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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 190. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2S5. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 17. Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert und neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, den 13. Februar 1834, Fortsetzung der Berathung über dm Bericht der 1. Deputation, den Gesetz entwurf wegen der privilegkrtcn Gerichtsstände und einiger damit zusam menhängenden Gegenstände betreffend. Die Sitzung beginnt nach halb 10 Uhr; das Protokoll der jüngsten wird verlesen, genehmigt, und von den Abgg. Aten- städtund Sachße mit unterzeichnet. Die Registrande enthalt; 1) Die Protokolle der 1, Kammer vom 22., 23., 24. und 25. Januar-1834, die Berathung dieser Kammer über den Ent? wmf des abgeänderten Strafgesetzbuchs für die köm'gl. sächs, Truppen; an die 1, Deputation, 2) DerAbg. Rost überreicht eine Petition mehrerer Gastwirthe des platten Landes, Christian Gottlob Schraders in Leubrn und Cons, in 35 andernDrtschaft ten, worinnen dieselben bitten, daß die Ständeversammlung sich bei den betreffenden Behörden für Beschränkung der Asterschen ken und dadurch verbesserte Stellung der Gasthofsnahrungen verwende, und richtet seinen Antrag eben dahin; an die 4. Depu tation. 3) Bericht der 3. Deputation der 2. Kammer vom 16. Februar 1834, über die Vorstellung der evangelischen Geist lichkeit der Stadt Dresden, die Glcichheitsverhältniffe der evan gelischen und katholischen Kirche der Kreislande; auf die Tages ordnung. Der Präsident macht der Kammer hierauf noch dieAn- , znge, daß er dem Deputaten Scholze wegen dringender Familien verhältnisse einen vorläufigen Urlaub bewilligt habe, Die Tagesordnung enthielt die fortgesetzte Berathung des Gesetzentwurfes über die prjvilegirten Gerichtsstände. Referent Eisenstuck' besteigt die Rednerhühne, da sts hoch der Präsident an die Kammer die Frage richtete, ob je« Mnd noch im Allgemeinen über die in Frage stehenden zu sprechen verlange, melden sich mehrere Äbgg. und es wird des halb die allgemeine Berathung wieder ausgenommen, .Viceprasidertt I). Haase äußert; Wie er aus dem Proto kolle der gestrigen Sitzung, welcher er nicht beiwohnen können, ersehen habe, sei der Antrag gestellt worden, die 48. bis 53. auszusetzen, um erst zu sehen, welcher Beschluß über Vie Patrimonialgerichtsbarkeit gefaßt werde, Er stehe nicht an, diesem Anträge bsiztsircten. Wenn aber die Kammer auf diese U. selbst eingehe, so schlage er vyr: „die Berggerichtsbarkeit überhaupt aufzuhehen"; nach seiner Ansicht bedürfe es keiner besondern Berggestchte; die streifigen Bergrechtssachen sowohl, als die sogenannten Kcrggerichts- Criminälfälle könnten recht füglich an hie gewöhnlichen und ordentlichen Drtsgerichte zurück gegeben werden. Man werde dann in streitigen Bergrechts sachen, welche das Mein und Dein anlangten, vondemBerg- schyppenstuhl zu Freiberg versprechen lassen, die zweite Instanz werde durch das-Appellationsgerkcht und die dritte durch das Oherappellationsgericht, wie der Gesetzentwurf enthalte, ge bildet werden, Zur Motivlrung dieses Antrags glaube er, reiche zu, zu bemerken, daß alle Criminälfälle, die man den Bergge richten ausschließlich anweisen wolle, gar nichts Absonderliches enthielten, warum sie den gewöhnlichen Criminalgerichten zu entnehmen; alle Criminälfälle waren nach den Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts zu beurtheilen, ein besonderes Berg strafrecht kenne er nicht. Was aber solche Fälle anlange, wo es sich um Mein und Dein handele, so gebe er zwar zu, daß eint besondere Kenntniß zu deren Beurtheilung gehöre, indessen darauf sei bei seinem Antrag, diese dem Bergschöppenstuhl zum Verspruch zuzuweisen, hinlängliche Rücksicht genommen; dieß letztere Auskunftsmittel würde übrigens noch den Nutzen haben, in den Entscheidungen eine Gleichheit im Sprechen her- beizusühren, Abg. Oehlschlagel; Ich kann dem nicht betreten, in dem zu Lnstruirung der Sachen in der ersten Instanz dir spe- ciellsten Kenntnisse des Bergbaues unumgänglich nöthig sind. Ich führe folgendes Beispiel an; Zwei Bergleute scherzen mit einander in der Grube in der Nahe eines Schachtes. Der eine stößt den andern unter den Schacht, in welchem eben ein gefüll ter Kübel in die Höhe gezogen wird. AB diesem fällt zufällig ein Stein und schlägt den Getroffenen todt. Da hat der, welcher gestoßen, ein Verbrechen begangen, das eines kmrü- ciäii culjwsi; aber nur deswegen ist das Stößen zum Verbre chen geworden, weil es von einem Bergmanne kam, der wußte und wissen mußte, daß der Aufenthalt unter einem Schachte, jn welchem ein Kübel in die Höhe gezogen wird, nicht statt fin den dürfe. Auf diesem Umstande beruht der Thatbeftand des Verbrechens. Kennt ihn der untersuchende Richter nicht, so wird er letztem nicht richtig eruircn. Und wie kann man einem Nichtbergmannc die Kenntniß solcher speciellen Verhältnisse zu trauen. Überhaupt sind ja die Begriffe und Ansichten, welche über den Bergbau verbreitet sind, wie ich bereits gestern er wähnt habe, gewöhnlich sehr irrig, und selbst das, was daw über in der Kammer von Zeit zu Zeit gesagt worden, giebt Be weis davon. Ich muß auf Einiges zurückkommen, um, was ich sage, zu erläutern. Es ist vor einiger Zeit als etwas Ta- delnswerthes bemerkt worden, daß es Gruben gäbe, welche nur mit drei Mann belegt seien; und doch ist die Belegung einer Grube mit drei Mann oft die vorteilhafteste für sie, wie der Fall sein kann, wenn die Grube in einem bloßen Stollen besteht, der nur nach einer Richtung hin betrieben wird. Oft kann man
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