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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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mer die Vorlage dieses Gesetzes ausgesetzt lassen? Sie wird gegen ZZ Stimmen b ej a h et, und die Frage: Soll der Regierung die im Deputationsgutachten vorgeschlagene Ermächtigung er- theilt werden? wird gegen 4 Stimmen mit I a beantwortet. Das zweite Gesetz betreffend , äußert Abg. Runde: Wegen Vorlage neuer, gewiß höchst noth- wendiger gesetzlicher Bestimmungen gegen Vagabonden und Bettler habe ich mich von der Meinung der Deputation getrennt und mir meine besondere Erklärung in der Kammer vorbehalten. Es steht solche in genauer Consequenz mit dem kürzlich von der 4. Deputation aus an die Kammer gemachten Bericht über das Bettelwesen im Lande, wobei ich zu dm Mitgliedern jener Depu tation gehöre, die in solchem ausdrücklich zur Abwehr dieses immer mehr zunehmenden Landesgebrechens gesetzliche Vorkeh rungen provociren. Der Verfasser jenes Berichtes, dessen fort dauernde Abwesenheit unter uns wir so sehr zu beklagen Veran lassung haben, ist beflissen gewesen, das Unheil, welches die überhand nehmende Bettelei im Lande hervorbringt, und die dringende Nothwendigkeit dagegen zu treffender Maßregeln mit solcher Klarheit und schlagenden Gründen darzustellen, daß ich unich übcrhvbcn fühle, solche noch mehr herauszuheben, und nur beklagen würde, wenn das erwähnte Mitglied durch Aussetzung des hier in Rede stehenden Gesetzes die Kränkung erfahren sollte, eine Arbeit, der derselbe so viel Fleiß und Mühe widmete, dann ebenfalls von einem unbefriedigten Erfolg begleitet zu sehen. In der Lhat hat das Wesen der Bettelei eine Höhe erreicht, die die alleremstlichste.Berücksichtigung verdient. Schaaren von Müßig gängern,, dir sich auf diese bequeme Weise ihr Brod sammeln, überziehen besonders in der Nähe vonProvinzialstadten das Land und ruiniren nicht nur den Wohlstand derer, die noch etwas ha ben, sondern cvrrumpiren auch den sittlichen Zustand derjenigen, die noch zu den Bessern gehören. Bei jenen muß eine Abgabe, die häufig den jährlichen Betrag der Steuern und Staatslasten übersteigt, den Erfolg einer allgemeinen Verarmung mit sich füh ren ; bei diesen kann der tägliche Eindruck, den die Vorstellung erweckt, wie leicht sich auf dem Wege der Bettelei ohne Mühen und Sorgen der tägliche Unterhalt erlangen läßt- nicht ohne Übeln Einfluß bleiben. Von den bis jetzt gegen diesen Unfug erlassenen Verordnungen ist durchaus keine Abhilfe zu erwarten. Ihr Er folg scheitert gänzlich an der Indolenz und Einrichtung der nie der« Policeibehörden, so wie an der Ängstlichkeit der Gerichts personen auf dem Lande, welche bei jeder kräftigen Verfahrungs- weise gegen jenes Gesindel fürchten müssen, daß ihnen ihre Wohnungen über dem Kopfe angesteckt werden. Nur von Seiten des Staates lassen sich in dieser Beziehung durchgreifende Maß regeln erwarten, und diese sind so höchst dringend nöthig, daß sich die Stande gerade mit diesem Gegenstände noch vorzugsweise beschäftigen sollten, je spärlicher ihnen noch bisher die Gelegen heit ward, sich wesentlich mit den materiellen Interessen des Lan- des.zu befassen und durch fühlbare Erleichterung mancher noch immer bestehenden Landesgebrechen sich'den Dank ihrer Commit- tenten zu verdienen. ' - Abg. Axt tritt zwar der Ansicht dxs Sprechers bei, glaubt aber nicht, daß für jetzt geeignete Maßregeln genommen werden könnten, da hier die Hauptsache sei, eine hinlängliche Anzahl von Landarbeitshaufern herzustellen, und die bestehen den zu erweitern, auch alle Gesetze, welche man jetzt geben wolle, könnten ohne diese Vorkehrung nicht zur Verbesserung der Moralität dieser Leute führen. Zu dem werde dieses Gesetz noch in seinen wichtigsten Puncten berathen, und daher könne man um so ruhiger abwarten, bis sich diese Häuser consolidrrt hatten. Abg. Runde giebt zu, daß die Herstellung und Erweite rung dieser Anstalten wesentlich nothwendig sein dürfte, und auch jetzt schon gesetzliche Bestimmungen bestanden, daß solche Leute an diese Orte geschafft werden sollten. Allein diese wür den nicht ausgeführt, und das liege darin, daß Gemeindeper sonen nicht wagten, solche Bettler zu ergreifen, und was durch die Gendarmen in Betreff dessen, was von Seiten der Police: anbefohlen worden, geschehen sei, liege zu Tage, und daher glaube er, daß dieß Gesetz sehr nothwendig sei. Der königl. Commissar v. Wietersheim: Allerdings j sei dem Anfuhren des ehrenwerthen Mitgliedes in einer Bezie hung leider beizustimmen, da in einzelnen Bezirken das Bettel wesen einen hohen Grad erreicht hätte. Die Maßregeln, welche dabei zu nehmen, seien auch von der Regierung erwogen worden. Allerdings würde sehr darauf einwirken, wenn eine angemessene Einrichtung der Landarbeitshäuser statt finde; allein so wichtig dieses sei, so würde doch dadurch der Zweck nicht allein erreicht, da noch andere Maßregeln nothwendig seien, hauptsächlich müsse aber die Gesetzgebung auf eine verän derte Organisirung der Policeibehvrden eingreiftn. Zu wün schen sei, daß dem Unwesen abgeholfen werde, und er bemerke noch, daß, so viel nach der-jetzigen Gesetzgebung hatte geschehen können, geschehen sei; so habe man an mehreren Orten Comman- do's von Militair dazu verwendet, was sehr nützliche Folgen ! gehabt habe. - Abg. Adler: Wenn durch Arbeitsanstalten Maßregeln getroffen werden sollten, so sei jetzt der zweckmäßige Zeitpunkt dazu. Sollte es sich treffen, daß eine Thcuemng oder eine Stockung der Gewerbe eintrete, so würde das Betteln sehr über hand nehmen. Er finde daher nöthig, daß das Gesetz jetzt noch berathen werde. Secr. Richter: Der Abg. Adler scheint von einem Ge setze, welches Maßregeln wider Vagabonden Und Bettler ent hält, zugleich Bestimmungen über Unterstützung oder Versor gung der Armen zu erwarten, darüber wird dasselbe aber wohl nichts enthalten, gleichwohl wird es nicht zu umgehen sein, j wenn man auf der einen Seite strengere Maßregeln Zu Abschaf fung des Bettelwesens ergreifen will, auf der andern auch mehr Sorgfalt auf zweckmäßigere Organisirung der Armenversorgung zu verwenden; das hat die Deputation nicht verkannt, und weil ihr Beides gleichzeitig ins Werk zu setzen eben so schwierig als aufhältlich geschienen, nicht für ausführbar halten können, noch während des gegenwärtigen Landtags einen so wichtiges und umfänglichen Gegenstand völlig zur Erledigung zu bringen. Aber auch die Berathung und Ausführung eines Gesetzes wider
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