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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 194. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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stimmen; da ich aber den Antrag der Deputation angemessen finde , so habe ich dagegen nichts zu erinnern, und wünsche nur, daß die Verhandlungen um halb 10 Uhr beginnen möchten, da mit nach Verlesung des Protocolls die Berathung selbst ihren An fang nehmen könne. Referent: Es hat der Deputation nicht beigehen können, der Berechtigung des Präsidenten Eintrag thun zu wollen; da sie aber die Obliegenheit hatte, der Kammer Vorschläge zu machen, so hat ,sie auch diesen Vorschlag für entsprechend gehalten, und um so mehr, weil auch in der 1. Kammer dasselbe beobachtet und Selten des Direktor« diesem Verfahren nichts entgegen gestellt wurde. Ich muß allerdings bemerken, daß die Kammer sich darüber entschließen möge, und da auch ausdrücklich gesagt ist: „ in der Regel," so glaube ich keineswegs, daß dem Präsidenten vorgefthrkeben sei, nicht mehr Sitzungen zu Halten. Abg. v, Mayer: Ich glaube, daß dieser Gegenstand unter 6. sich nicht zur Weschlußnahme eignet. Nach der Landtagsord- nung hat der Präsident die Sitzungen zu bestimmen; nun hat derselbe den Wunsch der Deputation, also eines Ausschusses der Kammer vernommen, und der Präsident wird gewiß in seiner wohlwollenden Gesinnung dem Wunsche zu entsprechen bemüht sein. Aber einen Beschluß darüber zu fassen, würde ich für un schicklich und gegen die klare Bestimmung der Landtagsordnung halten. Referent: Der Präsident hat keine Berechtigung, über den 3. Punct zu entscheiden, sondern darüber kann nur unter Zu stimmung der 1. Kammer und mir Genehmigung der Staatsre gierung entschieden werden. Der Z. 41. der Landtagsordnung sagt: „Die Eröffnung der Sitzungen undBerathung einer Kam mer kann nur bei der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der durch dreÄerfassung bestimmten Zahl der Mitglieder stattsinden." Das kann der Präsident nicht aufheben, weder wohlwollend, noch übelwollend. Abg. v. Maper: Dieser Punct würde sich also zur Abstim mung eignen, daß mit Verlesen des Protocolls auch dann begon nen werde, wenn weder H, over die Hälfte vorhanden wäre, unerachtet ich die Verlesung des Protocolls nicht gerade für eine Eröffnung der Sitzung halte. Staatsminister D. Müller: Es wäre dann allerdings die Genehmigung der Regierung erforderlich. Referent: Auch hei I. und 2. hat die Deputation gethän, was die 1. Kammer beschlossen, und ich bemerke, -wenn die Kam mer die Absicht gehabt hat, daß die Deputation auf diese Punkte ihre Vorschläge nicht richten soll, so hatte sie der Deputation be merken sollen, sie solle über diese Gegenstände keinen Vortrag erstatten; dann würde die Deputation es unterlassen haben. Der Präsid ent: Ich für meine Person gebe deMVor- schlage der Deputation vollkommen meine BeistimmunD^und es wird hie Deputation selbst das Vertrauen zum Präsidenten Haben, haß er stets nach seinem heften Ermessen handeln wird, Referent: Zch muß darauf antragen, daß die Kammer sich auch über 1. und 2. entschließe, nachdem sie der Deputation aufgegeben hat, diesen Gegenstand in ihre Berathung zu zie hen, und ich muß gestehen, daß ich diese Cassation der beiden Puncte nicht im Gange der Sache finde. Der Vicepräsident: Ich glaube, daß es sich hier darum handelt, bb die Kammer diesen Wunsch gegen den Prä sidenten aussprechen wolle. Abg. Becker: Der Ansicht des ViceprafldexA muß ich mich anfchließen. Es kann dieser Gegenstand m'cf Hs ein Be schluß der Kammer betrachtet werden, sondern nur als ein Wunsch der Kammer, worauf der Präsident Rücksicht nehmen möge. Referent: Die Deputation hat diesen Wunsch ausge sprochen, und kann also verlangen, daß die Kämmer sich dar über aussprcche, oh sie dem Wunsche, wie er unter 1. und 2. gestellt ist, beitreten wolle. Abg. v. Maper: Mit dieser Fragstellung würde ich mich auch conformiren. DerPräsident stellt hierauf die Fragen: 1) Lheilt die Kammer den Wunsch der Deputation, welcher unter 1. und 2. des Punktes 6. ausgedrückt ist? 2) Soll das Protokoll verle sen werden, wenn auch nicht die Hälfte der Mitglieder anwe send ist? Beide werden einstimmig bejahet. Unter v. wird von der Deputation angeführt: An diel.Kammer wird noch dcrVorschlag ihrer Deputation gerichtet, daß .den Deputationen gestattet werden möge, wenn die Geschäfte bei ihnen sich häuften, ein Mitglied der Kammer zuzuziehm, Hm em Referat zu übertragen, in solchen Sachen, in denen er als besonders'erfahren und bewandert anzuschcn; Vie erste Kammer hat diesen Vorschlag jedoch nicht angenommen. Die Deputation ist vollkommen von der Unannehmbarkeit des Vorschlags überzeugt und hält dafür, daß §.112. der Landtags ordnung nicht überschritten werden dürfe, weil sonst den Deputa tionen rn der Berechtigung Mitglieder aufzunehmcn, ohne daß die Kammer dabei eine Mitwirkung haben soll, ein zu großes Übergewicht kn die Hand gegeben würde. Wenn eine Deputa tion dafür hält, daß eine Verstärkung ihr nothwendig sei, so hat sie dieses Lei der Kammer anzuzeigen,. diese hat zu ermessen und zu entscheiden, ob rille Verstärkung erforderlich sei, sie Hat diejenigen zu wählen, welche sie der Deputation noch beige- henwill, Referent bemerkt, es sei dieser Antrag gegen das konsti tutionelle Prmcip, gegen die Constitution und gegen die Rechte der Standeversammlung. Diese habe frei zu wählen, so be stimme es die Constitution, und es würde der Verfassungsur kunde nicht entsprechen, wenn man den Deputationen eine solche Berechtigung einraumen wolle, da nach der Landtagsord nung nicht zulässig sek, Mitglieder zuzuziehen, welche kein Stkmmrechtchatten. Die Deputation habe geglaubt, daß dieser Vorschlag ein sehr gefährliches und die Freiheit der- Kammer gefährdendes Auskunfsmittel sei. Die Frage des Präsidii, ob die Kammer mit der Ansicht ihrer Deputation übereinstimme? wird einstimmig beja het, und hierauf vom Präsidenten die Sitzung um 2 Uhr geschlossen. . Hun-
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