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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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allerdings, daß außer den drei Grundsätzen der 1. Kammer noch zwei wichtige sich in der 2. Kammer gefunden hätten, nämlich das Concessionswesen und die Ausführung bei der Gewerbesteuer. Dadurch habe sich die Sache aber so gestaltet, daß sich wohl der Wunsch herausstelle, es möchte die ganze Gewerbeordnung noch berathen werden; denn wenn diese fünfPuncte berathen werden sollten, so glaube er, daß nicht mehr sehr wichtige Principien bei der Gewerbeordnung in Frage kommen könnten; es sei zwar möglich, daß er sich irre, da er nicht Mann vom Fach sei, er glaube es aber nicht. Am besten würde man darüber wegkom men, wenn die Gewerbeordnung vorgelegt würde, indem es noch immer dann bei der Kammer stehe, ob nur die Hauptsätze heraus gehoben oder die §§. einzeln durchgegangen werden sollten. Staatsministerv. Lindenau: Ueber die Grundsätze, auf denen eine Gewerbeordnung zu beruhen haben werde, sei im Gesammtministerium vielfach berathen worden, da allerdings dabei mehrfache Interessen berücksichtiget werden mußten. Man vereinigte sich in der Hauptsache dahin, daß eine voll ständige Gewerbefteiheit unter den vorliegenden Verhältnissen des Landes nicht ausgesprochen werden könne, wenn nicht anders dadurch Beeinträchtigungen herbeigeführt werden sollten,, die auf das Gewerbewesen und auf das Land überhaupt nur nachtheilig .einwirken konnten, Es fei daher Zweck dieser Bearbeitung gewesen, nach und nach den Jnnungszwang zu vermindern und die Gewerbefteiheit zu vermehren, Dicß werde denn auch namentlich durch die beiden Abschnitte geschehen, deren Vorlegung von der Deputation beantragt wor den sei; Gewerbe, die auf dem Lande betrieben werden können; Vereinigung mehrerer technisch verwandter Gewerbe; werde die erstere Bestimmung eine größere Gleichstellung zwischen Stakt und Land bewirken, so könne die letztere kein anderes Re sultat als das haben, den Jnnungszwang überhaupt zu vermin dern und unzähligen, jetzt in dieser Beziehung obschwebenden Streitigkeiten ein Ende zu machen. Das Beispiel anderer Staaten Habe zum schnellen Ueber- gang auf völlige Gewerbefteiheit keineswegs ermuntern können. In Frankreich, wo im Laufe der ersten Revolution aller und jeder Jnnungszwang auf einmal abgeschafft worden sei, habe man im Mangel tüchtiger Arbeiter, Verschlechterung der Producte, Mit tellosigkeit der Gcwerbtreibenden, abnehmenden Credit der fran zösischen Fabrikate im Ausland rc. vielfache Nachthen'e zu verspü ren gehabt. Neuerdings hatten sich auch wieder statt der vorma ligen 6orxs nwtiers Handwerker - Associationen gebildet, de nen, wenn auch nicht frei vom politischen Einstuß, doch zunächst mit das Bedürfniß einer durch Vereinigung zu bezweckenden er höhten Selbstständigkeit zum Grunde zu liegen scheine, Eben so sei auch Preußen von den Nachtheilen einer allgemeinen Gewerbe freiheit, namentlich durch lftberfüllung mancher Gewerbe, und Mangel an tüchtiger Gewerbsbildung, nicht frei geblieben. Wä ren auch Mängel und Nachtheile des Innungswcsens nicht zu verkennen, so sei es doch eben so wenig zu leugnen, daß dadurch auf die sittliche Bildung der Lehrlinge und Gesellen, auf deren Heranzkehen zu tüchtigen Arbeitern, auf den Wohlstand der Ge werbetreibenden und auf die aus der Vereinigung hervorgchende Vervollkommnung der Gewerbe ein sehr wohlthatiger Einstuß auSgeübt worden sei, der schwerlich durch andere Einrichtungen zu ersetzen sein werde. Wer das Jnnungswesen nur durch das gefärbte Glas der Theorie betrachte, der werde für deren Aufhebung stimmen, an ders aber die aus der Erfahrung entnommene klare Anschauung urtheilen, > Um dem von der verehrten Kammer geäußerten Wunsch zu entsprechen, mit dem Hauptinhalte der Gewerbeordnung bekannt zu werden, erlaube, er sich, diesen in der Kürze anzugebcn: 1. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen; Ein'theilung der Gewerbe in zünftige, freie und von Conces- sionsertheilung abhängige; 2. — von zünftigen Gewerben; Begriff des Zunft ¬ zwanges; Grundsätze der Vereinigung tech nisch verwandter Gewerbe; über dm Handel mit zünftigen Gewerbserzeugniffen. 3. -- Gewerbe, die nur mit obrigkeitlicher Erlaubm'ß betrieben werden können. 4. — freie Gewerbe; 5. — Betrieb der Gewerbe auf dem Lande; 6. — besondere Bestimmungen über Fabrik-Ge ¬ werbe; 7. — VomHausiren; 8. — von Erfindungen und Patenten; 9. — Von den Behörden und vom Verfahren in Ge ¬ werbesachen. Mit der Ansicht des Hrn. Abg. v. Mayer, daß durch die Vereinigung technisch verwandter Gewerbe ein vermehrter Zunft zwang eintreten werde, könne er keineswegs einverstanden sein, da sich ja dadurch das Gebiet vieler Innungen erweitere, und so mit der Zwang vermindere, Daß der Entwurf der Gewerbeordnung einen besondern- Abschnitt über obrigkeitliche Concesstonen enthalte, gehe aus der Mi'tgetheilten Inhaltsübersicht hervor; ob es nythwendig sei, auch diesen Gegenstand bei dem vorliegenden Landtag zu erörtern, lasse er dahin gestellt sein, da vieles hierher gehörige durch die Bestimmung der künftig auf dem Lande zu betreibenden Gewerbe seine Erledigung finden werde. Das Gesetz bestehe aus 165 Paragraphen und greife so tief in die materiellen Interessen des gejammten Gewerbestandcs ein, daß dessen vollständige Berathung gewiß einen sehr langen Zeit raum erfordern würde, und schwerlich die so vielen jetzt noch in dieser Beziehung collidirenden Wünsche und Bedürfnisse zu ver einigen vermöge. Darum scheine es angemessen, jetzt nur einen Vorfchritt für einige per wichtigsten Puntte zu thun, dann Er fahrungen über diese neue Gesetzgebung zu sammeln, mit deren Hilfe auf nächstem Landtag weiter vorzuschreiten, und so allmäh- lig neue, gute und die bestehenden Verhältnisse nicht gewaltsam zerreißende Vorschriften über das gejammte Gewerbwesen zu erhalten, Abg« v. May err Per Hr. Staatsminister habe so eben .
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