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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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besonders komme dieser Grund kn Frage bei solchen Gesetzen, welche auf die gewerblichen Verhältnisse großen Einfluß aus übten. . , Da Niemand im Allgemeinen über den Gegenstand zu spre chen verlangt, so geht man auf die einzelnen Puncte des Depu- tativnsgutachtens über; dieses lautet unter I.: Die I. Kammer hat auf den Bericht ihrer Deputation be schlossen: , die unter a. bis V. bezeichneten Gegenstände und Gesetz entwürfe als solche anzuerkennen, welche einzeln jeder für sich speciell zu bcrathen, und dahin geht auch die Ansicht der Deputa tion, um so.mehr, da immittelst mehrere der hier aufgeführten Gesetzentwürfe bereits durch beide Kammern gegangen und, in wie fern dieses noch nicht geschehen, die Deputationsberichte ent weder bereits erstattet worden, oder doch in den nächsten Tagen an die Kamm,ern'gelangen werden. Abg. At e nsta d t hält den Gesetzentwurf wegen Aufhe bung der Bannrechte für einen solchen, der hier ausgenommen werden konnte, da er ihm nicht so dringend und auch so umfas send erscheine,. daß viel Zeit dazu nöthig fein würde. Hierzu komme, daß der Gesetzentwurf selbst auf das Budget Einfluß habe, weil auch der Staat Wannrechte habe, also beim Bud get schon darauf Rücksicht zu nehmen sei. Referent entgegnet, daß die Deputation geglaubt habe, daß man sich der Vorlage dieses Gesetzes picht entheben könne, weil so viele Petitionen in dieser Beziehung bei der 2. Kammer eingegangen seien, und auch mehrmals schon angeregt worden sei , daß die Bannrechte sehr störend auf die Gewerbsthätrgkeit einwirken. Ferner sei erwähnt worden, daß das Gesetz so sehr umfänglich nicht sein würde, und wenn bei her jetzigen Stände versammlung in so viel andern Beziehungen die Hindernisse weggeraumt würden, .welche den Entwickelungen der Gewerbs- thätigkeit entgegen stünden, so habe die Deputation geglaubt, daß auch die Bannrcchte der Berathung mit unterworfen wer de» möchten. Abg. Runde: Die Aufhebung der Bannrechte ist ein Gegenstand, ohne welchen die wesentlichsten Erfolge, die das Land sich von der Reform der indirekten Steuern versprechen kann, ganz vereitelt werden würden. Als Mitglied der 4. De putation kann ich zugleich die bereits-vow dem Referenten ge machte Bemerkung bekräftigen, daß ein sehr großer Theil der an die Stande gerichteten Petitionen und Beschwerden sich ge rade auf Abhilfe dieses Staatsgebrechens beziehet. Soll die Kluft zwischen Stadt und Land mehr und mehr sich ausgleichen und der freie Betrieb einzelner Gewerbe von einer der allerlästig sten Fesseln befreit werden, so ist dirß nm durch die Beseitigung der Bannrechte möglich. Aus diesen Gründen stellt sich ein Gesetzentwurf, der diesen Zweck verfolgt, wohl gerade als einer der wichtigsten und nothwendigften dar, die auf jetzigem Land tage noch berathen werden möchten. . .Pu'ä.sident, Viceprasident und Abg. Roux schlie ßen sich dieser Ansicht an, und letzterer fährt an, daß diese Pe titionen nicht erst jetzt zum Vorschein gekommen seien, sondern schon feit langen Jahren und man könne wohl sagen, daß zahl lose Gesuche um Aufhebung dieses Urbelstandes Vorlagen. Auch Staatsmknister v. Lindenau tritt diesem Wunsche bei, daß dieses Gesetz noch beim gegenwärtigen Landtage mit berathen werde, weil er glaube, daß dieses Gesetz mit dem Zwecke in Verbindung stehe, welchen dieser. Landtag habe, nämlich Gleichstellung der Städte und des Landes und Beseiti gung der Hindernisse, welche der freien Entwickelung der Ge werbe entgegenstehen. Er glaube, daß jetzt der Zeitpunct sei, den bestehenden Mahlzwang, Cavillereibefugniß und noch an dere geringere Befugnisse auszugleichen, da sich nähere Aus- glcichungsmittcl darböten. Auch sei das Gesetz fertig, und würde, wenn eck von der Kammer gewünscht werde, im Laufe der nächsten. Woche vorgelegt werden können, und er glaube nicht, daß durch dessen Berathung ein langer Zeitaufwand her beigeführt und kosten verursacht würden, welche mit dem Zweck des Gesetzes in Widerspruch stünden. Abg. Vocke beantragt gleichfalls, daß das Gesetz noch in diesem Landtage berathen werden möchte , und Der Präsident stellt die Frage: Ist die Kammer ge meint, daß die bezeichneten Gesetze von a. bis-w, noch auf dem jetzigen Landtage zur Berathung kommen sollend Sie wird einstimmig bejahet. Unter II. äußert die Deputation: Die 1. Kammer hat auf den Grund des Deputatronsbe- rjchts sich dahin ausgesprochen, .daß nachbcmerkte Gesetzentwürfe 4) die Organisation von Gewerbschulen, 2) die Organisation der Landespolicei und Gensdarmerie, 3) die Organisation der untern Medicinalbehörden, 4) die Anlegung von Landarbeitshäusern Und Erweiterung der Zuchthäuser betreffend, sowie 5) das De cket wegen der allgemeinen Straf- und Versorgungsanstaltett, in Verbindung mit dem Budget und cursorrsch zur Berathung gebracht werden könnten. — Die Deputation empfiehlt der Kam erner wegen 1.2.4. und 5. diese Ansicht zu theilm, hält aber aus folgenden Gründen dafür, daß Zü wünschen sei, es möge der Ge setzentwurf unter 3. zur Berathung gelangen. — Dieser Gesetz entwurf, wie er der Deputation mitgetheilt worden, ist nicht um fänglich, beschränkt sich auf wenig Paragraphen, und der Zustand des Medicinalwesms bei den Unterbehörden ist doch in der That ein solcher, der dringend Abhilfe erheischt, da er den Bedürfnis sen der Zeit nicht entspricht, und man kann bei unbefangener Prüfung nicht in Abrede stellen, daß in dieser Bestehung das Va terland, gegen andere deutsche Staaten sehr zurückgeblieben ist. Eines Gesetzentwurfs über die Thierärzte ist als eines noch vorzu legenden nicht gedacht worden, die Deputation sieht sich daher behindert, einen Bezug darauf zu nehmen. ' Referent macht auf die mißlichen Umstände der untern Medicinalbehörden aufmerksam und bemerkt, daß nach den ein gezogenen Erkundigungen und den von der Staatsregkemng ge schehenen Mittheilungen nur einen geschriebenen Wogen das Ge setz ausmache, es enthalte wenige Bestimmungen, und sei ein dringendes Bedürfniß, da das Medicinalwesen unmöglich in dem gegenwärtigen Zustande fortdauern könne. Auch habe die Deputation geglaubt, daß man sich eine große Verantwort lichkeit auflade, wenn man das Medicinalwesen während der Zwischenzeit bis zum nächsten Landtage noch in dem kläglichen Zustande lasse, in dem es sich jetzt befinde. Abg. Axt glaubt, daß es einer Empfehlung dieses Ge genstandes gar nicht bedürfen würde, sollte er aber deren bedür-
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