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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 193. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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301 Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Montags, den 24. Februar 1834. Nachrichten v Hundert und drei und neunzigste öffentliche Skz- zung der zweiten Kammer, am 18. Febr. 1834. (Beschluß.)- Fortsetzung LerBerathung über dm-Bericht der außcrorbentl. Dcput., das Decket, die Abkürzung des jetzigen Landtags betreffend. Abg. Runde: Auch ich must dem Abg. Axt in so fern bei treten, da in meiner Gegend so vielfältige Klagen der Aeltem über die Kinder und der Dienstherrschaften über die Dienstboten ge führt werden, es sind allgemeineKlagen. Wenn übrigens bemerkt wurde, daß dasselbe in den Städten statt finde, so möchte ich auf den Unterschied aufmerksam machen, der zwischen dsr Beschäfti gung auf dem Lande und in den Städten besteht. Dort müssen sie zeitig aufstehen, sie müssen früh an ihr Geschäft gehen, und es kann nicht der Morgen benutzt werden, um auszuruhen. Aber wenn sie eine Nacht hindurch getanzt haben, so sind sie zu der Arbeit nicht aufgelegt. Ich glaube nicht, daß durch die Gesindeordnung genug getyan sei; und ist ein Dienstbote einmal ,verleitet, so wird er" auch immer mehr und mehr verführt, und sich durch die festgestellte Strafe nicht abhalten lassen. Ich wünsche also, daß die gegenwärtige Gelegenheit dazu benutzt werde, bei der Regie rung darauf anzutragen, daß die Behörden angehalten werden, streng darauf zu sehen, weil säumige Arbeiter, Vernachlässigungen und häusliche Unannehmlichkeiten aller Art die gewöhnlichen Fol gen der jetzt leider nur zu weit getriebenen Nachsicht sind. Abg. v. Mayer: Ich scheine mißverstanden worden zu sein. Die Policci ist nicht dazu da, den Menschen zu bes sern, sondern dazu, um Verbrechen zu verhüten, Eine Einwirkung auf die innere Besserung eines Menschen kann man ihr nicht zugestehen. Wenn sie das Aushängen von unsittlichen Gemälden und Wrochüren nicht duldet, so thut sie es nur , um einen öffentlichen unmoralischen Act, also den Ausdruck unmo ralischer Gesinnung, ein öffentliches Scandal, zu unterdrücken. Staatsminister v. Lindenau: Ich muß es wiederholen, daß ich mit diesen Ansichten des Abg, v. Mayer nicht einverstan den sein kann; denn was ist die heiligste Pflicht, die schönste Ei genschaft des Staatsbürgers anders, als strenge Beobachtung der Gesetze; dieser Pflicht wirb von der Minderzahl aus Ueberlc- gung und Vernunft, von der Mehrzahl aus Gewohnheit und Furcht der Strafe entsprochen werden. Beides wird durch poli- ceiliche Maßregeln bezweckt, und da für die meisten Menschen die Gewohnheit ein Haupthebel und Bewegungsgrund für alles Thun und Handeln ist, so'wird auch, wie bei Kindern die Erziehung,^ so bei Männern die policeiliche Aufsicht, Mittel zum Rechtthun und zur Besserung sein. Abg. und Secr. Bergmann: Ich muß bemerken, daß ich dem Abg. Axt in so weit beitrete, es möchte die Regierung ersucht om Landtage. werden, dahin zu wirken, daß Kindern, namentlich solchen, wel che noch schulfähig sind,' die Theilnahme an öffentlichen Tanzbe- lustigungen nicht gestattet werde. An Städten, wo eine ordent liche Schulpolicei stattsindet, geschieht es ohnedieß nicht uno ver nünftige Aeltem werden es auch nicht thun; aber nicht alle sind von der Art, daß sie der Aufsicht der Polices entbehren können. Sollte man Bedenken bei dem Antrag finden, so würde ich eventuell dafür stimmen, daß der Antrag in die 3. Deputa tion komme. Viceprasidenf: Ich stimme dem vollkommen bei und ' glaube, es könnte der Antrag so gestellt werden, es nrvge die Staatsregierung geeignete Maßregeln ergreifen, wodurch das bestehende Verbot, Kinder und namentlich Schulkinder auf den Tanzböden zuzulassen, strenge gehandhabt werde. . . Die Abgg. Axt und Adler halten diesen Vorschlag für zuenge. . - Abg. Roux erklärt, sich diesem Anträge nicht anschließenzu können, weil die bisherige Gesetzgebung nicht von der Art sei, daß man sie noch einschärfett könne. Allein dem, was der Herr Staatsminister v. Lindenau geäußert, stimme er bei. Abg. Sachße wünscht, daß der Antrag nicht allein dar auf beschränkt werde. Ucbrigens könne er auch die Ansicht des Abg. v. Mayer nicht (heilen, als ob die Police! nicht auf die Märalität einwirken könne, da nur der Act des Vergehens von ihr verhindert werden solle. Allein worin bestehe der Act des Vergehens , als eben darin, daß sich die Immoralität zeige und Leidenschaften aufgeregt würden. Indem die Policci solche -Handlungen untersage, wirke sie zugleich auf die Moralität iwohlthätig ein. Man habe zwar geäußert, es würden solche Policeigesetze in den Städten nicht angewendet, allein dem "müsse er widersprechen; denn dieselben Gesetze feien auch in den Städten giltig, und in den mittler» und kleinern Städten würde die Polieei eben so aufrecht erhalten, wie auf dem Lande. Es-könne den Obrigkeiten wohl eingescharft werden, die beste henden Gesetze strenge zu handhaben, und er könne davon nur eine wohlthatigc Folge erwarten. Abg, Meifel stellt den Antrag, daß die Regierung ersucht werde, auf dem Wege der Verordnung geeignete Maßregln zur Verhütung der aus den übermäßigen Lanzbelustigungen entste henden Nachtheile zu treffen. Abg. A x t vereinigt sich mit diesem Anträge, und Abg. Rundeist der Ansicht,-daß die Nachtheile der Tanz belustigungen blos in der Dauer derselben lägen, und also dar auf zu sehen sei, daß die Tanzbelustigungen nicht über die ge setzliche Zeit dauerten.
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