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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 191. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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Verabreichung einer Beihilfe'züö Wiederherstellung dergleichen nicht zu empfehlen; was nämlich den ebengedachten politischen. .Gesetzentwurfs jeder. Möglichkeit Vorbeugen, aus einem Brande irgend einen pecuniairen Bortheit zu ziehen; wollte man dagegen bloß von dem Gesichtspuncte emer Unterstützung der ärmern Claffe der Hausbesitzer ausgehen, so würde dieß offenbar zu weit führen und den Staatskassen eine um so bedeutendere Mehraus gabe.zuziehen, als Mißbräuche einer solchen Bestimmung kaum zu vermeiden sein würden. — Was endlich den Antrag sud 6. be- erscheint dagegen die Einsicht einer ausführlichen Rechnungüber die Gsneralbranvkasse, Die 2, Kammer will die Vorlegung der selben vom Jahr 1824 an beantragen, und die Deputation er laubt sich den Vorschlag, diesem jenseitigen Beschlüsse beizu treten. — Die Kammer tritt nach dem Anträge ihrer Deputation dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer einstimmig bei. - - (Fortsetzung folgt.) Vcranttvörtliche Redactton r 0. Gretschel. v. Deut richt Es sek wohl ganz richtig, daß, so lange das neue Gesetz noch nicht erschienen sei, auch Vak alte Noch bei Kräften bleiben müsse. Wegen der auszuschreibenden Beitrage hätten bereits Verhandlungen zwischen den Kammern-statt ge funden. Man habe sich zwar über den ersten Termin vereinigt, dagegen habe es damals die 1. Kammer bedenklich gefunden, auf Genehmigung einer Vorausbestimmung der Beiträge auf meh-s rcre Termine einzugehen, wie selbiges in der 2. Kammer in Vorschlag gebracht worden fei, weil man zuvörderst erst dieBe- rathung über das vorliegende Gesetz, so wie über das Budget habe abwarten wollen. Würde die Kammer auf den Antrag des v. Einsiedel im Allgemeinen eingehen, so dürften diese Vor schläge wieder aufzunehmm sein. Seer. Hartz: Die Staatsregierung habe die Erklärung der Stande nur über die Ausschreibung für einen einzelnen Ter min verlangt, und zwar deshalb, weil sie für nöthig erachtet habe, von den gesetzlichen Bestimmungen abzugehen. Es handle sich also nur noch darum, ob die Regierung bei dem' nächsten Termine dem Gesetze zu folgen, oder abermals von sel bigem abzugehen für zweckmäßig befinden werde. Wolle sie er steres thun, so sei eine Zustimmung der Stände, so lange das neüe Gesetz nicht in Kraft trete, nicht erforderlich; ziehe sie letzteres vor, so werde die Regierung die Sache an die Stände bringen, welche es um so bedenklicher halten würden, in die sem Falle die Initiative zu ergreifen, als es ihnen an den nvthi- gen Mitteln zur Prüfung darüber, wie viel, zur Deckung des Bedarfs hei der Brandkaffe erfordert werde, ermangle. Der Antrag des v. Einsiedel wird hierauf mit 26Stirn- beunruhigende Erscheinung, Paß ein Brand-Ealamitoser, der men gegen 6 verworfen. notorisch nicht die Mittel hatte, dringend nöfhige Verbesserungen Referent fährt hierauf im Gutachten der Deputätivn ««seinem Gebaud^vorzunehmen,immerschon mit einem gewis- , sen Argwohn von Seiten des Publicum^ betrachtet wrrd.— Dre also fort: Verabreichung einer Beihilfe'zur Wiederherstellung dergleichen Am Schluffe dieses Vortrags sieht sich die Deputation ver- ruinöser, namentlich feuergefährlicher Häuser scheint daher eben anlaßk, auf einige Anträge aufmerksam zu machen, die, obschon so dem Zweck der Feuerversicherungsanstalt zu entsprechen, als sie sich nicht zur Aufnahme in das vorliegende Gesetz selbst eignen,- auch mittelbar dazu dienen, zu können, jenem die Ehre des Ein- demohngeachtet in dem allernächsten Zusammenhänge mit dem zelnen besteckenoen Argwohn auf die sicherste Art vorzubeugen. Gegenstände und dem Zwecke des Gesetzes stehen. — Sie finden Dessenungeachtet vermag die Deputation in Uebereinstimmung sich in dem Gutachten der Deputation der 2. Kammer zusammen- mit den Ansichten der 2. Kammer die Realistrung dieses Antrags gestellt und betreffen den Wunsch, daß - nicht zu empfehlen; was nämlich den ebengedachten politischen. L. von der Regierung ein Gesetz, die beim Bauen zu beob- Beweggrund betrifft, der für ihn zu sprechen scheint , so glaubt - achtenden Vorschriften enthaltend, erlassen, und dabei insbeson- sie, baß die Bestimmungen des. 4. und 37. des vorliegenden dere auch der vielfach geäußerte Antrag auf Einführung einer. „,.s bessern Bau- und feuerpoliceilichen Aufsicht durch, Errichtung von Districtscom'missionen in Erwägung gezogen, daß Z. denjenigen, welche ruinöse, namentlich auch feuerge fährliche Gebäude auf feuersichere Art wieder Herstellen, eine Beihilfe, wie solche früher in den Accisbaubegnadigüngen nach dem durch das Generale vom 8. Februar 1817 aufgehobenen Re- , ... gulativ vom 14. Juli 1798 und den Steuererlassen nach dem trifft, so dürste er durch die von der hohen Staatsregierung zugr- durch. die Generalverordnung vom 24. September 1821 aufgeho- i sicherte Bearbeitung und Vorlegung eines vollständigen Erimi« denen Reglement vom 3. Mai.1702 bestand, wieder gewährt, i nal-Gesetzbuchs seine Erledigung finden. —, Wünschenswert!) UNddaß ' ' « "i. 6. die Gesetzgebung wegen Bestrafung der Brandstifter einer ehebaldigsten Revision unterworfen, oder doch wenigstens ein Erlauterungsgefttz zu dem Mandat vom 16. September 1/41 erlassen werden möge. Auf den Gegenstand oub beziehen sich zugleich mehrere Anträge des Abgeordneten in der 2. Kammer, Herrn Tekchmann, die in der Beil, sub o S. 154. der M. Abth.mbgedruckt sind; .Prack imd Papier von B. G. Teubner iy Presdm. 2848? indem sich die Deputation kürzlich zu verweisen^iibemerkt sie sst sivt. 3,c wie es insbesondere auchwünschenswerlh erscheint, .daß Seiten der Höhen Staatsre- gietüng auf. Erfindung schützender Anstriche für Holzwerk und Dächer gegen die Gewalt der Flammen Prämien ausgesetzt wüt- den. Die 2. Kammer, hat beschlossen, daßM der ffandischem Schrift ein die Vervollkommnung der Feucrpolicei und der Lösch-. - anstalten bezweckendes Gesetz beantragt und hierbei ebengedachte 'Leichmannfche Anträge zügleich mit'berücksichtigt" werden möch ten;-sie hat einen befondern Antrag auf Entwerfung eines Mesez» zes über die bei Bauen zü< beobachtenden Vorschriften bloß um deswillen zu stellen unterlassen, weil ihrer. 1! Deputation bereits schon ein desfallsiger specieller Antrag-vorliegt. >— Dieser Um< stand veranlaßt auch Yje unterzeichnete.Deputation, 'diesG Ge genstand vor der Hand hier auf sich beruhen zu lassen, sie em pfiehlt dagegen einer verehrten Kammer den Beitritt zu dem den zweiten Gegenstand betreffenden Antrag, Die hohe.Staatsregie- rung ist. ihm zwar zum Theil schon in sofern zuvor gekommen^ als incher letztvergangenen Zeit eine Verbesserung der Feuerpolicer und namentlich eine regelmäßigere Beaufsichtigung und Leitung der Feuergeräthschasts-Revisionen und Feuer-Löschanstalten durch Anstellung besonderer Feuer-Policeicommissare in gewissen Districten einiger amtshauptmannschaftlichen Bezirke bezweckt^ wurde, allein je mehr sich diese nur interimistisch und in einzelnen Lheilen getroffene Einrichtung dem Vernehmen nach als nützlich und zweckentsprechend bewahrt; um so mehr ist zu wünschen, daß sie allgemein Angeführt und durch gesetzliche Bestimmung' sanetloyirt werde. Der Antrag 8ub v. scheint allerdings im er sten Augenblicke sehr viel für sieb zu haben. Wer könnte es leug nen, daß mancher mittellose Hausbesitzer durch den Genuß feiner ' Brandvergütungsgelder allein in dm Stand gesetzt worden ist, eine armselige den Einsturz drohende Hütte mit einem bessern- Hause zu vertauschen, und gewiß ist es eine höchst traurige und notorisch nicht die Mittel hatte, dringend nöfhige Verbesserungen
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