Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 172. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
tkag dke Principfrage habe vermeiden wollen; denn daß die Stande eine Deputation aus ihrer Mitte erwählen könnten, scheine ihm außer Zweifel zu sein. Was übrigens der Abg. an führe, sei nicht richtig; denn wenn ein neuer Landtag nach die ser Standeversammlung einberufen werde, so werde vorher ge wählt, und das trete bei jedem Landtage ein. Das sei seine individuelle Ueberzeugung und der Staatsminkster habe auch diese Ansicht ausgesprochen, mithin sei em Zweifel vorhanden, den zu beseitigen wünschenswerth fei. Man scheine aber diesen Zweifel nicht beseitigen zu wollen, und daher habe er vorgeschla gen, die Negierung wenigstens zu der Erklärung zu bringen, ob die noch Mitglieder der Deputation sein könnten, welche sich qusgeloost haben. Staatsminister v. Könneritz tritt der Ansicht des Abg. Eisenstuck bei, daß es paffend sek, sich darüber kn der Schrift nicht auszudrücken. Es sei überhaupt nicht passend, Zweifel über die Auslegung der Verfassungsurkunde in Anregung zu bringen, insofern nicht dke Notwendigkeit vorliege. Hier scheine das Nothwendigste darin zu liegen, daß man eine Depu tation wählen könne ; wenn überhaupt aber zweifelhaft sei, ob die Regierung der Wahl einer solchen Deputation die Zustim mung ertheile, so scheine es ihm nicht passend, hier eine Prin- cipfrage in Anregung zu bringen. Abg. v. Lhielau bemerke .zwar, daß diese Principfrage nach der Stellung seines Antrags nicht eintrete; allein sie würde doch Platz greifen; denn cs Häme darauf an, in welcher Qualität diese Deputaten erschei nen würden, ob als Deputirte, oder als Sachverständige. Letz teres scheine ihm nicht der Fall zu sein, denn sonst könne man auch voraussetzen, daß die Stande auch außer der Kammer solche Deputationen wählen könnten, was nicht der Fall nach der Verfassungsurkunde zu sein scheine. Uehrigens habe er schon bemerkt, daß er hier nicht dke Ansicht der Regierung aus spräche, und er glaube auch, daß dieser Gegenstand nicht reif genug sei, um darüber einen Beschluß zu fassen. Man habe Gründe dafür und dawider vorgebracht, so habe sich der Stell vertreter auf tz. 22. der Landtagsordnung berufen, da stehe aber ausdrücklich, daß wenn beide letztem, ausgetreten oder verhin dert seien, der König bestimme, und darnach möchte man dem beistimmen, daß die Ermächtigung aufgehoben werde. Wenn der Abg. Eisenstuck auf die Worte: „aller 3 Jahre" Gewicht lege, so bemerke er, daß es auch ausdrücklich heiße: „aller 3 Lahre am Schluffe des ordentlichen Landtags." Die Worte: ,,aller 3 Jahre," bezögen sich auf die Frist des Landtags, und gingen darauf, daß Keiner länger als 3 Landtage die Ermächti gung haben soll. WennAbg.Sachße meine, es sei nicht möglich, eine Deputation außerdem zu wählen, so sehe er das nicht ein, denn so lange das nicht ausgetreten sei, stehe cs noch in Func tion, und könne wählen. Uehrigens müsse man dke Stande als eine Corporation betrachten, die noch immer'Beschluß fas sen könne, wenn auch nur 50 Mitglieder vorhanden seien. Wenn die Regierung genehmigen sollte, daß eine Deputation gewählt werde, so würde auch diese Frage zur Erwägung kom men ; bedenklich müßte aber der Regierung sein, wenn die Ver fassungsurkunde nicht zweifelhaft fei, etwas kn Vorschlag zu bringen, was gegen die Verfassungsurkunde sein würde. Das Präsidium stellt hierauf die Frage: Will dke Kammer den Antrag des Abg. v. Lhielau in der Schrift aus genommen wissen? Sie wird mit 31 Stimmen verneint; und nachdem Staatsminister v. Könneritz noch bemerkt hatte, es könne nicht zweifelhaft sein, daß eine Deputation niederge setzt werde , die Frage nur die fei, aus welchen Mitgliedern sie bestehen soll, erfolgt der Schluß der Sitzung um 2 Uhr. Hundert und drei und siebenzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 2. Jan. 1834. Berathurrg über den Bericht der 4. Deputation, das Gesuch der Gemeinde Zschierm um Hilft zum Ausbau wegen Erbschäden betreffend.—Wortrag des anderweiten Berichts der 3. Deputation über die begutachteten Eingaben der Eisenwerk- und Mtrlolhüttenbesitzer, Sattermann, v. Elterlein u. Eons. u. Gricshammer. Die Sitzung wird halb II Uhr eröffnet', bas Protokoll der jüngsten verlesen, genehmigt und von den Abgg. Meisel und Damman mit unterzeichnet, sodann aber die Negistrande ver lesen, nämlich: . 1) Der Abg. v. Carlow ktz bittet um Verlängerung seines Urlaubes bis zum II. Januar 1834; bewilligt. 2) Die Ge schwister Uhlmann in Wehlstädt'schen, Weintraube und Groß naundorf sollicitiren die schon früher von ihnen gebetene Bevor wortung ihrer Entschädigungsansprüche wegen Verlusts von 6 Stück, ihrem Vater und Großvater zugehörig gewesenen, Elbkahnen; an die 4. Deputation. 3) Der Vorstand der 4. Deputation der 2. Kammer überreicht den Bericht dieser Depu tation vom 29, November 1833 über dke Petition der Gemeinde Zschieren, wegen Beihilfe zum Umbau der Wohn - undWrrth- schastsgebäude dieses Dorfes; auf die Tagesordnung. 4) Der selbe überreicht den Bericht der nämlichen Deputation von dem selben Tage über mehrere, bei derselben ekngegangene Beschwer den über das Bettclwefen und Vagabondiren; wird verlesen. Hier zunächst besteigt Abg. v. Thiel au die Redner bühne, und verliest als Referent den Bericht der 4. Depu tation über mehrere, bei derselben eingegangene, Beschwerden über das Bettelwesen und Vagabondiren. Die Kammer beschließt einstimmig, den Vorträg zum Druck und dann auf die Tagesordnung zu bringen. Abg. Sachße? Nach der Landtagsordnung sollte eigent lich ein Separatvotum cingereicht werden; allein wichtige Gründe verhinderten mich daran, und ich erlaube mir in der gegenwärti gen Sitzung meine Gründe vorzubringen, warum ich dem Vor schläge wegen körperlicher Züchtigung nicht beigetreten bin. Ein mal beurthcilt man ein Land nach den Strafen, welche in ihm zur Anwendung kommen, so z, B. ist in China das Schlagen vor züglich zu Haust; das Schlagen ist aber eine Strafe, die im höchsten Grade ungleich wirkt, sie kann in manchen Fällen gar nicht angewendet werden, ja selbst der Stand und der Grad der Bildung macht, daß sie auf einen weit mehr einwirkt, als auf den andern; ferner verträgt sich diese Strafe nicht mit dem con- siitutionellen Principe; man müßte die Staatseinwohner in sol- 2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder