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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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ausgenommen, zu vollständiger?lufzeichnung der VerlMdlrm- würde, so hat man doch geglaubt, ein Pro gen aber Stenographen angenommen werden möchten,, deren 8^Higen Landtag in Antrag bringen zu müssen. Arbeiten von dem Directono der Kammer, hauptsächlich von . . ZLSlS'L?" L «ufki- m s° s°m Anspwch a» Abg. und Seer. Richter: Was den unter 3. beantragten dritten Secretair anlangt, so erlaube ich mir im Einverständmß mit dem Seer. Bergmann die Erklärung abzugeben, daß wir einer von uns abwesend oder verhindert ist. Was übrigens den Hrm Stellvertreter anlangt, so war er schon so gütig, uns so sind wir damit einverstanden, auch fernerhin seine Güte in tation, daß nach Verschiedenheit der Falle in dieser Beziehung bei der Kammer bisher auch ein verschiedenes Verfahren stattge funden hat. Sehr oft wurde es dem Secretair übertragen, in Redaction einzelner Paragraphen, die durch Kammerbeschluß nöthig gewordenen Abänderungen vorzunehmcn und in nächster Sitzung vorzutragen, dieses Verfahren erfordert wenig Zeitauf wand und ist als sehr zweckmäßig immer befunden worden. Wa ren die Veränderungen aber sehr wesentlich, so bewirkte sie der Referent, vernahm sich darüber mit dem Kegierungs-Cvmnnffar, um nun bei dem Vortrag in der Kammer , dem der Vortrag in der Deputation vorausgegangen war, der Genehmigung der Staatsregierung vergewissert zu sein. Waren endlich die Ver änderungen so wesentlich, daß sie nicht vorgenommen werden konnten, ohne eine Initiative in der Gesetzgebung Hu ergreifen, übernahm auch nicht selten der Regierungs-Commissar dft Mkt- theilung einer andern Redaction an die Deputation, diseutirte in selbiger, und das Ergebniß wurde dann der Kammer zur Ge nehmigung und Beschlußnahme mitgetheilt. Da nun dieses drei fache Verfahren gleich erfolgreich nach Verschiedenheit der Fälle in der Kammer erprobt worden ist, so muß die Deputation An stand nehmen, das Verfahren nach der Beschlußnahme der 1. Kammer unter 8. auf eine Methode zu beschränken, ist viel mehr der Ansicht, daß, wie bisher, so auch fernerhin der Kam mer überlassen bleibe, nach Verschiedenheit der einzelnen Falle bald den einen, bald den andern Weg zu betreten, und denjeni gen zu wählen, der nach ihrem Ermessen am kürzesten, sichersten und besten zum Ziele führt. In diesen 3 Puncten ist die Kammer mit dem Deputations gutachten einstimmig einverstanden. Unter 9. wird von der Deputation bemerkt: Wenn die -1. Kammer beschlossen hat, daß die Vorlesung der Decrete durch die Referenten unterbleiben solle, so hat die De putation dagegen zu erinnern, daß bisher es dem Ermessen der Kammer überlassen wurde, darüber sich zu bestimmen, ob die Vorlesung des Dekretes durch den Referenten erfolgen solle, und die Deputation hält für gut, daß es hierbei auch ferner bleibe, wie sie denn auch der Ansicht ist, daß, wenn und so oft der Re- gierungScommissar, in Berücksichtigung der Oeffentlichkeit der Verhandlungen insonderheit, die Vorlesung der Decrete bean tragt, diese auch von dem Referenten bewirkt werden müsse. Auch hier crthcilt die Kammer einstimmig dem Deputa tionsgutachten ihre Zustimmung. Unter ö. lautet das Deputationsgutachten, wie folgt: Die Deputation der 1. Kammer hatte ihr Gutachten darauf gerichtet: daß in deü Protocollen über die Plenarverhandlungen in der Kammer nur die erfolgten Anträge und Beschlüsse der Kammer , dem protocollirendcn Secretair zu revidiren