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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 172. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2414 ist solches den Überschwemmungen der Elbe bei Eisgängen und hohem Wasscrstande in der Maße ausgesetzt, daß die Bewohner nicht nur Schaden an ihren Fcldfrüchtcn, Wohnungen und ihrer beweglichen Habe erleiden, sondern auch Gefahr für ihr und der ihrigen Leben zu besorgen haben.. Die Gerichte zu Gamig bezeu gen, daß fast stimmliche Gebäude des Dorfes Zfchieren durch Ueberschwemmungen beträchtlichen Schaden erlitten, namentlich in den Zähren 1827 und 1830 mehrere Hauser chekls gänzlich de- struirt, Heils dergestalt ruinirt worden, daß sie haben abgetra gen werden müssen. Ein großer Theil der Wohn- und Wirth- schaftsgebaude befinden sich nach jenem Zeugnisse in Folge der häufige» Eisgänge und Ueberschwemmungen, wobei die Mauern unterwaschen werden, In baufälligem Zustande, da die Eigen* thümer in der Besorgniß, alle Reparaturen durch die Eisgänge vereitelt zu sehen, nichts mehr auf Herstellung der Gebäude ver wenden, und ihren bewandten Umstanden nach obrigkeitliche Weisungen um so weniger ertheilt werden können , als der Wir--, deraufbau destruirter Hauser an vorigem Platze durch die Amts hauptmannschaft untersagt worden ist. Die Bewohner von Zfchieren haben sich bei der Lage der Sache entschlossen, ihre Wohn, und Wirtschaftsgebäude abzubrcchen, und auf einer hinter dem Dorfe gelegenen, vom höchsten Wasser nie erreichten Anhöhe neu aufzubauen, wozu ihnen aber die Mittel, welche auf 48,777 Thlr.7 Gr. veranschlagt wurden, fehlen. ' Sie veran laßten die Gerichte zu Gamig im Zahr 1827 wegen eines zu ver- willigcnden Geldbeitrags Bericht zu erstatten, wurden aber zu folge Rescripts des geheimen Finanzcollegii vom 3. Juni 1828 beschieden, daß die erbeteneVerwilligung nicht stattsinden könne, dagegen aber eme zu Verbesserung der Strombahn zwischen Pill nitz und Zfchieren zu thunlichsterVerminderung der Ueberschwem mungen letztem Dorfes inVorschlag gebrachteBauunternehmung genehmigt worden sei. Die Ausführung derselben hatte zur Fol ge, daß der am obern Ende des Pillnitzcr Elbhegers mitten in der Elbe angebrachte Queerdamm dem Dorfe noch großem Schaden zuwendete, indem unter dem Schutze desselben der gedachte He ger sich vergrößert, dir' Gewalt des sich daran brechenden Stro mes aber auf die Ufer gedrängt wird. Nach den die Commun durch den Eisgang im Jahre 1830 aufs Neue betroffenen Un glücksfallen wendete sie sich unmittelbar an Se. Majestät den Kö nig mit der Bitte um eine Unterstützung zu dem beabsichtigten Hinausbau, bei welcher Gelegen )eit Bericht von dem Geheimen Finanzeollegio erfordert worden sein soll, ohne jedoch daß eine Resolution erfolgt sei. Spater suchte der dortige OrtSrichter an, daß ihm die Ausspielung seines bedeutenden Gutes für dessen Tax wert!) gegen Uebcrlaffung 1 der Taxe an die Gemeinde zum Aus bau verstatlct, oder dieser Ausbau auf irgend eine Art erleichtert "werden möchte. Unterm 28. November 1832 aber wurden die Gerichte zu Gamig, von welchen Bericht erfordert worden war, von der Landesdirccrion in Gemäßheit cilaffencr Verordnung des Ministeriums des Innern angewiesen, dem Supplicanten zu er öffnen, daß die gebetene Verloosung seines Gutes wegen der ent- gcgmstehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet werden könne. Auf das Gesuch um Ermittelung irgend einer andern Erleichterung des Ausbaues soll aber, nach Behauptung der Pe tenten, eine abschlagliche Antwort nicht erfolgt sein, weshalb sie sich gcnöthigr sehen, nunmehr die Verwendung der Kammern in Anspruch zu nehmen: „damit ihnen durch baare Unterstützung oder wenigstens mehrjährigen Steuererlaß der