Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 172. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
M SST. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 6. Januar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. zwei und siebenzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 31. Dec. 1833. (Beschluß.) Beratung über den anderwekten Bericht den 3. Deputation, den Beschluß der I. Kammer, auf die Petition des Abg. Sachße, die Aufhebung des 8-19. des Mandates wider die Selbstrache betr. — Berathung über den anderwei- ten Bericht der 3. Deputat-, die vom .Viccpräsidentcn V. Haase beantragten Maßregeln zu Beschleunigung des Erscheinens neuer Gesetzbücher betreffend. Die Kammer beschloß, sofort in die Berathung dieses Ge genstandes eingehen zu wollen, und es nimmt Staatsminister v. Könneritz das Wort, und äußert, daß dem Anträge von Seiten der Staatsregierung ein Beden ken nicht entgegenstehe; denn wenn auch darauf hingewiesen worden sei, daß bei gegenwärtigem Landtage die Geschäfte sehr bedeutend seien, so werde das Gesetz doch so kurz sein, daß cs nicht dufyalten werde. In Bezug auf den Bericht bemerke er nur einiges, von dem er nicht wünsche, daß es in dem Anträge ausgenommen werde. Es sei gesagt worden, daß schon die Zustimmung von Seiten der Regierung vorliege. Von ihm könne die Aeußerung wohl geschehen sein, allein da noch nicht die Genehmigung des Regenten vorliege, so könne nicht darauf Bezug genommen werden, daß die Regierung die Zustimmung ertheilt habe. Ein zweiter Gegenstand sei der, daß nicht so bestimmt in der Schrift ausgesprochen werden möchte, es be dürfe nichts, als die Bestimmung, daß der tz. jenes Gesetzes aufgehoben werde. Es würde das Gesetz allerdings sehr kurz sein, aber es werde doch der Erwägung bedürfen, ob nicht eini ges auszunehmen sei, z. B. die Injurien gegen Obrigkeiten. Wenn also dieses nicht so bestimmt in der Schrift ausgedrückt werde, so habe er kein Bedenken gegen den Antrag. Nach dieser Erklärung tritt die Kammer dem Anträge der Deputation bei. ' ll. Verlesen des anderweiten Berichtes der 3. Deputation, die vom Vicepräsident v. Haase beantragten Maßregeln zur Beschleunigung des Erscheinens neuer Gesetzbücher betreffend. Abg. Richter (aus Lengenfeld) verliest den Bericht fol genden Inhalts: Die 2. Kammer hatte in Bezug auf den oben bezeichneten Antrag des v. Haase und nach vorausgegangenem Bericht ihrer 3. Deputation bei den am 19. Juli d. I. gepflogenen Verhand lungen den Deputationsvorschlag unter Nr. 1.: „daß im Ein verständnis mit der 1. Kammer die hohe Staatsregierung ersucht werde, die wirksamsten Maßregeln zu ergreifen, damit dem Lande ein vollständiges und zweckmäßiges Civil- und Strafgesetz buch , so wie eine verbesserte Gerichtsordnung zu Theil werde, diese Einleitungen auch dergestalt zu beschleunigen, daß die be treffenden Entwürfe der nächsten Ständeversammlung zur Be rathung vorgelegt werden könnten", ihre Zustimmung gegeben. Die 1. Kammer hat sich über diese Beschlußnahme der 2. Kammer von ihrer 1. Deputation Bericht erstatten lassen und für einen sol chen Antrag an die hohe Staatsregierung nur in veränderter Fas sung und unter verschiedenen Modifikationen entschieden. — Es möchten nämlich a)die beiden Kammern die ertheilte Zusicherung, wie schon der nächsten Ständeversammlung der Entwurf eines Criminalgesetzbuches zur Begutachtung vorgelegt werden solle, dankbar annehmen, ferner b)die Bitte dahin richten, es möch ten die Vorarbeiten dergestalt beschleunigt werden, daß der abge druckte Entwurf wenigstens ein halbes Jahr vor Eröffnung des Landtags zur Vorlegung gelangen könne. — Es möchte ferner v) die nach Z.114. derVerfaffungsurkunde und Z.120. der Land tagsordnung erforderliche könkgl. Genehmigung nachgesucht wer den, um vor dem Schluffe des gegenwärtigen Landtages in bei den Kammern zur Wahl der in gedachten ZZ. näher bezeichneten gemeinschaftlichen Deputation vorschreiten zu können, damit diese vor Eröffnung des Landtags unverweilt zusammentrete, den Entwurf prüfe und den von ihr abgefaßten Bericht bei Eröffnung des Landtags übergebe. — ü) Die Kammer sich des in der 2. Kammer beschlossenen Antrags auf eine schon bei der nächsten Ständeversammlunq zu bewirkende Vorlegung eines Zivilgesetz buches und einer Proceßordnung sich enthalten, dagegen aber möchten s) beide Kammern ihr Bitte dahin richten, daß die Vor legung des (Zivilgesetzbuches und der mit selbigem in sehr naher Verbindung stehenden Proceßordnung da möglich spätestens zu dem auf das Jahr 1839 fallenden Landtag bewirkt werde; 1) man möge erklären, esscheineangemessen, das unter lr. und e. vorge schriebene Verfahren auch hier eintreten zu lassen, x) Man möge einen Antrag dahin stellen, daß die unter dies en Pracautionen zu Stande gebrachten Gesetzentwürfe auf ähnliche Weise, wie bis her, zur Kenntniß des Publicums gebracht werden, um auf die sem Wege die Stimmen achtbarer Männer in Zeiten vernehmen zu können. — Endlich hat noch die 1. Kammer, nachdem sie in Conformität mit der 2. Kammer dem Lheile des Haase'schen An trags, welcher auf eine vorläufige Beschlußfassung über die bei Bearbeitung des Criminal- und Civilgesetzbuchs zu beobachten den Grundsätze, so wie auf die Ernennung einer Deputation zur Berathung Lei Bearbeitung der Gesetzbücher gerichtet ist, ihren Beifall versagt hatte, den Vorschlag ihrer Deputation zur Be schlußnahme erhoben, welcher also lautet: „die vorher erwähnte zur Begutachtung des Gesetzbuchs aus beiden Kammern erwählte Deputation habe ihren Dcputationsbericht weniger auf Fassung der einzelnen Paragraphen, wo diese nicht als von wesentlichem Einflüsse auf das Princip selbst sich darböte, als vielmehr auf die ihrem Gutachten zu Grunde liegenden Principien zu stellen, so wohl in Beziehung auf diejenigen wesentlichen Bestimmungen, in welchen sie dem Entwürfe beipflichte, als in Beziehung auf diejenigen, in welchen sie einer abweichenden Meinung folge.— Nach einer mit möglichster Anschaulichkeit und Klarheit hervorge hobenen Bezeichnung der bei jeder von ihr angestellten Erörte rung in Betracht zu ziehenden praktischen Wendepuncte läge es ihr ob, zugleich die Fragen hinzuzufügen, welche nach beendig ter Discussion durch ein Ja oder Nein der Entscheidung der Kammer anheim zu geben wären".— Am Schluffe hat die gegen-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder