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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 203. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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298. AußerordsKtliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Donnerstags, den 20, Februar 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und dritte öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 11, Februar 1834. (Beschluß.) Schluß der Berathung über LaZ Gosch, die Immobiler-Brandvcrfichc- rungsanstalt betreffend. — Berathung über mehrere Berichte der 4. De putation. — Berathung über den Gesehcntwurf, die Zusammenlegung der Grundstücke betreffend. Secretair v. Zedtwitz: Am Schluffe der Berathung über das vorliegende Gesetz müsse er noch auf einen Gegenstand auf merksam machen. Es hätten sich nämlich an einzelnen Orten, sowohl in den Städten, als namentlich auf dem Lande, Privat vereine gebildet, deren Zweck die Unterstützung der abgebrannten Mitglieder derselben sei. Diese an sich höchst löblichen Institute Widersinnen nun offenbar dem Zwecke des jetzt berathemn Ge setzes, indem nach ihnen die den Abgebrannten Zu Theil werden den Unterstützungen nicht allein in Hilfsleistungen bei Herbei schaffung der Baumaterialien und in Verabreichung von Natura lien aller Art, sondern sogar in bestimmten Summen baaren Geldes beständen, welches von den übrigen Mitgliedern des Ver eins aufgebracht, oder aus den hier und da zu diesem Zwecke bestehenden Kassen entnommen werde. Seines Bedkmkcns werde es daher nicht unzweckmäßig sein, wenn man in der Schrift noch einen Antrag dahin an die Staatsregierung richte, daß sie über alle dergleichen Prkvatvereine die nöthigen Erkundigungen ein- , ziehen, und, ln so fern selbige dem Zwecke der Brandversiche- rungsanstalt entgegenliefen, auch in dieser Beziehung die erfor derlichen besondern Anordnungen treffen möge. Referent: Dieser Gegenstand sei auch bereits in der 2. Kammer zur Sprache gekommen, jedoch zugleich hauptsächlich darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Leistungen dieser Vereine nur in Naturallieferungen, Fuhren und dergl. bestanden, und sie daher der Fandesqnstalt nicht-nächtheilig sein könnten. Uebrkgens dürften sich dergleichen Vereine ja nie ohne besondere Einwilligung der Negierung bilden. Staatsminister v. Linden au: Diese Bemerkungen seien sehr richtig. Er müsse besonders aufmerksam machen, daß, in so fern der Zweck dieser Vereine wirklich eins Immobiliarversiche rung sei, sie ohnehin nach Einführung des neuen Gesetzes nicht fortbestehen könnten. Sei aber ihr Zweck nur auf eine Unter stützung wegen her Mobilien oder mit Naturallrefcrungen gerich tet, so würden sie dm Bestimmungen über die Immobiliarver sicherungen oder sonstigen Anordnungen unterliegen. Secretair v° Zedtwitz erklärt sich hierdurch vollkommen beruhigt, und läßt feinen Antrag wiederum fallen. Hiermit schließt sich die Berathung über das Gesetz wegen derDrandversicherungsanstalt. >. ? Den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildet der vom Bürgermeister Gottschald oorzutragende Be richt der 4. Deputation über das Gesuch der Abgebrannten Adam Friedrich Strobels und y Genossen zu Reichenbach, um Er mäßigung des Preises des in der Staatswaldung Mittelhöhe bei Pausa erkauften Bauholzes. Das von der Deputation hierzu abgegebene Gutachten ist dahin gerichtet: „den Petenten zu eröff nen, daß ihr Gesuch von der Standeversammlung nicht bevorwortet werden könne." — Diesem Gutachten tritt die Kammer einstim mig bej. Ein dritter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht der4.Deputation über die von Karl Friedrich Ger bern und Genossen eingereichte Beschwerde. — Das Referat hat ebenfalls Bürgermeister Gottschald übernommen.— Das Gutachten der Deputation geht dahin, die erhobene Be schwerde als ungegründet abzuweisen. Auch diesem Anträge der Deputation stimmt die Kammer ohne Weiteres allgemein bei. Beide Gegenstände sollen mittelst Protocollextracts an die 2. Kammer gelangen, Zum vierten Gegenstand enthalt die Heutige Tagesord nung : Die Berathung über den Gesetzentwurf, die Zusammen legung der Grundstücke betreffend. - Referent Bürgermeister Wehner verliest das allerhöchste Decret, den allgemeinen Theil der Motiven des Gesetzent wurfes, so wie den allgemeinen Theil des Deputationsgutachtens. Letzterer lautet also: Was die Beurtheilung des vorliegenden Gesetzes im All gemeinen anlangt, so war die Deputation mit der 2. Kammer darüber völlig einverstanden, daß, da man die Herstellung der /möglichsten Freiheit der ländlichen Grundstücke als ein dringendes Bedürfm'ß der Landeswohlfahrt anerkannt, und deshalb durch das Gesetz vom 17. Marz 1832 das Stecht auf Ablösungen der Frohnen, Dienste und anderer Leistungen, so wie der Servitu ten, nicht minder aufKheilung der Gememheitey, auch gegen den Wunsch und. Willen der rsZx. Berechtigten, Ver pflichteten und Betheiligten,. anZutrggcn, gesetzlich ausgesprochen hat, nrmmehw auch das Eingangs gedachte Gesetz über Zusam menlegung der Grundstücke in so weit als hinreichend gerecht fertigt sich vor Äugen stelle, als es mit denen Ablösungen und Gemeinheitstheilungen m genauer Verbindung steht, indem es bei Ausführung ver letzteren nicht nur beförderlich, sondern kaum entbehrlich, sonach aber als eine nothwendige accessorrschs Maß regel zu betrachten sein dürfte. — Dahingegen erregte die Frage: „ob die Gesetzgebung die Zusammenlegung der Grundstücke, als Hwangsmaßregel, auch noch weiter auszudehnen befugt sein kann?" erhebliche Zweifel und Bedenken; denn man ver mochte nicht, sich zu verhehlen,' daß das Gesetz Manchen zu Ab tretung seines Eigenthums, worauf er besondern Werth legt,
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