Hinausbau ihrer baufälligen, dem Wasser exponrrten Gebäude ermöglicht, zu gleich aber auch dicBenutzung der Zschicrner Elbheger, sobald es ! nach Beendung der jetzigen Disposition über selbige thunlich, ge- . - Zur Unterstützung ih res Gesuchs führen die Bittsteller an, daß sie, nachdem die Dors ¬ che eintheilen, welche geschlagen werden können, und solche, welche nicht geschlagen werden dürfen. Der Gesundheitszustand schließt gleichfalls oft das Schlagen aus, denn die, welche krank sind, könnennichtmit Schlägen gezüchtigtwerden, und es würde daher eine solche Strafe eine große Nechtsungleichheit herbeiführen, welche gegen das constitutionelle Princip lauft. Ucberdicß hat man ja auch andere Strafen, welche ebenfalls kräftig wirken, so der Dunkelarrest, das Abschlüßen von andern und Gefangniß bei Wasser und Brod. Auch muß man doch annehmen, daß die Ge setzgebung das Volk nicht erniedrigen, sondern erhöhen muß; Schlagen erhöht aber den Grad der Bildung nicht, sondern er niedrigt die Person, es beruht auf dem Abschreckungssystcm, das in neuerer Zeit in der CriminalgesetzgebuNg sehr bestritten wird. Im Jahre 1831 wurde auch diese Strafart im Gwßherzogthum Baden abgeschafft; sie existkrte dort noch in mehreren Fällen; allein die badenschen Stände haben für nöthig gefunden, sie im gedachten Jahre als zu entehrend abzuschaffen. Auch kann diese Strafe nicht helfen; denn bekanntlich verhüten harte Strafen kei neswegs Verbrechen, und als die Diebe noch gehangen wurden, war das Stehlen doch eben so häufig, wenn nicht häufiger als jetzt. Nimmt man nun hierzu noch an, daß hier gar nicht von Verbrechen die Rede ist, sondern von Policeivergehen, so laßt sich uin so viel weniger eine solche Strafe rechtfertigen. Policei vergehen beruhen oft nicht auf Schlechtigkeit, sondern im Hange und der Lust zur Unthatigkeit. Würde die körperliche Züchti gung eintreten, so würde das zur Folge haben, daß ein solcher Mensch immer tiefer erniedrigt würde und würde nie mehr die Achtung genießen, wenn er gleich kein Verbrechen begangen hat. Aus diesen Gründen spreche ich mich gegen die körperliche Züchti gung aus, weil sie den Menschen nicht bessert, sondern bloß entehrt. — Abg. und Seer. Richter stellt an den Abgeordneten das Gesuch, seinen Vortrag schriftlich bei dem Directorium einzu reichen und ihn dem Drucke beizusügen, da cs scheine, daß er das, was er mündlich vorgebracht, als Separatvotum betrach tet wissen wolle, wozu sich auch Abg. Sachße erbietet. Der Präsident fügt noch die Bemerkung bei, daß das, was der Abgeordnete geäußert, in weit höherem Grade bei der Bestrafung der Militairs statt finde; denn nehme man an, eine solche Strafe sei entehrend, so könne man sie am allerwenigsten bei einem Stande, dessen Hauptgrundlage die Ehre sei, an wenden. Er für seine Person spreche sich gegen jede solche Strafe aus, welche bei der Armee statt finden soll; übrigens gehöre dieses nicht hierher, sondern er habe es nur bei dieser Gelegenheit bemerken wollen. Abg. Meisel verliest als Referent den Bericht der nämli chen Deputation über die Petition der Gemeinde Zfchieren/ wegen Beihilfe um Umbau der Wohn- und Wirthschastsgebaude dieses Dorfes, er lautet: Von der Commun Zfchieren gelangte am 26. Februar eine! gen Verzicht auf ferneren Steuererlaß wegen Wasserschäden an Petition an die 2. Kammer durch den Herrn Präsidenten dersel- - ihren Fluren überlassen werden mochte." Zur Unterstützung !h- ben, worin mit lebhaften Farben die traurigen und wahrhaft be-. res Gesuchs führen die Bittsteller an, daß sie, nachdem die Dorf- klagenswerthen Verhältnisse jenes Dorfes geschildert worden. Es Feuecvrdnung vom 18. Febr. 1775 und das Generale an die Kreis-
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