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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ftn, so könne er diese wohl übernehmen, da er in der Provinz angestellt sch und den Nothstand dieses untern Medicmalwesens in feiner grassesten Lage gesehen habe. Pfuscher trieben sich'im der Provinzcherum, so daß es einem Arzte schwer werde, sich den uothwendrgen Unterhalt zu verschaffen, und daß die Gesundheit des Körpers die Gesundheit des Geistes bedinge, sei anerkannt, und eben so natürlich hange von der Gesundheit der jetzigen Ge neration die der folgenden ab; also glaube er wohl, daß der Gegenstand einer Empfehlung gar nicht bedürfe. Staatsminister v. Lind en au-tritt dieser Ansicht Lei, be merkend, daß er selbst eine Menge Erfahrungen darüber gemacht habe, und daß auch das Gesetz schwerlich lange aufhalten werde. Die Fragen des Präsidenten: 1) Ist die Kammer ge meint, daß das Gesetz über die Organisation der Untermedici- nalbchörden noch auf diesem Landtage berathen werde? 2) Stimmt die Kammer in den übrigen Puncten mit der Deputa tion überein? werden einstimmig bejahet. Unter III. lautet das Deputationsgutachten: Rücksichtlich des Militairstrafgesetzbuchs ist die 1. Kam mer dem Gutachten ihrer Deputation beigetreten, nach welchem nur die hauptsächlichsten Puncte, in denen cs von dem Strafge setzbuch 1822 abweicht, herauszuheben und zu berathen. — Die Deputation findet dieses für sachgemäß, ,da eines Theils jenes Gesetz sehr umfänglich, andern Theils durch das beantragteVer- fahreN der wesentlichste Zweck erreicht wird, und endlich es unver kennbar nur von Nutzen sein kann, wenn man eine zweijährige Erfahrung und die Folgen des neuen Recrutirungsgesetzcs ab wartet, ehe die Kammern jenes Gesetz in seinem ganzen-Umfang berathen, Der Präsident halt seiner Ansicht nach allerdings für, nothwcndig, daß das Militairstrafgesetz noch zur nähern Bera-^ thung hatte kommen sollen, da sich so manches darin finde, was wohl einer näheren Erörterung bedürfe; in Erwägung aber, daß der Gegenstand sehr umfassend, und die Zwischenzeit Lis zum nächsten Landtage nicht zu groß sei, tritt er der Ansicht der Deputation bei. Staatsminister v. Zezschwitz bemerkt, daß allerdings das Militairstrafgesetzbuch nur eine Revision sei, weil man bis zum Erscheinen eines allgemeinen Crmnnalgesetzbuches habe ab warten zu müssen geglaubt, um auch in jener Beziehung in der Gesetzgebung fortzuschreiten. Das Militairstrafgesetzbuch be stehe aus zweiThcilen, dem allgemeinen und speciellcn, und von der 1. Kammer sei nur der erste Theil, welcher die allgemei nen Strafbestimmungen enthalte, so weit er Veränderungen unterworfen worden, durchgegangen, der zweite Theil aber nur in so fern berathen worden, als von der Deputation Bemerkun gen hcrausgehoben worden. Der Präsident stellt sodann die Frage: Tritt die Kam mer der Deputation bei, daß nur die hauptsächlichsten Puncte aus dem Milirairstrafgesetzbuche herausgehoben und berathen werden möchten ? Sie wird einstimmig bejahet. Unter IV. wird von der Deputation bemerkt: Was die Gewerbeordnung betrifft, so ist auch hier die I. Kammer ihrer Deputation beigetreten, welche ihr Gutachten darauf gerichtet 'hat, daß berjetzigek Ständeversammlung nur einige Gegenstände aus-selbiger herauszuheben, nämlich dasje nige, was sie I) über.Ertheilung von Patenten rücksichtlich neuer 'gewerblicher Erfindungen und'Unternehmüngen, 2) über diejeni gen Gewerbe, die aüf dem Lande betrieben werden dürfen, ent hält. — In Erwägung der-großen Umfänglichkeit des Gesetzes, zugleich aber auch der großen Wichtigkeit desselben und dessen-tie fen Eingreifens in die materiellen Interessen so vieler Staatsbür ger, und der dadurch bedingten sorgsamen Berathung, die ohne großen Zeitaufwand nicht zu verwirklichen, empfiehlt die Depu tation der Kammer, die von der 1. Kammer hierüber gefaßte Ansicht zu der ihrigen zu machen, mit der Modisicativn jedoch, daß die Staatsregierung möge ersucht werden, außer den Be stimmungen von I. und 2. aus der Gewerbeordnung auch noch 3) deren Bestimmungen über Vereinigung mehrerer Innungen der Ständeversammlung vorzulegen. — Wenn aber die I'. Kam mer auf den Grund des abgegebenen Gutachtens ihren Beschluß dahin gefaßt hat, daß die Gewerbeordnung der Berathung einer am Schluß des jetzigen Landtages aus den Kammern zu erwählenden Deputa- tipn-möge überlassen werden, so kann die Deputation sich hiermit nicht einverstanden erklären, sondern halt es für besser, daß nach Eröffnung der nächsten Ständeversammlung eine Deputation der Kammer, welcher die Gewerbeordnung dann vorgelegt werden wird, der Vorbewthung sich unterziehe. Die Deputation wird zu dieser Ansicht dadurch bestimmt, daß der deutsche Aollverband so mannichfaltige Veränderungen in den gewerblichen Verhältnissen und Interessen herbeiführen dürste, daß man wünschen muß, die Erfahrung der nächsten Jahre für Beurtheilung der Gewerbeordnung benutzen zu können. " Abg. Atenstä-d t; Er vermisse hier einen Gegenstand, den die Kammer Lei einer andern Gelegenheit als dringend nothwen- dig anerkannt habe. Er beziehe sich nämlich auf das Strafge setz bei Ucbertretungen indirecter Abgaben. Dort handle es sich auch von den Fallen, welche den Verlust der Concession zur Folge hätten, und nun frage sich überhaupt, welche Gewerbe diejenigen seien, welche von der ausdrücklichen und bcsondern Regierungsbewilligung ahhingen. Dieser Gegenstand sei bei Berathung jenes Gesetzes mit zur Sprache gekommen; man habe sich aber nicht genau darüber bestimmen können, und auch die Regierung habe keine andere Auskunft darüber erthcjlt, als die, daß bei her Gewerbeordnung darüber entschieden werden sollte. Nun sei zwar jenes Gesetz in's Leben getreten, aber diese Frage unentschieden geblieben, und würde hier darüber keine Bestimmung ausgenommen werden, so würde in jenem Gesetze eine Lücke sein. Zu dem komme noch, daß viele Fälle vorgekommcn seien, wo die Negierung selbst verschiedener Ansicht gewesen. Er sollte meinen, daß der Gegenstand leicht hier mit zur Entscheidung zu bringen sei, und trage also darauf an, daß auch dieser Gegenstand unter die ausgenommen werden möchte, welche noch der gegenwärtigen Ständeversammlung zur Bera thung vorgelegt werden sollten. Außerdem glaube er aber, daß es zweckmäßig sein möchte, schon jetzt die Bestimmungen über die Bereinigung mehrerer Innungen nicht aufzunehmen; denn soll dieß von Nutzen sein, so müsse es umfassend behandelt wer den ; soll es sich aber nur darum handeln, daß mehrere Innun gen vereinigt werden sollen, so könne dieß deswegen nicht so
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