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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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welche überall und immer frei waren; es giebt Gewerbe, welche in einzelnen Städten dem Gewerbzwange unterworfen waren, in andern nicht. Hier ist die Möglichkeit gegeben, einzuschreiten, die Regierung möge die Gewerbe namentlich aufführen, welche noch im Allgemeinen dem Zunftzwange unterworfen sind, und die, welche ihm nicht unterworfen sind.. Wenn in einigen Städten Manche'Gewerbe der letztem Art noch zünftig bleiben müßten, so hindert nichts, daß für diese Städte einzelne Bestimmungen ge troffen werden, welche alle diese nur gerade hier zünftigen Gewerbe vereinigen, und vielleicht Entschädigungsnormen nach dem Bei spiel Preußens feststellen, so daß allmahlig die Gewerbefreiheit reifen könnte. Wenn man aber bloß den Zweck hat, die Innungen zu vereinigen, um die Fesseln schärfer anzuziehen, und etwa auch solche Gewerbe kn diesen Verband hineinzuziehen, die bisher frei waren, so würde ich dieß für einen entschiedenen Rückschritt hal ten. Ob man endlich nicht vorzuziehen habe, die Gewerbordnung durchaus zu berathen, kann man füglich nicht eher sagen, als man sie nicht gesehen hat, und weiß, welchen Umfang sie hat. Wün schenswerth wäre es allerdings; denn Wichtigeres kann es nicht geben. Jedenfalls möchte ich daher den Standen zur Erwägung anheim geben, ob sie nicht darauf antragen wollen, daß die Ge werbordnung im Ganzen vorgelegt werde, dann könnte man sehen, welchen Umfang der Gegenstand hat, und was mehr oder minder dringend ist. Vicepräsident: Ich muß bemerken, es ist hier nicht der Ort, darüber zu berathen, ob dieser Zunftzwang aufhören soll, oder in wie fern die Innungen aufzuheben seien; allein, das muß ich erklären, daß, sobald eine solche Aenderung getroffen werden sollte und alle Gewerbe frei gegeben würden, der Unterschied zwi schen Stadt und Land aufgehoben würde; denn ich sehe nicht ein, - wie dann die°Städte noch gegen das Land bestehen können. Das Land giebt Abgaben von den Grundstücken; sind aber die Städte nicht mehr im Stande, von den Gewerben Abgaben zu geben, so würden diese von dem Lande übertragen werden müssen. Ich ! glaube daher, daß eine solcheMaßregel weder für das platte Land, noch auch für die Städte gut wäre. § Abg. Noux: Ich habe die Ueberzeugung, daß wir im Laufe i des gegenwärtigenLandtags uns schwerlich darüber berathen kön-! nen, ob.das Jnnungswesen, der Jnnungszwang fortbestehen,! oder ob völlige Gewerbefreiheit eingeführt werden solle. Es kom men da der Interessen, welche sich einander gegenüber stehen, so viele und wichtige vor, daß etwas mehr Zeit dazu gehört, als auf diesem Landtage so wichtigen Gegenständen zu widmen möglich ist. Ich halte daher für gut, daß eine solche Sache nicht übereilt I werde, und bin ganz der Meinung, daß man einzelne Puncte, welche sich als dringend darstellen, aus der Gewerbeordnung i Heraushebe. Für meine Person stimme ich ganz für die Idee einer möglichsten Freiheit, und in dieser Ansicht kann ich auch der I Deputation, was den 3. Punct anlangt, nicht beitreten; ebett-i so bin ich der Meinung, daß man einen Antrag nicht stelle, die Concessionen zur Sprache zu bringen. Was die Regierungs- concessionen anlangt, so dürfte schon im §. 28. der Verfassungs- s urkunde ein Anhalt zu finden sein, wornach Zeder sein Gewerbe! betreiben kann, wenn nicht besondere Gesetze und Verträge ent- § gegen stehen. Die Concessionen von Stadträthen betreffend, so ist das wohl mehr Sache der besonder» Verfassung, und darüber etwas im Gesetze vorzubringen, würde wohl große Schwierigkei ten haben. Ich erlaube mir noch zur Erläuterung darüber, was der Stand zu meiner Rechten über die Verhältnisse in der Ober lausitz gesagt hat, etwas zu bemerken. Es ist von ihm behauptet worden, kn der Oberlausitz bestände vollkommene Gewerbefrei- heit. In gewisser Hinsicht ist das richtige in einer andern nicht; denn innerhalb einer Meile der Vierstädte sollen Handwerke nicht geduldet werden, als in wie fern der Landmann sie nicht nöthig hat. Dieß ist ein Recht der Vierstädte; es ist theuer erkauft und bekräftigt durch den Prager Vertrag. In Bezug auf die Bann rechte wukde bemerkt, daß man beantragt habe, noch dieses Ge setz zu berathen, und eben so müsse man die Aufhebung des Jn- nungszwanges bei gegenwärtigem Landtage in Berathung ziehen. Das will mir nicht recht im Zusammenhänge mit einander stehen; denn die Wannrechte werden ohne Entschädigung aufgehoben, bei den Innungen dagegen muß eine Entschädigung stattfinden. Abg. Runde: Es ist vorhin der Unbestimmtheiten gedacht, die sich zur Zeit noch bei Ertheilung von Concessionen bemerkbar machen, und daraus der Wunsch abgeleitet worden, hinsichtlich derselben ebenfalls die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung vorläufig herausgehoben zu sehen. Der Depu tation schwebte diese Betrachtung auch vor. Indessen konnte ihr nicht entgehen, daß jene Unbestimmtheiten wesentlich aus der Vermehrung der Concessionen in der neuern Zeit hervorgegangen' und diese Vermehrung wiederum eine nothwendige Folge der Be schränkungen gewesen ist, denen die Gewerbe auf dem Lande bis her unterlagen, und die zu den Zeitverhaltnissen nicht mehr paß ten. Wit einer gesetzlichen Bestimmung der Gewerbe, die künftig auf dem Lande betrieben werden dürfen, und die von der Depu tation in ihrem Berichte beantragt worden ist, schien derselben mithin auch die Frage wegen der Concessionen im Wesentlichen erledigt. Dagegen glaubte sie durch Aushebung derjenigen Theile der neuen Gewerbeordnung, welche eine Vereinigung meh rerer Innungen bezwecken, einen sehr großen Vorschritt in der Entfesselung der Gewerbe zu erblicken. Wäre hierbei noch etwas zu wünschen, so dürste dieß vielleicht noch eine größere Verein fachung der Innungen betreffen, als nach dem der Deputation zur Einsicht mitgetheilten Gesetzentwurf im Plane zu liegen scheint. Sobald alle Gewerbe nach Maßgabe des Stoffes, den sie verarbeiten, sei dieß Holz, Eisen oder ein anderes Material, in esnem und demselben Innungsverband stehen, so ist für die Idee der Freiheit der Gewerbe.so viel gewonnen, als der Augen blick zu fordern scheint, ohne daß solchen zugleich die Vortheile entgehen, die man diesen Verbindungen beilegen will.' Abg. Axt: Bereits sei ein Gegenstand in die Discussion gezogen worden, der gar nicht vorliege; nämlich die Gewerbe freiheit selbst. Einestheils werde sie in Schutz genommen, an- derntheils deshalb Befürchtungen ausgesprochen. Er.glaube i, daß nach dem, was von der Regierung gesagt worden, uns beruhigen könnten, da mehrmals die Versicherung gege- worden, daß hier nicht auf einmal Alles medergeriffen wer- sollte, und wenn er der Discussion nachgehe, so gestehe er
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