und zu ordnen sein würden. Auf die in der 1. Kammer jedoch erfolgte Erklärung des als Herrn Staatsmimsters, daß vor jetzt und wahrend der Dauer des Landtages es nicht möglich sei, hinlängliche Stenographenzu erlangen, beschloß die 1. Kammer: Handlungen m der^Kammer wenigstens ein verpflichteter Ste daß, wenn zu möglichst vollständiger Aufzeichnung der Der- auszuhelfett, und da er sich hiezu auch künftig bereit erklärt hat, Handlungen in der Kammer wenigstens ein verpflichteter Ste- . » . .. ten Anträge und Beschlüsse der Kammern ausgenommen wer- wenden hat. den rüöch'ten, und haß deßhalb möglichst bald ein Antrag an . dieStaatsregierung gerichtet werde. Die Deputation verkennt nicht, welche Beschwerde die bis herige Protocollführüng den Secretairs der Kammern aufbürde,' verkennt auch nicht, daß, was die Secretairs der 2, Kammer be trifft, ihre Kräfte, da der eine Mitglied der 2., der andere Mit glied der 3. Deputation ist, doppelt in Anspruch genommen werden. Ist sie nun mit dem Beschluß der I. Kammer in der Hauptsache einverstanden, nur mit der Beschränkung: . daß außer den Anträgen und Beschlüssen auch die m der Kam mer abgegebenen Erklärungen der Mitglieder des Staatsminr'-- steril und der Regierungscommissarien aufzunehmen, indem manche Bedenken, die im Laufe der Diskussion sich erhe ben, durch solche Erklärungen beseitigt werden, und es daher nur zur Beruhigung dienen kann, wenn dergleichen Erklärungen zu dem Protokoll genommen werden, so läßt doch die Erklärung des Herrn Staatsministers wegen der Stenographen besorgen, daß während des jetzigen Landtags die erforderlichen Stenogra phen nicht zu erlangen sein würden, und die Deputation findet es daher für nothwendkg, auch noch für den Behuf des jetzigen Landtages der Kammer Vorschläge zu thun. Diese gehen dahin, daß anstatt durch die jetzigen zwei Secretairs, die Prorollführung durch vier Kammermitglirder, und zwar 1) die bereits gewählten und bestehenden zwei Secretairs, 2) den Stellvertreter des Prä sidenten 0. Haase, welcher auch sich hierzu bereit erklärt, auch früher wahrend der Abwesenheit des Secretairs Bergmann dessen I Stelle vertreten hat, 3) einen von der Kammer noch zu wählen den dritten Secretair übernommen werde, welche dann von Siz- zung zu Sitzung abzuwechseln hätten, und die Protocolle in der bisherigen Maße führen würden. —Hierbei würde aber noch, um den Zeitaufwand bei Verlesung der Protocolle zu beschränken, festzusetzen sein, daß bei Verlesung der Protocolle nur solche Be richtigungen zu beantragen, wodurch Mißverständnisse in den Äußerungen der Sprecher gehoben würden, da hingegen, wenn Ergänzungen und Zusätze zu protocollirten Äußerungen von Mitgliedern der Kammer beantragt würden, solche schriftlich ein zureichen, und mit Zustimmung der Kammer zu dem Protokoll zu nehmen wären. Dieses ist der einzige Vorschlag, welchen die Deputation vor jetzt der 'Prüfung der Kammer vorzulegm ver mag, um die Protorollführung den Secretairs der Kammer we nigstens einigermaßen zu erleichtern. Referent: Es hat der Deputation nicht entgehen kön nen, welche große Beschwerde für die Secretaire der Kammer die Art der Protocollführüng verursache, und die Deputation hat ganz die Ansicht getheilt, daß ihr blos durch Stenograph.en zu begegnen sei. Da aber allerdings die Äußerung des Hm. Staatsministers in der 1.Kammer nicht erwarten laßt, daß eine ausreichende Zähl von Stenographen für jetzt zu erlangen sein würde, so hat man doch geglaubt, ein Provisorium für den
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