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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 202. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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L836 Ungeschützt werden müßten, und hat daher einen Geistlichen zu-1 Vicepräsident v. Haase: Ich konnte gleich anfangs bei gezogen, der aber nicht als Richter concurrirt. - Ich muß offen- Lesung des Berichts mich mit der Deputation in diesem Puncte herzig sagen, daß ich mit großem Bedauern einen mächtigen ' nicht vereinigen; vielmehr muß ich der 1. Kammer hier beistim- Rückschritt gegen unfern Nachbarstaat darin erkenne, wenn man men; die Verhandlung in solcher, und die Gründe, welche von der tridentinischen Synode die Huldigung leisten wollte. Es ist mehreren Mitgliedern derselben aufgestellt wurden, sind für mich alles das, was in der 1. Kammer gesagt wurde, (ich bin zwar' wenigstens so klar und überzeugend, daß ich ihrer Ansicht völlig weit entfernt, über den höhern oder mindern Werth desselben ? beipflichten muß, wonach auch Geistliche bei Ehestreitigkeiten als etwas zu sagen) von der Art, und diese Ueberzeugung kann ich t Gerichtsbeisitzer zugezogen werden sollen. Wenn wir nämlich die nicht von mir verbannen, daß immer, wenn auch etwasFormelleS i Ehe betrachten, so müssen wir sie nicht bloß vom Gebiete des darin liegt, doch materiell der papistische Saeramentsbegriff und Rechtes aus, sondern auch vorzüglich von dem der Moral und die tridentinische Synode im Gefolge desselben hewortritt. Im i Religion aus betrachten. Es ist allerdings ein großer Unterschied gewaltigen Jrrthum steht man, wenn man glaubt, dem geistli chen Stande dadurch eine höhere Würde zu gewahren. Meine Erfahrung hat mich hinlänglich belehrt, daß, wenn etwas die Würde des geistlichen Standes im Volke compromittirt hat, in der That seine Stimme bei Ehesachen dieses gethan hat. Es ist auch darüber ein Schristchen herausgekommen, und wer solche Verhandlungen beiden Consistorienmitangchörthat, wird den geistlichen Richter beklagen müssen, wie dieser die unzartesten Ge genstände, das Spielen mit dem Eide anhören und als Richter zwischen dem Character eines alltäglichen Vertragsgcschäftes und zwischen dem sittlich moralischen Character der Ehe. Dieß er kennt gewiß jeder von uns an, jeder wird zugeben, daß er dm Ehevertrag mit ganz andern Gefühlen geschlossen hat, als die wichtigsten bürgerlichen Contracte. Das Nämliche findet auch ohne Zweifel bei jedem im Volke statt, und der sittliche Character der Ehe würde getrübt werden, wenn ohne Concurrenz der Geist lichkeit eine Scheidung bei dem Appellationsgerichte erfolgen sollte. Findet der Staat es für gut, daß das Eheband unter dabei sitzen muß.. Ich gestehe offen, daß Collusionseide seit 20 Jahren mein Gewissen tief verletzt haben. Ich halte sie wirk lich für eine Schmach unserer Gesetzgebung, und den Nutzen, welchen sie gewähren sollen, sehe ich nicht ein. Man muß doch das Gebiet der Religion, das der Gesittung und das des Rechtes unterscheiden. Sobald die Religiosität in das Gebiet des Rech tes übergeht, kann das Gebiet der Sitten nicht mehr berücksich tigt werden, sondern muß behandelt werden, wie das Gesetz be stimmt , und ob Luntgekleidete oder schwarzgekleidete Richter da sitzen, ist gleich ; denn die Zeit ist vorüber, wo dieser Unterschied noch berücksichtigt wurde. Das ist richtig, daß der Geistliche immer die stumme Rolle spielen muß, wenn es zur Discussion solcher Gegenstände kommt. Ich muß darauf aufmerksam ma chen, daß es nach dem Beschlüsse der I, Kammer heißt: „Bei Resolutionen und Entscheidungen, wo die Besichtigung anzu ordnen ist, muß der Geistliche zugezogen werden." Das wird die Folge haben, daß man Ehesachen an besondern Tagen vornehmen oder die Geistlichen bei jeder Sitzung warten müssen, ob es nicht etwas für sie giebt. Ich muß noch etwas erwähnen und will Zwickau anführen, wo nur ein katholischer Geistlicher vorhanden ist. Wenn nun bei gemischten Ehen zwei katholische zugezogen werden sollen, so müßte immer einer mit der Eilpost hin und hex gehen. Uebrigens gehe ich noch einen Punct zu erwägen. Es Mitwirkung der Kirche geknüpft werde, so sollte auch folgerichtig der Ehevertrag unter Zuziehung des Geistlichen hinwiederum ge trennt werden. Würde aber nach der Meinung der Deputation dieses Princip geändert, so wäre es am besten, daß man auch die Schließung der Ehe mit Ausschluß der Kirche bloß unter einen bürgerlichen Richter stelle. Sowohl wegen der Natur des Ehe vertrags , als auch aus Achtung gegen die volksthümliche Mei nung über denselben stimme ich daher der 1. Kammer bei. Man kann leicht einen Schritt vorwärts thun, schwer aber einen zurück; wir wollen nicht allzu schnell alte, in das Volksleben tief eingrei fende Institute aufheben, keinen Sprung machen, besser ist es in solchem Falle, langsamer vorwärts schreiten und Uebergänge suchen. In der That, ich weiß sonst nicht, wo unser Ziel sein wird, in der letzten Sitzung wurde schon die Frage erhoben, ob nicht das Aufgebot ganz wegfallen könne, und bald dürfte dann ! auch gefragt werden, ob eine Trauung überhaupt nöthig sei. Was «vom Referenten gesagt wurde in Bezug auf das tridentinische S Concilium, so halte ich dieß auf die vorliegende Angelegenheit von ganz keinem Einfluß, und eben so wenig das, was derselbe über die Collusionseide erwähnte; diese Rücksichten erscheinen mir sehr untergeordnet. Demnach kann ich nicht umhin, der I. Kammer beizutreten. (Fortsetzung folgt.) ist fortwährend in mehreren Petitionen die Frage erhoben worden, ob denn auf den Staatshaushalt große Kosten für die katholische Geistlichkeit zu walzen seien. Ich gebe nun zu erwägen, ob es rathsam sei, hier im Gesetze eine Concurrenz der katholischen Geistlichen zu begründen, auf deren Begründung gestützt werden könnte, daß der Staat auch diese Geistlichen aus seinen Mitteln Druckfehler. In Str, 294. h. Bl. S. 2803. Sp. 1. A. 11,14 u. 15. v, o. ist statt Thir. „Mark" zu lesen; ebcnd. 1.84. v.o. statt rechtlicher po- liceilicher l.,/rechtlicher und policejlicher;" ebend. Sp.2. Z.L.p.^u. statt Bergbehörden l- „Behörden." honoriren müßte. Druck und Papier pon B. G. Axubnex jn Dresden. Verantwortliche Redaction : v. Gretsches.
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