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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 189. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Verglich ter angetragen. Allerdings finde auch ich eine solche Einrichtung verfassungsmäßig und sonst vortheilhaft. In wie weit aber dabei der Kosten wegen vermieden werden könne, den §. 243. der allgemeinen Städteordnung, wonach unter gewissen Umstanden die Verwaltungs - und Justizbehörde vereinigt sein kann , analog hier anzuwenden, dürfte dem Ermessen der Regie rung zu überlassen, ein bestimmter Antrag aber darauf um so we niger zu richten sein, als bei der Beschränkung der Bergjurisdic- tivn die Bergrichter äußerst mäßige Geschäfte erhalten würden. Wenn die Deputation der Meinung ist, daß die Bergrichter die Bergschreiber überflüssig machen würden, so kann ich ihr nicht beipflichten, da der Bergschreiber in den kleinern Bcrgämtern in der Regel die einzige zur Federführung vorhandene Person ist. Die Gegenschreibcrfunction ließe sich allerdings vielleicht mit der Bergrichterstelle vereinigen. Aber sie ist außer Freiberg sehr ge ring dotirt. Für mehre der ohnehin bereits 6 bis 8 Stunden von einander gelegenen Bergämter nur Einen Bergrichter anzu stellen, würde die größten Uebel bei der Justizpflege, Langsam keit, Kostbarkeit, Abwesenheit der Richter zur rechten Zeit her beiführen. Darüber, ob man den Bergmeistern das Studium der Rechte auch in dem Falle erlassen wolle, wenn man studirte Bergschreiber entbehren kann, läßt sich für und wider sprechen: Jedenfalls bleibt dieß Verwaltungssache. Staatsminister v. Zeschaur Die geehrte Deputation hat sich über diesen Gegenstand in vorausgeschickten Bemerkungen verbreitet, und Referent hat diese durch sehr treffende Bemer kungen unterstützt. Ich habe nur die Paar Worte auszuspre- chcn, daß die Regierung durchaus keinen Staat im Staate'ha ben wolle, fei es ein Bergstaat oder ein anderer, daßsie«die Trennung der Justiz von der Administration, so weit cs irgend thunlichist, und ohne Nachtheil für die Sache geschehen-kann, beabsichtige und davon auch im vorliegenden Gesetzentwürfe Be weise geliefert habe. Sie hat aber geglaubt, daß nicht rath- sam fei, jetzt zu weit zu gehen, und dadurch Nachtheile herbei zuführen. Die geehrte Deputation hat den Punct herausgeho ben, daß bei den Bergofficianten jetzt noch die Sporteln bestan den, und dieß äußerst nachtheilig sei. Damit ist die Regierung vollkommen einverstanden, daß dieses nächtheilig und ein Uebel- stand sei, der wohl der Verbesserung bedürfe. Dieseist auch auf einigen Punkten geschehen, indessen war der dadurch für die Staatskasse entstehende Ausfall nicht unbedeutend. Bemerken muß ich, daß bei den Bergbehörden die Sporteln nicht allein statt finden; denn bei den Patrimonialgerichten ist dieß auch der Fall. Wenn die geehrte Deputation den frühem Ertrag des Berg baues als Grund zu ihrer Ansicht annimmt, so möchte ich dem nicht beitretcn und schließe mich in dieser Hinsicht dem an, was der Abg. Oehlschlägel gesagt hat. Es ist möglich, daß in frü herer Zeit der Bergbau für die Staatskasse einträglicher, war; in Beziehung aber auf die Wichtigkeit und das Ausbringen der Gegenstände, welche zu Lage gefördert werden, ist er nie wich tiger als jetzt gewesen- und in dieser Beziehung möchte wohl kein Grund vorhanden sein, jetzt eine Abänderung eintreten zu lassen. Was den beigefügten Vorschlag, besondere Bergrichter zu ernennen, anlangt, so ist das ein Gegenstand, welcher je denfalls mehr der Erwägung bedarf, und in den Bereich der Verwaltung gehört. Im Voraus möchte ich bemerken, daß sich auch hierbei Herausstellen wird, wie schwierig es überhaupt ist, wenn man zu sehr trennt und scheidet, wenn man die Justiz von der Verwaltung, das Civil- vom Criminalrecht scheidet. In der Theorie ist der Grundsatz richtig, aber praktisch treten andere Nachtheile hinzu; xs führt dahin, daß, wenn die Ko sten nicht im Mißverhältnisse mit dem Zwecke sein sollen, die Bezirke sehr groß werden müßten, woraus mancherlei Nachtheile entstehen dürften. Das, was sich in dieser Beziehung noch zweckmäßiges sagen laßt, dürfte sich bei den einzelnen noch anbringen lassen. Referent: Es ist sowohl von Seiten des Abg. Oehlschlä gel, als des Hm. Staatsministers dem Anfuhren der Deputa tion widersprochen worden; allein dieser Widerspruch läßt sich beseitigen, wenn man das Brutto- und Nettoeinkommen unter scheidet. Wohl ist möglich, daßchas Bruttoeinkommen kn jetzi ger Zeit größer ist, aber das Nettoergebniß ist unter allem Ver gleich ungemein niedriger als in früherer Zeit, und zwar aus 2 Gründen; einmal, weil der Betrieb viel theurer geworden ist; man hat einen größer» Stollenbau unternehmen müssen. Dann aber (das Erste ist nicht zu vermeiden gewesen) zweitens, nehme ich die Regiekosten von sonst und jetzt, nehme ich das Beamten heer von sonst und jetzt, und die Summe, nachdem das Beämtenhecr sich bis auf das 3 bis 4fache vermehrt hat und nachdem der Bergkalendrr mehr als eine Fingerdicke erreicht hat, so muß ich bekennen, daß das Bergeinkommen jetzt ein ganz an deres Ergebnkß gewährt, als früher. Dessen ungeachtet habe ich den Bergbau in Schutz genommen. Ich bemerke, daß, als bei dem vorigen Landtage der Deputation, welcher ich an gehörte, die Rechnungen vorgelegt wurden- so habe ich gese hen , daß sich Einnahme und Ausgabe ganz gleich gestellt hat, und daher glaube ich wohl, mich daraus stützen zu können, daß jetzt in dieser Beziehung ein anderes Interesse obwaltet. Nehme ich nun die Prachtbauten, welche man begonnen hat, wenn ich das in den Blattern oft besprochene Amalgamirwerk, wenn ich die 3 Oefer^erwage, welche sehr viel gekostet haben, während man doch sagt, daß man die Erze anderswo eben so gut bear beiten könne, so muß ich gestehen, daß bei der Regie bedeutende Mängel obzuwalten scheinen, und cs ist dadurch das Nationak- intcresse bedeutend geschmälert worden. Man hat noch bemerkt, daß der Lohn des Bergmanns sehr gering sei. Dieß ist theil- weise wahr,- thcilweise weniger wahr. Es ist nicht wahr, in so fern er um Geding arbeitet, nicht wahr, wenn er auf Dop pelschicht arbeitet, und das ist faktisch, daß ein Mann 16 Stun den änfährt und dann noch auf Tagsarbeit geht. Ich besorge, daß §.31. der Verfassungsurkunde dem Bergbau große Schwie rigkeiten in den Weg legen möchte. Wenn ich diese Bestim mung der Constitution ins Auge fasse, und wenn ich auf unsere alte Bergordnung, die längst verrostete, komme, und dann g'
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