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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 191. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2S7. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 19. Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Hundert u. ein u. neunzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 14. Februar 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Beratung über den Bericht der 1. Deputation, den Gefetz- «ntwurf wegen der privilegirtcn Gerichtsstände und einiger damit zusam menhängenden Gegenstände betreffend. Abg. Axt: Ich glaube, es ist zunächst nothwendig, die beiden Fragen zu sondern: Erstens, ob wirklich die Veränderung vorgehen soll, ob die Ehcstreitigkeiten an das weltliche Gericht überwiesen werden sollen, und dann zweitens, ob noch Geistliche bei dem weltlichen .Gerichte zugezogen werden sollen. Ich erlaube mir, über die erste Frage zunächst meine Ansichten vorzutragen. Dieser Gegenstand ist in der 1. Kammer mit Gründlichkeit bera- thcn worden, und sie hat sich für diese allgemeine Frage mit Aus nahme einer Stimme entschieden ; allein dieser Stimme ist ein gro ßes Gewicht beizulegen, da sie von dem ersten Vertreter der evangelischen Kirche ausgegarzgen ist. Indessen bedauere ich, mich dieser Ansicht nicht anschließen zu können, und muß mich für die Überweisung an die weltlichen Richter erklären. Ich ver kenne nicht die Wichtigkeit des ehelichen Bandes; ich bin über zeugt, daß durch sie die moralische Seite des Volkes gehoben wird, daß sie die Pflanzschule unserer Mitbürger ist; mir ist nicht unbekannt, welche Ansicht das Chn'stenthum über die Ehe ver breitet hat, und ich kann nicht leugnen, daß in der heiligen Schrift bestimmt ausgesprochen ist, daß die Ehe unauflösbar sei, mit alleiniger Ausnahme des Treubruches. Dessenungeachtet fühle ich mich gedrungen, mich für die Ueberweisung zu erklären. Ist einmal in der Ehe es dahin gediehen, daß Streitigkeiten nicht bloß im Innern derselben entstanden, sondern aus dem verborge nen Kreise des häuslichen Lebens getreten sind, daß sie offenkun dig geworden, ja sogar Partheksache werden, so scheint mir, sind schon die beiden wesentlichen Grundpfeiler der Verbindung, .gegen seitige Liebe und Achtung, großentheils erschüttert. Deswegen kann ich aber doch auch versichern, daß es möglich ist, durch Ver mittelung der Religion Frieden zu stiften, so daß er bisweilen doch von Dauer ist; denn oft sind nur Mißverständnisse unter die Ehe leute getreten, und es ist daher ein Dritter nothwendig, der die Grundpfeiler des ehelichen Lebens wieder befestigt. Allein sind diese Grundpfeiler gänzlich dadurch umgestoßcn, daß man sich nicht mehr begnügt, die Vermittlung bei dem Ortspfarrer zu su chen, ist Gleichgiltigkeit, Kälte und Mißtrauen eingetreten, so scheint mir, daß das eheliche Verhältniß factifch schon aufgelöst ist. Es verlieren die moralischen Grundsätze ihre Kraft und Gil tigkeit und die Kirche muß in einem solchen Falle mit Bedauern ihr Amt niederlegen, und nachdem die Liebe vorher umsonst die Versöhnung versucht hat, muß der Staat, der Gerichtshof, die Trennung aussprechen, und zwar um dem weit großem Hebel stande und großem Gefahren vorzubeugen; denn welches Unglück durch ein böses Beispiel in der Gemeinde und an den Kindern an gerichtet wird, wenn ein solches mißliches Verhältniß unter den Ehegatten fortbesteht, ist wohl bekannt. Deshalb glaube ich, es giebt einen Punct, eine Grenze, wo die Kirche daran zweifeln muß, durch religiöse und moralische Beweggründe die Ehegatten zürn Frieden zurückzuführen, wo ihr Wirken aufhört und sie es in die Hände des Rechtes geben muß. Dafür spricht auch die Er fahrung ; denn es ist bekannt, daß auch der zweite Sühneversuch, welcher beim Superintendent stattfand, selten zu einem Resultate geführt hat. Das ist auch natürlich; soll ein Sühneversuch mit Erfolg gemacht werden, so kann er nur von dem ausgehen, der in die Verhältnisse der Betheiligten genau eingeweiht ist, der weiß, wie sich die Zwistigkeiten in der Familie erzeugt haben, und ein entfernt Stehender wird nicht im Stande sein, auf die Spür zu kommen, woher das Mißverhältnis» rührt. Aus dieser Ur sache ist es auch geschehen, daß ein Sühneversuch vor demCon- sistorium zu keinem dauernden Frieden führen konnte. Das Con- sistorium ist unbekannt mit den speciellen Verhältnissen der Be theiligten, und wenn es ihm auch möglich war, einigen Frieden herzustellen, wie lange wird es dauern ? Nach Jahr und Lag war das alte Verhältniß wieder da, und die Scheidung mußte ausgesprochen werden. Deswegen bin ich aus rein praktischen Gründen, obgleich ich die Heiligkeit des Ehebandes nickt verken ne, und die Verpflichtung des Staates wie der Kirche, dieses Band zu unterstützen, anerkenne, so bin ich doch überzeugt, daß es einen Punct giebt, wo die Kirche nicht mehr einschreiten kann. Was die Zuziehung der Geistlichen bei dem Appellationsgerichte anlangt, so will ich meine Bemerkung hierüber bei dem betreffen den Z. vorbringen. Noch erlaube ich mir die Bemerkung, daß ich wünschenswerth halte, es möchte in dem neuen Civilcodexdic- ser Punct über das Eherecht besonders ins Auge gefaßt werden, und besonders dem Spielen mit Eiden durch Bestimmungen eines neuen Ehegesetzcs möglichst vorgcbeugt werden; denn das ist et was, was unserer evangelischen Kirche nicht zur Ehre gereichen kann. Abg. Sachßc: Ich schließe mich dem an, was der Stell vertreter geäußert, und stimme dem Vorschläge der 1. Kammer bei. Es wurde geäußert, sobald die Sache so weit gediehen sei, daß es auf den Rechtspunct ankomme, dann werde der Geistliche nichts mehr nützen können; allein die geistlichen Beisitzer werden auch wissen, worauf es ankommt, und ihre Mitwirkung wird vortheilhafte Folgen haben. Concurriren sie bei der Schließung der Ehe, so haben sie gleichsam ein Recht darauf, bei der Schei dung zu concurriren, und ein bestimmter Nachtheil hat sich zeither
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