch an Muth und Kraft verloren, weil der noch nach den alten niedrigen Preisen der Lebensmittel berech nete Lohn ihm nur ein kärgliches Auskommen gewahrt. Aber kn sofern der Bergmann zu Mannern seines Berufs, die mit ihm Mühen und Gefahren theilen, mehr Zutrauen hat als zu andern: werden auch jene in rechtlicher policeilicher Hinsicht sicherer und kräftiger auf ihn wirken können als Nichtberqleute. Und dieß war heut zu Tage noch ein Grund für bergmännische Justiz- und Policeibehörden. Indessen glaube ichdaß dieser, eben.so wie der vorige, nur ein untergeordneter Grund für Einführung der Berggerichtsbarkeit gewesen sei. Der Hauptgrund war ohne Zweifel der, daß man vor Jahrhunderten glaubte, nur der könne bergrechtliche.Angelegenheiten erörtern und entscheiden, der Kennt nisse vom Bergbaus habe; dieß war die Ursache für Einsetzung einer Causal-Berggerichtsbarkeit, und wenn man damit auch die Localgerichtsbarkeit und Police: verband, so geschah es deshalb, weil man voraussetzte, daß die Bergbeamten, welche sich täglich an den außerhalb der Städte gelegenen Bergwerksplätzen befän den/ Beides besser würden ausüben können als nicht dahin kom mende bürgerliche Obrigkeiten. Wie nun der Lauf der Zeit hierin eine wesentliche Aenderung hervorgebracht haben , wie die ange führten historischen Gründe für die. besondere Gerichtsbarkeit in den Hintergrund getreten sein sollen, das vermag ich in der That Nicht einzusehen. . - ' Wenn als ein Grund gegen die Berggerichtsbarkeit ange führtwird, daß derBergbaüdieUnterstützung des Staats in Anspruch nehme, so ist dieß, wenn es auf Geldmittel bezogen wird, nicht gegründet, indem der Bergbau blos von feinem eige nen Ertrage auf weitere Zeit hinaus unterhalten wird , und dann steht dieser Umstand mit der Berggerichtsbarkeit gar nicht in einem Cal'.sglverhaltnisse. Schemnitz, dessen Bergbau in der That mit Zuschuß Seiten der Krone betrieben wird, hat eben sowohl Berg gerichtsbarkeit, wie Mexiko und Peru mit seinen reichen Ausbeu ten. Wenn es weiter heißt: Die Civilisation sei so weit vorgeschritten, daß in deren Verfolg dieNothwen- digkeit einer besonder» Disciplin sich weit weniger herausftelle, als es in der Vorzeit der Fall gewe sen: so ist ja von einer Aenderung der Disciplin nicht die Rede, sondern von Aenderung.der Gerichtsverfassung, Und ist auch die Civilisation vorgeschritten, so zeigen sich diese Fortschritte nichH gerade in allgemeinerer Verbreitung gründlicher Bergwcrkskennt- nisse, so daß man sic ohne Weiteres den Civilgerichtsbehörden in den Bergwerksgegcnden zutrauen könnte. Vielmehr gilt wohl, was Mron äe Villekvsse, Chef des französischen Bergbaues, kn seinem bekannten Werke über den Mineralreichthum im Jahre 1810 geschrieben hat. Es giebt, sagt er ungefähr, keinen Ge genstand, über welchen mehr irrige Ansichten verbreitet waren, als über den Bergbau. Wenn Manner von einer gewissen Bil dung oft ganz richtig urtheilen über Ackerbau, Forstwirthfchaft, öffentliche und Prkvatanlagen, Gang und Betrieb der Gewerbe, ohne sich gerade einem gründlichen Studium dieser Gegenstände gewidmet zu haben: so kommt es daher, weil sie von Jugend auf Felder und Wälder, Gebäude, Handwerke, Fabriken undMa- nufacturen gesehen haben, und daher im Stande gewesen sind, sich richtige Begriffe davon zu verschaffen. Ganz anders ist es hinsichtlich des Bergbaues. Man kann sonst sehr unterrichtet, und doch nicht in seine unterirdische Werkstätte niedergestiegen sein u. s. w. Ist übrigens auch Letztes etwa einmal geschehen, so hindert die Befangenheit, welche die ungewohnten, schauer lichen Umgebungen hervorbringen, die Bildung richtiger Vor stellungen, und am wenigsten giebt solch eine einzelne Befahrung einen richtigen Begriff von. der Größe und dem Zusammenhangs des Bergbaues eines ganzen Erzreviers. Ich kann daher die gegen die Nothwendigkeit einer eigenen Berggerichtsbarkeit erreg ten Zweifel keinesweges theilen, und wenn man solche in der Maße, wie sie jetzt besteht, nicht mehr angemessen findet, scheint mir der Grund davon in etwas Anderm, als dem von der Depu tation Angeführten zu liegen, nämlich darin, daß die unter Berg gerichtsbarkeit gebliebenen ungangbaren Zechenhäuser in den Be sitz von Nichtbergleuten gekommen sind, die darin, allerhand Gewerbe betreiben, wobei sie sich unter dem Schutz der Bergfrei heit den Commun - und Staatslasten anderer ihrer Gewerbsge nossen entziehen. Daher sind mit diesen und mit ihren Behörden Reibungen entstanden, die aber auch nicht selten von letzteren aus Abneigung gegen den Bergbau, welche, wie so oft, auch hier Mangel an Kenntniß desselben zum Grunde hatte, hervorgerufen, auch wohl von beiderlei Bergbehörden durch ungefälliges, un nachgiebiges Benehmen veranlaßt worden, also rein persönlichen Ursprunges sind. Daß man jene ungangbaren Zechenhauser in die Hände von Gewerbtreibenden außer dem Bergwerks stände hat kommen lassen, hat demnächst dem Zweck, aus welchem sie
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